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ostwestfalen-lippe - [OWL] Kommunalwahl: Regionalrat, Ruhrparlament, Landschaftsversammlungen

ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW)

Listenarchiv

[OWL] Kommunalwahl: Regionalrat, Ruhrparlament, Landschaftsversammlungen


Chronologisch Thread 
  • From: Hans Immanuel Herbers <regional.pirat AT ergo-sumus.de>
  • To: ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [OWL] Kommunalwahl: Regionalrat, Ruhrparlament, Landschaftsversammlungen
  • Date: Thu, 10 Oct 2013 17:15:09 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ostwestfalen-lippe>
  • List-id: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW) <ostwestfalen-lippe.lists.piratenpartei.de>

Ahoi,


bei der Kommunalwahl im Mai 2014 entscheidet sich auch die Zusammensetzung von Gremien, an die bei uns kaum wer denkt. Wichtig sind sie aber! Ich meine damit die Mittelebenen zwischen Kreisen / kreisfreien Städten und dem Land NRW.

Wichtig sind da landesweit drei:

- Die Regionalräte
- Das Ruhrparlament
- Die Landschaftsversammlungen


Ich möchte hier nur knapp skizzieren, wie die jeweils besetzt werden - denn da gibt es Dinge zu beachten wenn wir die Kommunalwahlen vorbereiten. Besonders beim Landesvorstand!


A. Die Regionalräte (früher: Bezirksplanungsräte)

1. Welcher Bereich?

Einen Regionalrat gibt es für jeden Regierungsbezirk in NRW. Die entscheiden Dinge auf der Bezirksebene - wählen aber NICHT die Regierungspräsidenten, das tut die Landesregierung (derzeit gibt es Regierungspräsidenten von CDU, SPD, Grünen, FDP).

Wichtig ist: Die Städte und Kreise, die dem Regionalverband Ruhr (RVR) angehören, sind im Regionalrat ihres Regierungsbezirkes NICHT vertreten.

2. Zuständig für ....

Vor allem beschließt der Regionalrat den Regionalplan (s. auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Regionalplan ). Weiter berät er die meisten Fragen der Arbeit des Regierungsbezirkes. Wichtig ist er für uns vor allem um Informationen zu bekommen.

3. Wer kommt da rein?

Ehrlich: Das System, wie der Regionalrat besetzt wird, ist das merkwürdigste überhaupt in NRW!

3.1 Wieviel Mitglieder hat denn der Regionalrat?

Das wechselt! Je Kreis und kreisfreier Stadt werden für je angefangene 200.000 Einwohner 1 Mitglied gewählt. Auf die Art kommt eine Zahl zusammen, die ist logischerweise in jedem Regierungsbezirk anders. Dann wird nochmal die Hälfte dieser Zahl hinzugefügt. Summe ist dann die Mitgliederzahl des Regionalrates.

3.2 Und wie kommt man nun da rein?

Zuerst werden 2/3 der Sitze indirekt gewählt: Jeder Kreistag im Regierungsbezirk (außer RVR!!) und jeder Rat einer kreisfreien Stadt (außer RVR!!) wählt nach Verhältniswahl seine Vertreter. Jeder Kreis/kreisfreie Stadt wählt für je angefangene 200.000 Einwohner 1 Mitglied. Das sind praktisch nur SPD und CDU - Vertreter.

Und dann wird festgestellt: Wieviel Sitze stehen jeder Partei / Wählervereinigung im Regionalrat zu gemessen an ihrem Ergebnis bei den Gemeindewahlen. Gemeindewahl heißt die Räte der Städte und Gemeinden, NICHT die Kreistage! (sorry, da hatte ich mich bei der OWL-MV geirrt!)

Von dieser Zahl werden die Parteivertreter abgezogen, die über die Kreistage/kreisfreien Städte schon gewählt sind. Die restlichen Sitze werden dann so vergeben, dass der Regionalrat insgesamt dem Ergebnis der Gemeindewahlen im Gebiet entspricht.


