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rlp-info - Re: [RLP-Info] [UMLB] Landesvotum -Vorstand

rlp-info AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Informations-Mailingliste des Piraten-Landesverbands Rheinland-Pfalz

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Re: [RLP-Info] [UMLB] Landesvotum -Vorstand


Chronologisch Thread 
  • From: Marie Salm <marie.salm AT piraten-rlp.de>
  • To: rlp-info AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [RLP-Info] [UMLB] Landesvotum -Vorstand
  • Date: Wed, 30 Dec 2020 14:44:42 +0100

Hiermit ist der Bechluß angenommen

Mt JA haben gestimmt: Celine, André, Jürgen Joachim und Marie
Nicht abgestimmt: Ingo, Jan

LG
Marie

Am 30.12.2020 um 13:38 schrieb Marie Salm:
> Hallo, hier einen 2.Umlaufbeschluß , bitte schnell abstimmen
>
> Der Landesvorstand Rheinland-Pfalz möge beschließen gegen den Beschluss
> des Bundesvorstands vom 28.12.2020 zur Einsetzung eines kommissarischen
> Landesvorstands des LV Brandenburg Einwände zu erheben.
> https://vorstand.piratenpartei.de/2020/12/28/handlungsfaehigkeit-landesvorstand-brandenburg/
> <https://vorstand.piratenpartei.de/2020/12/28/handlungsfaehigkeit-landesvorstand-brandenburg/>
>
>
> Begründung: Von den benannten kommissarischen Vorstandsmitgliedern sind
> zumindest zwei aktuell ebenfalls Mitglied im Vorstand von
> Regionalverbänden in Brandenburg und waren bisher nicht Mitglieder im
> Landesvorstand (Jeanette Paech 2V RV Westbrandenburg, Thomas Ney 1V RV
> Nordbrandenburg).
>
> Lt. Satzung der Piratenpartei BB ist die Annahme und Ausübung mehrerer
> Parteiämter nur in den Fällen zulässig, in denen eine
> Mitgliederversammlung dies für den konkreten Einzelfall beschließt. Dies
> ist hier offensichtlich nicht geschehen. Ein weiteres Mitglied des
> benannten kommissarischen Vorstands ist ebenfalls Mitglied im Vorstand
> in Regionalverbänden (Dirk Harder 2V RV Nordbrandenburg), war aber
> bisher schon Mitglied im Landesvorstand. Die Mitglieder haben bei seiner
> Wahl der Ausübung des weiteren Amtes zugestimmt.
>
> Der Beschluss des Bundesvorstands untergräbt die Entscheidungshoheit der
> Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg indem zwei bereits in anderen
> Vorständen tätige Mitglieder ohne Zustimmung der Mitglieder ernannt
> werden und verstösst damit gegen die Satzung des Landesverbandes. Die
> Notwendigkeit einen fünfköpfigen kommissarischen Vorstand zu benennen
> ist zudem nicht ersichtlich. Bis zu dem lt. Satzung BB 'unmittelbar'
> durch den Bundesvorstand einzuberufenden LPT zur Wahl eines neuen
> Vorstands mag formal auch ein dreiköpfiger Vorstand ausreichen.
>
> Letztlich entspricht die Zuweisung der Einladung zu einem aLPT an den
> kommissarischen Landesvorstand nicht den Vorgaben der Satzung BB. Auch
> in dieser Hinsicht wäre der Beschluss des Bundesvorstands zu
> korrigieren. Der Landesvorstand NRW möge daher die in der Satzung des
> Landesverbandes Brandenburg dokumentierten Interessen der Mitglieder
> schützen und gegen den Beschluss des Bundesvorstands Einwände erheben
>
> LG
>
> Marie
>
>


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