Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

rlp-ag-kommunalpolitik - Re: [Rlp-ag-kommunalpolitik] Fwd: Anfrage Vor-Ort-Seminar zur Einführung neuer Mandatsträger

rlp-ag-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Rlp-ag-kommunalpolitik mailing list

Listenarchiv

Re: [Rlp-ag-kommunalpolitik] Fwd: Anfrage Vor-Ort-Seminar zur Einführung neuer Mandatsträger


Chronologisch Thread 
  • From: sehriehn <sehriehn AT web.de>
  • To: rlp-ag-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Rlp-ag-kommunalpolitik] Fwd: Anfrage Vor-Ort-Seminar zur Einführung neuer Mandatsträger
  • Date: Tue, 07 Oct 2014 10:36:24 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/rlp-ag-kommunalpolitik>
  • List-id: <rlp-ag-kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>

Am 07.10.2014 10:27, schrieb Alder:
> Am 06.10.2014 19:19, schrieb Sebastian Kratz:
>> On 10/06/2014 02:44 PM, HaPe König wrote:
>>> Prima
>>> gibt es Preisnachlässe?
>> naja, ich will ja erstmal wissen, was das überhaupt kosten würde ;-)
>>
>> ansonsten werden teilnahmen an solchen wohl oft durch für
>> Ratsmitglieder durch den Rat selber gefördert:
>>
>> http://www.gruene-fraktion-rlp.de/parlament-407952/initiativen/kleine-anfrage-rechte-und-moeglichkeiten-zur-fortbildung-kommunaler-ratsmitglieder.html
>>
>> Die Fortbildungsveranstaltungen müssen Themen behandeln, die im
>> Zusammenhang mit dem kommunalen Ehrenamt stehen. Der
>> zeitliche Umfang des Freistellungsanspruchs kann auch auf verschiedene
>> Veranstaltungen aufgeteilt werden, darf aber die Höchst-
>> grenze von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr nicht überschreiten.
>> Entsprechende Befreiungen nach anderen Vorschriften werden
>> hierauf angerechnet.
>> Bei einem Verdienstausfall ist durch den Verweis auf § 18 Abs. 4
>> Gemeindeordnung bzw. § 12 Abs. 4 Landkreisordnung die
>> jeweilige kommunale Gebietskörperschaft verpflichtet, dem Inhaber des
>> Ehrenamtes den Verdienstausfall im Hauptberuf zu
>> erstatten.
>> Eine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der
>> Fortbildungsveranstaltung und der Reisekosten besteht nicht; not-
>> wendige Kosten werden vielfach aber von den Kommunen übernommen.
> Und wenn keine Kostenübernehme durch Gemeinde oder Andere möglich ist,
> sollten wir solche Fortbildungen mMn aus dem Haushalt des
> Landesverbandes bezahlen.
>
> VG Alder
>
Soweit vorhanden wären wenn überhaupt die KVs vor Ort zuständig. Afaik
haben wir die aktuell überall, wo es Mandatsträger gibt.




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang