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rlp-neustadt - Re: [RLP-Neustadt] Rechnungshofbericht Neustadt

rlp-neustadt AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Mittelhaardt (Neustadt/RLP)

Listenarchiv

Re: [RLP-Neustadt] Rechnungshofbericht Neustadt


Chronologisch Thread 
  • From: Vincent Thenhart <vincent.thenhart AT piraten-rlp.de>
  • To: rlp-neustadt AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [RLP-Neustadt] Rechnungshofbericht Neustadt
  • Date: Sun, 08 Jan 2012 23:16:48 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/rlp-neustadt>
  • List-id: "Kreisverband Mittelhaardt \(Neustadt/RLP\)" <rlp-neustadt.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratenpartei Mittelhaardt

Am 07.01.2012 10:50, schrieb Axel Hadulla:
> Es gab eine Mail vonjemanden der den § zitiert hatte leider finde ich diese
> nicht mehr, dachte die hättest du gelesen. Gruß A. H.

06.01.2012 17:03 von StopSecret. Habe dir die Mail unten nochmal angefügt.


Grüße,
Vincent


-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Re: [RLP-Neustadt] Rechnungshofbericht Neustadt
Datum: Fri, 06 Jan 2012 17:03:37 +0100
Von: StopSecret <StopSecret AT Ingo-Hoeft.de>
Antwort an: Kreisverband Mittelhaardt (Neustadt/RLP)
<rlp-neustadt AT lists.piratenpartei.de>
An: rlp-neustadt AT lists.piratenpartei.de

On 2012-01-06 14:54, Vincent Thenhart wrote:
> Am 06.01.2012 14:50, schrieb Axel Hadulla:
>> Hi, habt Ihr keinen Rechtsanwalt den man befragen, der sich im
>> Verwaltungsrecht auskennt, damit man weiß welche Rechte man hat?

Wir haben einen Anwalt auf unserem Stammtisch gehabt, der uns Tipps
gegeben hat. Es geht aber hier um eine politische Aktion. Rechtlich
wirst du dich sehr schwer tun und vor allem keine Öffentlichkeit erzielen.

> Immer mit der Ruhe. Bevor wird da mit Rechtsanwalt etc. auffahren,
> fragen wir erstmal höflich bei der Stadtverwaltung nach einem
> Exemplar des Berichts. Schreiben an das Rathaus dazu ist schon
> formuliert und wartet auf Freigabe durch den Vorstand.

Habt ihr das unter euch ausgekungelt?

> Sollte die Verwaltung sich weigern, kann man immer noch mit LIFG
> etc. kommen.

Also ein Antrag nach dem LIFG ist formlos. Bei geschickter Formulierung
IST das dann schon der Antrag. Ich fände diesen Antrag sehr interessant
vor allem im Lichte des §5 Abs. 2 LIFG [1].

"(2) Die Behörde kann die amtliche Information durch Auskunftserteilung,
Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise zugänglich machen.
Kann die amtliche Information in zumutbarer Weise aus allgemein
zugänglichen Quellen beschafft werden, kann sich die Behörde auf deren
Angabe beschränken. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs
begehrt, darf nur dann eine andere Art bestimmt werden, wenn hierfür ein
wichtiger Grund vorliegt; als wichtiger Grund gilt insbesondere ein
deutlich höherer Verwaltungsaufwand. Die Behörde ist nicht verpflichtet,
die inhaltliche Richtigkeit der amtlichen Information zu überprüfen."

Danach können sie das zwar nochmal auslegen, aber sie können sich nicht
allein auf die Auslegung berufen.

es grüßt euch
StopSecret

[1]
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/2o1r/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=20&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-InfFrGRPrahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#jlr-InfFrGRPpP5


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