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rlp-neustadt - Re: [RLP-Neustadt] Offene Kanäle in RLP - Dürfen Piraten sie nutzen?

rlp-neustadt AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Mittelhaardt (Neustadt/RLP)

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Re: [RLP-Neustadt] Offene Kanäle in RLP - Dürfen Piraten sie nutzen?


Chronologisch Thread 
  • From: Normen <normen-piratenpartei AT die-optimisten.net>
  • To: "Kreisverband Mittelhaardt (Neustadt/RLP)" <rlp-neustadt AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [RLP-Neustadt] Offene Kanäle in RLP - Dürfen Piraten sie nutzen?
  • Date: Sat, 31 Mar 2012 18:47:08 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/rlp-neustadt>
  • List-id: "Kreisverband Mittelhaardt \(Neustadt/RLP\)" <rlp-neustadt.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

hier ein Auszug der Nutzungsordnung 2009 des Offenen Kanals Neustadts:

§4 Grundsätze zu Sendebeiträgen

(2) Sendebeiträge im Offenen Kanal dürfen keine Werbung oder Schleichwerbung enthalten und auch nicht
der Werbung für
politische Parteien oder sonstige politische Vereinigungen zur Vorbereitung einer Wahl
dienen
. Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art ist unzulässig. Teleshopping sowie ge-
sponserte Beiträge sind im Offenen Kanal unzulässig.

§6 Einzelgenehmigung

(4) Inhabern einer Zulassung nach § 24 Abs. 1 des Landesmediengesetzes, Inhabern einer rundfunkrechtli-
chen Zulassung außerhalb von Rheinland-Pfalz sowie Gebietskörperschaften, öffentlich-rechtlichen Rund-
funkanstalten, deren gesetzlichen Vertretern und leitenden Bediensteten, politischen Parteien und Wähler-
vereinigungen darf eine Einzelgenehmigung nicht erteilt werden. Gleiches gilt für Unternehmen, die in ei-
nem Abhängigkeitsverhältnis im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes zu den in Satz 1 genannten Institutio-
nen stehen.


Auszug der Nutzungsordnung 2010 des Offenen Kanals Neustadts:

§1 Grundsätze

(3) Sendebeiträge dürfen keine Werbung oder Schleichwerbung enthalten und auch nicht
der Werbung für
politische Parteien oder sonstige politische Vereinigungen zur Vorbereitung einer Wahl
dienen
. Werbung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Art ist unzulässig. Teleshopping sowie ge-
sponserte Beiträge sind im Offenen Kanal unzulässig.


Ich weiß nicht, ob es eine neuere, aktuell gültige Nutzungsordnung gibt. Ich habe die Links zu den pdf-Dateien über Google gefunden, da die Seite des OKNW zur Zeit nur eingeschränkt zur Verfügung steht.
Ich gehe davon aus, dass 2010 die aktuell gültige Version ist.
Aber selbst wenn es eine 2011er Version gäne, kann ich mir nicht vorstellen, dass sich an den Grundsätzen etwas geändert hat.

Gruß
Normen

Am 31.03.2012 17:20, schrieb Frank Behr:
Ahoi,
ich hab mal eine Frage:
Kennt sich jemand mit den offenen Kanälen in RLP aus und ob auch politische Parteien wie die Piraten diese nutzen dürfen? (Ich denke eher nicht, aber vielleicht kann man sie zu "Bildungs- und Informationszwecken" benutzen)
Da steht "In Rheinland-Pfalz wurde die Ausrichtung der Offenen Kanäle nach einer Novellierung des Landesmediengesetzes im April 2005 auf die zwei Säulen „Lokales“ und „Bildung“ geändert. Auch wurde die Verknüpfung mit weiteren regionalen Partnern durch Medienkompetenznetzwerke verstärkt."
http://de.wikipedia.org/wiki/Offener_Kanal#Rheinland-Pfalz_(Fernsehen)
Beste Grüße
DerBär




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