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ostwestfalen-lippe - [OWL] [Fwd: Grundrecht "Demorecht"]

ostwestfalen-lippe AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW)

Listenarchiv

[OWL] [Fwd: Grundrecht "Demorecht"]


Chronologisch Thread 
  • From: "Andreas Rohrmann" <andreas AT rohrmann.com>
  • To: Ostwestfalen-Lippe AT lists.piratenpartei.de
  • Cc: Detmold AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [OWL] [Fwd: Grundrecht "Demorecht"]
  • Date: Wed, 24 Aug 2011 20:25:12 +0200
  • Importance: Normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/ostwestfalen-lippe>
  • List-id: Regionale Liste für OWL (im Nordosten von NRW) <ostwestfalen-lippe.lists.piratenpartei.de>

------------------------ Ursprüngliche Nachricht -------------------------
Von: "Grundrechtekomitee.de" <info AT grundrechtekomitee.de>

Die Erfahrungen von 2010 zeigen ? angefangen von den Sitzblockaden
zum Protest gegen Nazi-Demos in Dresden, Berlin und anderen Orts bis
zu dem breiten bürgerlichen Protest in Stuttgart und den großen
Beteiligungen an den Protesten gegen den Castortransport ins Wendland
-, dass viele Bürger und Bürgerinnen bereit sind, gegen die
offizielle Politik auf die Straße zu gehen und sogar zivilen
Ungehorsam zu leisten. Nicht zuletzt die Erfahrungen im Bündnis gegen
den G8-Gipfel im Jahr 2007 haben gezeigt, dass breite Bündnisse
möglich sind, die unterschiedliche Protestformen zulassen, sich aber
einig sind in der Ablehnung der Gefährdung von Menschen.

Das Jahr 2011 begann mit den überraschenden und Hoffnung machenden
Protesten in Tunesien und Ägypten. Die gewaltfreien, der staatlichen
Gewalt trotzenden Versammlungen zeigten, welche Macht in solchen
Versammlungen steckt.

Seit den späten 60er Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts haben sich
die Formen der Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit in
Deutschland tiefgreifend verändert. Aus den vorherigen geordneten und
geleiteten Aufmärschen sind bunte Demonstrationen geworden, in denen
Bürger und Bürgerinnen ihre Rechte selbstbewusst in die Hände
nehmen. Erfahrungen in der Zusammenarbeit heterogener Gruppen und
Organisationen, die Entwicklung und Ausdifferenzierung in ergänzende
und unterstützende Aufgaben (EA und EA vor Ort, Legal Team, Rebell
Clowns Army, Demonstrationsbeobachtung) wie auch die Weiterentwicklung
von Strategien zur Durchsetzung der Grundrechte (von Sitzblockaden zur
Fünf-Finger-Taktik) haben das Grundrecht immer wieder neu belebt.

Am Misstrauen offizieller Politik gegen den in Versammlungen
steckendem ?aufrührerischen Geschmack? hat sich jedoch nichts
geändert. Schon das Grundgesetz räumt in Art. 8 Abs. 2 die
Möglichkeit ein, per Gesetz Versammlungen ?unter freiem Himmel?
zu beschränken.

Von dieser Kann-Bestimmung war schnell Gebrauch gemacht. Das 1953
erlassene Versammlungsgesetz atmet gänzlich den Geist der
staatsautoritären und vordemokratischen Ordnung. Erst die Art der
tatsächlichen Wahrnehmung dieses Grundrechts seit den späten 1960er
Jahren und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit dem
Brokdorf-Beschluss von 1985 haben eine Perspektive für dieses
Grundrecht eröffnet.

Gegenwärtig gärt der Streit um das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit in theoretischer wie praktischer Hinsicht. Seit
der Föderalismusreform 2006 beginnen die Länder eigene
Versammlungsgesetze zu erlassen, die allerdings vor allem dazu dienen,
das Versammlungsrecht einzuschränken, unbestimmte Rechtsbegriffe
einzuführen und der Polizei die Definitionsmacht zu überlassen.
Leider legt auch der Musterentwurf eines Versammlungsgesetzes, das
der ehemalige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem und andere
entworfen haben, nicht den Grundstein für ein demokratisch verfasstes
Grundrecht.

