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rlp-neustadt - Re: [RLP-Neustadt] Rechnungshofbericht Neustadt

rlp-neustadt AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Mittelhaardt (Neustadt/RLP)

Listenarchiv

Re: [RLP-Neustadt] Rechnungshofbericht Neustadt


Chronologisch Thread 
  • From: "Axel Hadulla" <aha-neustadt AT t-online.de>
  • To: "'Kreisverband Mittelhaardt \(Neustadt/RLP\)'" <rlp-neustadt AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [RLP-Neustadt] Rechnungshofbericht Neustadt
  • Date: Fri, 6 Jan 2012 18:03:29 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/rlp-neustadt>
  • List-id: "Kreisverband Mittelhaardt \(Neustadt/RLP\)" <rlp-neustadt.lists.piratenpartei.de>

Hi, es ist natürlich leichter wenn man weiß, dass man das Recht hat den
Bericht als Kopie zu erhalten, wenn man das belegen kann im Schreiben mit
§...bla blabla, wäre es gut. Wenn nicht werde ich einen Verwaltungsrichter
(Freund) fragen, bis 1. Febr.ist dies geklärt, wenn sich keiner bereitfindet
mit zu gehen, helfe ich Dir, ich komme gerne mit. Außerdem habe ich nicht
gesagt, dass man einen Rechtsanwalt auffahren soll, siehst Du so ist wenn
einfach nur losgeschrieben wird, sofort wird eine neue Wendung mit
reingebracht und alles geht in eine andere Richtung, einfach die Mail lesen.
Gruß Willigo

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: rlp-neustadt-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:rlp-neustadt-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von StopSecret
Gesendet: Freitag, 6. Januar 2012 17:04
An: rlp-neustadt AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Re: [RLP-Neustadt] Rechnungshofbericht Neustadt

On 2012-01-06 14:54, Vincent Thenhart wrote:
> Am 06.01.2012 14:50, schrieb Axel Hadulla:
>> Hi, habt Ihr keinen Rechtsanwalt den man befragen, der sich im
>> Verwaltungsrecht auskennt, damit man weiß welche Rechte man hat?

Wir haben einen Anwalt auf unserem Stammtisch gehabt, der uns Tipps gegeben
hat. Es geht aber hier um eine politische Aktion. Rechtlich wirst du dich
sehr schwer tun und vor allem keine Öffentlichkeit erzielen.

> Immer mit der Ruhe. Bevor wird da mit Rechtsanwalt etc. auffahren,
> fragen wir erstmal höflich bei der Stadtverwaltung nach einem Exemplar
> des Berichts. Schreiben an das Rathaus dazu ist schon formuliert und
> wartet auf Freigabe durch den Vorstand.

Habt ihr das unter euch ausgekungelt?

> Sollte die Verwaltung sich weigern, kann man immer noch mit LIFG etc.
> kommen.

Also ein Antrag nach dem LIFG ist formlos. Bei geschickter Formulierung IST
das dann schon der Antrag. Ich fände diesen Antrag sehr interessant vor allem
im Lichte des §5 Abs. 2 LIFG [1].

"(2) Die Behörde kann die amtliche Information durch Auskunftserteilung,
Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weise zugänglich machen.
Kann die amtliche Information in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen
Quellen beschafft werden, kann sich die Behörde auf deren Angabe beschränken.
Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, darf nur dann eine
andere Art bestimmt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt; als
wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.
Die Behörde ist nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der amtlichen
Information zu überprüfen."

Danach können sie das zwar nochmal auslegen, aber sie können sich nicht
allein auf die Auslegung berufen.

es grüßt euch
StopSecret

[1]
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/2o1r/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=20&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-InfFrGRPrahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#jlr-InfFrGRPpP5






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