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rlp-aw - Re: [Rlp-aw] [INFO] Sie haben Post von der Piratenpartei

rlp-aw AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Rlp-aw mailing list

Listenarchiv

Re: [Rlp-aw] [INFO] Sie haben Post von der Piratenpartei


Chronologisch Thread 
  • From: Benedikt Steinhoff <bendiktsteinhoff AT rocketmail.com>
  • To: rlp-aw AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Rlp-aw] [INFO] Sie haben Post von der Piratenpartei
  • Date: Thu, 05 Mar 2015 13:02:55 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/rlp-aw>
  • List-id: <rlp-aw.lists.piratenpartei.de>

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Hash: SHA1

Hallo Gernot,

daraufhin schlage ich vor, Fragen und Antworten erneut an die lokalen
Medien weiterzuleiten.

Freundliche Grüße
Bene

Am 05.03.2015 um 11:17 schrieb Gernot Reipen:
> Hallo Ahrpiraten,
>
> im Rahmen der bundesweiten TTIP/CETA Aktion der PIRATEN, habe ich
> auch Frau Mechthild Heil per Brief als auch per e-mail
> kontaktiert.
>
> Wir hatten zu dieser Aktion auch eine PM an die Medien verschickt,
> die aber leider – wiedereinmal - nicht in den lokalen Zeitungen
> veröffentlicht wurde, soweit Neutralität und objektive
> Berichterstattung.
>
> Siehe:
> https://www.dropbox.com/s/b2qrk3bk8iswiow/PM%202015-02.pdf?dl=0
>
> Gestern erhielt ich von Frau Heil die Antworten, die ich euch
> hiermit mitteilen möchte.
>
> Gruß Gernot
>
> 1. Regulatorische Kooperation Die regulatorische Kooperation im
> Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA ermöglicht es
> Lobbyisten, geplante regionale Regulierungen und
> Gesetzesinitiativen im voraus zu prüfen und gegebenenfalls neu zu
> formulieren. Sollte das Abkommen zum Abschluss kommen: Wie wollen
> sie diese Fußfessel für die Legislative und Entmündigung
> demokratisch gewählter Mandatsträger rechtfertigen?
>
> Heil: Durch die regulatorische Kooperation wird es keine
> Privilegierung von Lobbyvertretern oder speziellen
> Interessengruppen geben. Vielmehr soll die breite Öffentlichkeit
> (d. h. Nichtregierungsorganisationen, Zivilgesellschaft,
> Wirtschaft) die Möglichkeit zur Stellungnahme haben.
>
>
> 2. Transatlantischer Handel und Datenschutz Transatlantischer
> Handel findet heute zu 100% über das Internet statt. Wie kann ein
> Freihandelsabkommen im "NSA-Zeitalter" ohne umfassenden Datenschutz
> die Freiheit des Handels vor Ausspähung und den Schutz der
> Privatsphäre und der persönlichen Daten der Verbraucher
> garantieren?
>
> Heil: Allgemeine transatlantische Datenschutzfragen werden nicht
> im Rahmen der TTIP verhandelt - Freihandelsverhandlungen sind dafür
> nicht das richtige Forum. Sie sollen stattdessen in den dafür
> vorgesehenen Gremien und Regelwerken (etwa der Ad-hoc
> Expertengruppe EU-US Working Group on Data Protection oder der
> EU-US-Safe-Harbor-Vereinbarung) gelöst werden. Allerdings betrifft
> der Datenschutz zum Beispiel auch handelsbezogene Kommunikation,
> d.h. etwa bei Dienstleistungen im IKT-Bereich auch Fragen, ob und
> wie Regeln und Vorschriften zusammen passen ("regulative
> Kompatibilität"). Solche Aspekte werden im Rahmen von TTIP
> behandelt. Auch Fragen des Datenschutzes beim
> Dienstleistungshandel, bei E-Commerce oder im IKT-Bereich werden
> mit dem Ziel einer gemeinsamen Verständigung angesprochen. TTIP hat