Der politisch-polizeiliche Umgang mit dem Versammlungsrecht, die
Versuche, mit Verboten und Auflagen Demonstrationen zu behindern, die
Einschränkungen der Wahrnehmung des Versammlungsrechts vor Ort und
die Anwendung von Gewaltmitteln führen dazu, dass die Gerichte bis
hin zum Bundesverfassungsgericht immer wieder angerufen werden. Ein
wenig geht das BVerfG noch immer darauf aus, das Grundrecht zu
schützen. Zugleich muss man aber konstatieren, dass all dies nur zu
neuen Formen von Eingriffen führt. Die Wahrung des Grundrechts wird
polizeilich gerne behauptet, um im nächsten Schritt Einschränkungen
für rechtsstaatlich notwendig zu deklarieren. So werden immer wieder
Einkesselungen von Demonstrierenden nachträglich als rechtswidrig
gewertet ? das hält die Polizei nicht davon ab, diese Maßnahme
wieder und wieder anzuwenden. Fragen nach der Art der Bewaffnung der
Polizei haben unmittelbare Folgen für den polizeilichen Umgang mit
Demonstrationen. Konflikte nehmen andere Formen an, wenn vermehrt
Distanzwaffen eingesetzt werden ? wie etwa die über 2.000
Gaskartuschen beim Castortransport ins Wendland. Die Polizei betreibt
inzwischen eine eigene Pressearbeit, die auch vor Lügen nicht
zurückschreckt und nicht der Information dient, sondern der
Legitimation der eigenen Vorgehensweisen. Dies ist sogar
EU-europäisch geplant und festgeschrieben.

Zu diesen bundesdeutschen Erfahrungen kommt der EU-europäische
Umgang mit der Versammlungsfreiheit hinzu. Anlässe, über die Grenzen
hinweg den Protest zu organisieren, gibt es genug ? Treffen der
Staatsoberhäupter, NATO-Konferenz, Klimagipfel ... Der Umgang mit
diesen Protesten wird schon seit Jahren europäisch koordiniert ? in
Programmen, die vorgeben zum Schutz des Versammlungsrechts aufgelegt
zu werden, die aber tatsächlich politisch-polizeilich-militärische
Kontrolle organisieren. Die Weitergabe von Daten an andere Staaten,
die Einführung von Grenzkontrollen, Ein- und Ausreiseverbote,
Meldeauflagen haben in diesem Kontext Selbstverständlichkeit erlangt.
Selbst polizeiliche Spitzel werden inzwischen europäisch organisiert
und eingesetzt. Rechtliche Kontrolle all dessen ist um einiges
schwieriger zu organisieren.

Versammlungen bleiben im repräsentativen Absolutismus formal
folgenlos. Regierung und Parlament müssen die Inhalte von Protesten
nicht berücksichtigen und oft genug kündigen Politiker an, dass sie
diesem Druck der Straße nicht nachgeben werden. Dennoch aber liegt in
Versammlungen das Potential zum Umsturz und werden sie genau deswegen
vom Staat so gefürchtet. Kann dieser Druck durch Aktionen Zivilen
Ungehorsams, durch gewaltfreie Aktionen, durch Militanz oder Boykott
erhöht werden und was ist dabei zu beachten?




Die Tagung "Demorecht" findet statt im Bildungs- und
Begegnungszentrum Clara
Sahlberg (ver.di) |

Koblanckstr. 10 | 14109 Berlin-Wannsee.

Teilnahmebeiträge für Übernachtungen und Vollverpflegung: 180,-
? im EZ | 150,- ? im DZ | für SchülerInnen, Studierende und
Erwerbslose 70,- ? | der Beitrag für TeilnehmerInnen ohne
Übernachtung beträgt ebenfalls 70,- ? - Ermäßigungen können
angefragt werden.