3.3 Zu kompliziert! Hast du ein Beispiel?

Klar - nehmen wir den Regierungsbezirk Arnsberg. Weil Dortmund oder Hagen dem RVR angehören vertritt der Regionalrat hier nur den Hochsauerlandkreis, den Märkischen Kreis sowie die Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Soest. 10 Mitglieder wurden von den Kreistagen gewählt. Darum gibt es 5 weitere Mitglieder. Auf die Art ist auch jeweils 1 Vertreter der FDP, der Grünen und der Freien Wähler da drin.

Oder Detmold: Da gibt es keine RVR-Mitglieder. Also vertritt der Regionalrat alle Kreise in OWL und die Stadt Bielefeld. Es wurden 13 Mitglieder in den Kreistagen und im Bielefelder Rat gewählt, 7 kamen hinzu. So sind neben CDU und SPD auch Grüne und FDP als Fraktion mit je 2 Mitgliedern vertreten und die Freien Wähler haben 1 Sitz.


3.4 Wer wählt denn dann die Piratenvertreter - wenn es welche gibt?

Der Landesvorstand muss bis 10 Wochen nach der Kommunalwahl bei jedem Regierungsbezirk eine Reserveliste einreichen. Die Vertreter auf dieser Liste müssen im Regierungsbezirk (ohne RVR!!) ihren Erstwohnsitz haben. Fallen Leute später aus kann die Liste im Laufe der Amtszeit ergänzt werden.

Unsere Satzungen sehen hier nichts vor. Gesetzlich ist der Landesvorstand frei darin, wen er benennt. Da Satzungen aber gleichartige Fälle analog zu bestehenden Regelungen anwenden und da nur das unseren Grundsätzen entspricht halte ich nur ein Verfahren für möglich:

Für jeden Regierungsbezirk (ohne RVR!!) wird eine Regionalversammlung einberufen, die wählt dann die Reserveliste und der Landesvorstand leitet die weiter. Das kann in OWL die regelmässige OWL-MV sein. Klüger wäre es aber, bei einem Landesparteitag in getrennten Räumen für jeden Bezirk zu wählen (zum Termin siehe aber UNBEDINGT unten zum Ruhrparlament!!). Wie auch immer - zuständig ist der Landesvorstand.


B. Das Ruhrparlament

1. Welcher Bereich?

Alle kreisfreien Städte des Ruhrgebiets (Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim, Oberhausen) und die Kreise Ennepe-Ruhr, Recklinghausen, Unna, Wesel.

2. Zuständig für....

Ich klau mal bei Wikipedia: "Der RVR ist für das Marketing des Ruhrgebiets sowie Umwelt- und Freizeitförderung, wie der Emscher Landschaftspark oder die Route der Industriekultur, zuständig. Außerdem entwickelt er sogenannte Masterpläne für die Raumordnung und erfasst kartografische Daten. Ab Oktober 2009 übernimmt er die staatliche Regionalplanung für das Ruhrgebiet. Größte RVR-Tochtergesellschaft ist die AGR Unternehmensgruppe. Eine weitere Tochtergesellschaft ist die Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH."

3. Wer kommt da rein?

Das Ruhrparlament hat derzeit 71 Mitglieder. Die werden - vereinfacht dargestellt - so gewählt:

Zuerst wählen die Räte der kreisfreien Städte und die Kreistage je 80.000 Einwohner ein Mitglied. Das passiert in Verhältniswahl. Dann wird berechnet, ob die so gewählten Mitglieder dem Wahlergebnis bei der Kommunalwahl (Wahl der Räte der kreisfreien Städte und der Kreistage) im Gebiet des Regionalverbandes entspricht. Das ist wahrscheinlich nie der Fall. Darum gibt es Reservelisten. Aus denen werden weitere Mitglieder bestimmt, bis die Zusammensetzung passt.