> jedoch keinen Einfluss auf die gegenwärtig laufenden Verhandlungen
> zur EU-Datenschutzreform. Generell setzt sich die Bundesregierung
> für hohe Datenschutzstandards auch im transatlantischen Verhältnis
> ein. Die bestehenden Datenschutzstandards in Deutschland und der EU
> stehen nicht zur Disposition.
>
>
> 3. Vorsorgeprinzip Als einen Grundsatz ihrer Politik hat die EU das
> Vorsorgeprinzip verankert. Dieses besagt, dass Belastungen für die
> Umwelt oder Schäden für die menschliche Gesundheit (bei
> unvollständiger Wissensbasis) im Voraus vermieden oder weitgehend
> verringert werden sollen. Immer wieder sind Politiker dem Druck der
> den Agrarmarkt beherrschenden Konzernen ausgesetzt, man möge dieses
> Prinzip aufgeben, da Chancen für eine konkurrenzfähige
> Landwirtschaft vertan würden (z.B. Zulassung GMO, Hormone in der
> Tiermast). Dass jedoch bei Missachtung des Vorsorgeprinzips der
> volkswirtschaftliche Schaden gegenüber den privatwirtschaftlichen
> Gewinnen ins Unermessliche steigen kann, stellte die Europäische
> Umweltagentur schon 2004 fest und beschreibt dies in zahlreichen
> Beispielen. Wie werden Sie sicherstellen, dass das Vorsorgeprinzip
> im Rahmen des Freihandelsabkommens aufrecht erhalten bleibt? Wenn
> Sie keine Einflussmöglichkeiten sehen, werden Sie dann gegen das
> Abkommen stimmen?
>
> Heil: Das sogenannte Vorsorgeprinzip soll in jedem Fall bestehen
> bleiben. Das heißt zum Beispiel, dass wie bisher gentechnisch
> veränderte Organismen - also etwa Genmais - nur nach den strengen
> EU-Regeln in Verkehr gebracht werden dürfen. Dafür wird nach wie
> vor eine positive Sicherheitsbewertung durch die Europäische
> Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) notwendig sein.
>
>
> 4. Einheitliche Standards TTIP verspricht die Vereinheitlichung
> oder gegenseitige Anerkennung von Standards. In den USA liegt die
> Kompetenz für Definition und Überwachung von Standards aber in den
> meisten Fällen im privatrechtlichen Bereich oder bei den
> Bundesstaaten. Die US-Bundesregierung hat also keinen direkten
> Einfluss darauf. Wie wollen Sie sicher stellen, dass es im Zuge von
> TTIP keine einseitige Anerkennung von US-Standards in der EU ohne
> entsprechende Anerkennung der EU-Standards in den USA gibt?
>
> Heil: Weder das europäische noch das US-amerikanische Schutzniveau
> im Gesundheits-, Lebensmittel- oder Verbraucherbereich sind in
> TTIP verhandelbar. Diese Sichtweise der Bundesregierung wird von
> der EU-Kommission uneingeschränkt geteilt und spiegelt sich im
> TTIP-Verhandlungsmandat wider. Auch US-Präsident Obama unterstrich
> dies im Rahmen des EU-US Gipfels am 26./27. März 2014 in Brüssel.
> Bei keinem der Themen, über die verhandelt wird, steht das
> bestehende Schutzniveau im Gesundheits-, Lebensmittel- oder
> Verbraucherbereich zur Disposition. Die EU wird keines ihrer
> grundlegenden Gesetze zum Schutz von Menschen, Tieren oder Umwelt
> aufheben. Beim Arbeitsschutz sind die so genannten
> Kernarbeitsnormen der UN-Agentur ILO (Internationale
> Arbeitsorganisation) maßgeblich, die hohe soziale Standards, bzw.
> menschenwürdige Arbeitsbedingungen und einen hinreichenden Schutz
> garantieren. Es ist geplant, einen Mechanismus in das Abkommen
> aufzunehmen, der dafür sorgt, dass diese Normen auch durchgesetzt
> werden. Außerdem sollen Bestimmungen zur verantwortlichen
> Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility) in den
> Vertrag eingehen. Bei den Verhandlungen geht es nicht darum, die
> beiderseits des Atlantiks geltenden Standards gegenseitig zu
> unterbieten. Die jeweils geltenden Regelungen sollen aber
> kompatibler werden. Dies bedeutet jedoch nicht, den kleinsten
> gemeinsamen Nenner zu suchen, sondern unnötige Unterschiede zu
> identifizieren und aus dem Weg zu räumen. Jede Seite behält
> weiterhin das Recht, ihr angemessenes Schutzniveau selbst
> festzulegen und in diesem Rahmen Umwelt-, Sicherheits- und
> Gesundheitsangelegenheiten so zu regeln, wie sie es für angebracht
> hält.
>
> 5. Geistiges Eigentum Ein Ziel von TTIP ist für geistiges Eigentum
> im Zielland den gleichen Schutz zu garantieren wie im
> Ursprungsland. Was halten Sie davon, dass damit Trivialpatente aus
> den USA in der EU durchsetzbar werden?
>
> Heil: Generell stehe ich Trivialpatenten kritisch gegenüber, da sie
> ein Hemmnis für wirtschaftliche Entwicklungen darstellen. Es sollte
> das Anliegen der EU-Kommission sein diese Einzuschränken.
>
>
> 6. Investorenschutz und CETA In dem jetzt vorliegenden Vertragstext
> des Freihandelsabkommens CETA der EU mit Kanada
> (http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2014/september/tradoc_152806.pdf)
>
>
ist ein Investorenschutz durch nicht staatliche Schiedsgerichte
> vorgesehen, deren Entscheidungen für die Vertragsstaaten bindend
> sind. Kanada und die Mitgliedsstaaten der EU sind Rechtsstaaten.
> Halten Sie eine zusätzliche übergeordnete private
> Schiedsgerichtsbarkeit im CETA-Abkommen zur Durchsetzung
> unternehmerischer Interessen für erforderlich? Würden Sie bei einer
> Abstimmung im Deutschen Bundestag dem CETA-Vertrag zustimmen?
>
> Heil: Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass spezielle
> Investitionsschutzvorschriften in einem Abkommen zwischen der EU
> und den USA nicht erforderlich sind, da beide Partner hinreichenden
> Rechtsschutz vor nationalen Gerichten gewähren. Der Umfang der
> gegenseitigen Investitionen aus den USA in Deutschland und aus
> Deutschland in den USA belegt: Auch US-amerikanische und deutsche
> Investoren erachten den bestehenden Rechtsschutz in beiden Ländern
> als ausreichend. Eine endgültige Entscheidung darüber, ob
> Investitionsschutzbestimmungen in das Abkommen aufgenommen werden,
> wird erst nach einem Verhandlungsergebnis und nach Evaluierung
> durch die Mitgliedstaaten erfolgen. Es muss auf jeden Fall
> ausgeschlossen werden, dass Regelungen zum Schutz von
> Gemeinwohlzielen, die rechtsstaatlich und demokratisch zustande
> kommen, ausgehebelt oder umgangen werden. Es muss verhindert
> werden, dass z. B. ein Marktzugang, der solchen Regeln
> widerspricht, einklagbar wird. Die EU-Kommission hat von Ende März
> bis Juli 2014 öffentliche Konsultationen zum Thema
> Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren in TTIP
> durchgeführt und die Verhandlungen dazu für drei Monate
> unterbrochen. Die Ergebnisse der Konsultationen werden Anfang 2015
> durch die EU-Kommission vorgelegt.
>
>
> Schlussbemerkung Heil: Generell sehe ich große Chancen für
> Deutschland und Europa in einem Freihandelsabkommen mit den USA.
>
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