Anmeldung: info AT grundrechtekomitee.de [2]

Programm:

Freitag, 23. September 2011

Anreise bis 18.00 Uhr; Abendessen von 18.00 bis 18.45 Uhr

19.00 ? 20.00 Uhr:

*Grundrecht auf Versammlungsfreiheit als die Luftröhre im
parlamentarischen Absolutismus und Rückblick auf den bundesdeutschen
Kampf um dieses Grundrecht

Martin Kutscha (Hochschullehrer)

20.00 ? 22.00 Uhr:

*Diskussion und Erfahrungsaustausch zur Wahrnehmung des
Versammlungsrechts, unterstützt von medialen Eindrücken: von den
Aufmärschen der 50er Jahre zu Sitzblockaden - von den eher statischen
Sitzblockaden zum Umfließen der Polizeiketten - statt Konfrontation
Blockade von strategischen Kreuzungen; Polizeiliche Strategien gegen
Demonstrationen: Kessel, CS-Gas und Pfefferspray in unterschiedlichen
Einsatzvarianten, Schlagstöcke, Wasserwerfer, Kommunikationsangebote,
Konfliktmanager ?

Samstag, 24. September 2011

9.30 ? 11.00 Uhr

*Wie steht es um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit?
-Landesversammlungsgesetze und ihre einschränkenden Wirkungen ?
Rechtsprechung und ihre Wirkung

Angelika Lex (Rechtsanwältin)

11.15 ? 12.30 Uhr

*Polizeistrategien im Umgang mit Versammlungen, insbesondere zu den
neuen Formen der legitimierenden Pressearbeit

Michaeal Backmund (Journalist)

Arbeitsgruppen ab 14.30 Uhr

AG 1 Wir nehmen uns unser Recht auf Meinungs- und
Versammlungsfreiheit - Strategien zur Stärkung des Grundrechts ?
Aktivistinnen und Aktivisten aus unterschiedlichen Demobündnissen,
Kampagnen und Aktionszusammenhängen

Koordination: Corinna Genschel

AG 2 Wie steht es um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit
angesichts der realen Verfasstheit von EU-Europa; europäisch
koordinierte Polizeiarbeit, EU-Handbücher und die Erfahrungen bei
grenzüberschreitenden Protesten ? wo liegen die Chancen auf ein
europäisches Recht auf Versammlungsfreiheit?

Koordination: Heiner Busch und Matthias Monroy

AG 3 Mit Rechtsstreiten gegen die Einschränkung des Grundrechts
auf Versammlungsfreiheit? Ausgehend von den Erfahrungen, wie sich die
Rechtsprechung auf die polizeiliche Handhabung des Grundrechts
auswirken, wären Gegenstrategien zu überlegen.

Koordination: Elke Steven

Sonntag, 25. September 2011

9.30 ? 10.45 Uhr

*Vom repräsentativen Absolutismus zu demokratisch-bürgerlicher
Beteiligung - Konsequenzen für das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit

Wolf-Dieter Narr (Hochschullehrer)

11.00? 12.30 Uhr

*Ausblicke: Wie kann das Komitee das Versammlungsrecht schützen?
? Sollen Demonstrationsbeobachtungen ausgeweitet werden? ? Wie
kann der Streit ums Recht geführt werden?

Die Tagung wird gefördert durch:

Elke Steven

Komitee für Grundrechte und Demokratie

Aquinostr. 7 - 11

50670 Köln

0221 - 9726930

ElkeSteven AT grundrechtekomitee.de [3]

info AT grundrechtekomitee.de [4]

www.grundrechtekomitee.de [5]

Links:
------
[1] http://www.grundrechtekomitee.de/node/408
[2] mailto:info AT grundrechtekomitee.de
[3] mailto:ElkeSteven AT grundrechtekomitee.de
[4] mailto:info AT grundrechtekomitee.de
[5] http://www.grundrechtekomitee.de/

Eine wichtige Einladung des Komitees für Grundrechte und Demokratie, bewährter Bündnispartner der