4 Wer wählt denn dann die Piratenvertreter - wenn es welche gibt?

Der Landesvorstand muss zum 22. Tag nach der Kommunalwahl beim Geschäftsführer des RVR eine Reserveliste einreichen. Die Vertreter auf dieser Liste müssen in jedem Fall bei der Kommunalwahl auf einer Liste für den jeweiligen Rat der kreisfreien Stadt oder Kreistag gestanden haben. Nochmal deutlich: Wer NICHT auf der Liste für Stadtrat (kreisfrei) oder Kreistag stand kann NICHT ins Ruhrparlament. Er muss aber nicht gewählt sein, unterer Listenplatz reicht.

Das Gesetz über den Regionalverband Ruhr sagt klar: "Als Bewerberin oder Bewerber kann in einer Reserveliste nur benannt werden, wer in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei oder Wählergruppe des Wahlgebietes hierzu gewählt worden ist." (§ 10 (5) letzter Satz)

Es muss also vom Landesvorstand eine Mitgliederversammlung für das Gebiet des Regionalverbandes Ruhr einberufen werden. Und zwar so, dass der Landesvorstand die dort gewählte Reserveliste bis zum 22. Tag nach der Kommunalwahl einreichen kann! Auch das könnte bei einem Landesparteitag passieren, bei dem zeitgleich die Regionalratslisten gewählt würden (s.o.).


C. Landschaftsversammlung Rheinland / Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe


1. Welcher Bereich?

Ganz einfach - das Rheinland (frühere preußische Provinz Rheinland) einerseits, andererseits Westfalen (frühere preußische Provinz Westfalen) und Lippe.


2. Zuständig für....

Die Landschaftsverbände haben wichtige Aufgaben in der überörtlichen Sozial-, Behinderten- und Jugendhilfe (z. B. Landesjugendamt), tragen Einrichtungen wie etwa Fachkrankenhäuser, psychiatrische Landeskrankenhäuser, Förderschulen für Behinderte. Sie sind verantwortlich für die Kultur- und Denkmalpflege und im Rahmen der psychiatrischen Landeskrankenhäuser auch im Bereich des Justizvollzuges.

3. Wer kommt da rein?

Die Landschaftsversammlung Rheinland hat derzeit 128 Mitglieder, die für Westfalen-Lippe 106. Sie werden im ersten Schritt von den Kreistagen und Räten der kreisfreien Städte gewählt. Dann kommt es zu einem Verhältnisausgleich: Über Reservelisten werden weitere Mitglieder benannt so dass am Ende die Versammlung so nach Parteien besetzt ist, wie die Kommunalwahl (hier: Kreistagswahl und Wahl der Räte der kreisfreien Städte) im Verbandsgebiet ausging.

4 Wer wählt denn dann die Piratenvertreter?

Der Landesvorstand muss zum 22. Tag nach der Kommunalwahl je eine Reserveliste einreichen. Darauf kann nur stehen, wer bei der Kommunalwahl auf der Reserveliste für seinen Kreistag oder Rat der kreisfreien Stadt gestanden hat. Nochmal deutlich: Wer NICHT auf der Liste für Stadtrat (kreisfrei) oder Kreistag stand kann NICHT auf die Reserveliste für die Landschaftsversammlung. Er muss aber nicht gewählt sein, unterer Listenplatz reicht.

Es muss also vom Landesvorstand eine Mitgliederversammlung für das Rheinland und eine für Westfalen-Lippe einberufen werden. Und zwar so, dass der Landesvorstand die dort gewählte Reserveliste bis zum 22. Tag nach der Kommunalwahl einreichen kann! Auch das könnte bei einem Landesparteitag passieren, bei dem man sich zeitweise in zwei Versammlungen teilt.



Schlußbemerkung:

Es kann gut sein, dass Piraten einzelne Sitze in Regionalräten bekommen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass wir im Ruhrparlament und in den Landschaftsversammlungen vertreten sein werden - wenn der Landesvorstand seine Hausaufgaben macht.


Viele Grüße


Hans Immanuel
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