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rlp-ag-kommunalpolitik - Re: [Rlp-ag-kommunalpolitik] Fwd: Anfrage Vor-Ort-Seminar zur Einführung neuer Mandatsträger

rlp-ag-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Rlp-ag-kommunalpolitik mailing list

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Re: [Rlp-ag-kommunalpolitik] Fwd: Anfrage Vor-Ort-Seminar zur Einführung neuer Mandatsträger


Chronologisch Thread 
  • From: HaPe König <Kreistag AT hape-koenig.de>
  • To: rlp-ag-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Rlp-ag-kommunalpolitik] Fwd: Anfrage Vor-Ort-Seminar zur Einführung neuer Mandatsträger
  • Date: Tue, 07 Oct 2014 22:35:54 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/rlp-ag-kommunalpolitik>
  • List-id: <rlp-ag-kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>

Lt vorliegenden Flyern 69 € x 4 veranstaltungen.
Nicht gesplittet für welche Ebenen das gelten soll.
Augenscheinlich Ortsparlamente.
Eine VG bezuschußt das bei uns für Ihr Parlament.
Unsere, bzw der Kreis für Kreistagsmitglieder nicht.

Gruß
Peter


Am 06.10.2014 19:19, schrieb Sebastian Kratz:
On 10/06/2014 02:44 PM, HaPe König wrote:
> Prima

> gibt es Preisnachlässe?

naja, ich will ja erstmal wissen, was das überhaupt kosten würde ;-)

ansonsten werden teilnahmen an solchen wohl oft durch für
Ratsmitglieder durch den Rat selber gefördert:

http://www.gruene-fraktion-rlp.de/parlament-407952/initiativen/kleine-anfrage-rechte-und-moeglichkeiten-zur-fortbildung-kommunaler-ratsmitglieder.html

Die Fortbildungsveranstaltungen müssen Themen behandeln, die im
Zusammenhang mit dem kommunalen Ehrenamt stehen. Der
zeitliche Umfang des Freistellungsanspruchs kann auch auf verschiedene
Veranstaltungen aufgeteilt werden, darf aber die Höchst-
grenze von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr nicht überschreiten.
Entsprechende Befreiungen nach anderen Vorschriften werden
hierauf angerechnet.
Bei einem Verdienstausfall ist durch den Verweis auf § 18 Abs. 4
Gemeindeordnung bzw. § 12 Abs. 4 Landkreisordnung die
jeweilige kommunale Gebietskörperschaft verpflichtet, dem Inhaber des
Ehrenamtes den Verdienstausfall im Hauptberuf zu
erstatten.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der
Fortbildungsveranstaltung und der Reisekosten besteht nicht; not-
wendige Kosten werden vielfach aber von den Kommunen übernommen.

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