 

 IPPNW MJ

Von: "Grundrechtekomitee.de" <info AT grundrechtekomitee.de>

An: matthias.jochheim AT t-online.de

Betreff: [KoopFrieden] Erinnerung Tagung "Demorecht"

Datum: Tue, 23 Aug 2011 09:11:19 +0200



Wir möchten noch einmal an unsere Tagung zu einem aktuellen Thema erinnern:

Der Streit um's Demorecht beginnt auf der Straße

 

Jahrestagung vom 23.- 25. September 2011 im Clara Sahlberg Haus in Berlin am Wannsee

 

Einladung zur Jahrestagung des Komitee für Grundrechte und Demokratie!

 

http://www.grundrechtekomitee.de/node/408 

 

Sowohl der längere Einladungstext als auch Flyer und Anmeldeformular sind auf unserer Homepage. Zur Anmeldung reicht aber auch eine Email mit den notwendigen Angaben.

 

 

Die Erfahrungen von 2010 zeigen – angefangen von den Sitzblockaden zum Protest gegen Nazi-Demos in Dresden, Berlin und anderen Orts bis zu dem breiten bürgerlichen Protest in Stuttgart und den großen Beteiligungen an den Protesten gegen den Castortransport ins Wendland -, dass viele Bürger und Bürgerinnen bereit sind, gegen die offizielle Politik auf die Straße zu gehen und sogar zivilen Ungehorsam zu leisten. Nicht zuletzt die Erfahrungen im Bündnis gegen den G8-Gipfel im Jahr 2007 haben gezeigt, dass breite Bündnisse möglich sind, die unterschiedliche Protestformen zulassen, sich aber einig sind in der Ablehnung der Gefährdung von Menschen.

Das Jahr 2011 begann mit den überraschenden und Hoffnung machenden Protesten in Tunesien und Ägypten. Die gewaltfreien, der staatlichen Gewalt trotzenden Versammlungen zeigten, welche Macht in solchen Versammlungen steckt.

 

Seit den späten 60er Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts haben sich die Formen der Wahrnehmung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit in Deutschland tiefgreifend verändert. Aus den vorherigen geordneten und geleiteten Aufmärschen sind bunte Demonstrationen geworden, in denen Bürger und Bürgerinnen ihre Rechte selbstbewusst in die Hände nehmen. Erfahrungen in der Zusammenarbeit heterogener Gruppen und Organisationen, die Entwicklung und Ausdifferenzierung in ergänzende und unterstützende Aufgaben (EA und EA vor Ort, Legal Team, Rebell Clowns Army, Demonstrationsbeobachtung) wie auch die Weiterentwicklung von Strategien zur Durchsetzung der Grundrechte (von Sitzblockaden zur Fünf-Finger-Taktik) haben das Grundrecht immer wieder neu belebt.

 

Am Misstrauen offizieller Politik gegen den in Versammlungen steckendem „aufrührerischen Geschmack“ hat sich jedoch nichts geändert. Schon das Grundgesetz räumt in Art. 8 Abs. 2 die Möglichkeit ein, per Gesetz Versammlungen „unter freiem Himmel” zu beschränken.

Von dieser Kann-Bestimmung war schnell Gebrauch gemacht. Das 1953 erlassene Versammlungsgesetz atmet gänzlich den Geist der staatsautoritären und vordemokratischen Ordnung. Erst die Art der tatsächlichen Wahrnehmung dieses Grundrechts seit den späten 1960er Jahren und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts seit dem Brokdorf-Beschluss von 1985 haben eine Perspektive für dieses Grundrecht eröffnet.

 

Gegenwärtig gärt der Streit um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in theoretischer wie praktischer Hinsicht. Seit der Föderalismusreform 2006 beginnen die Länder eigene Versammlungsgesetze zu erlassen, die allerdings vor allem dazu dienen, das Versammlungsrecht einzuschränken, unbestimmte Rechtsbegriffe einzuführen und der Polizei die Definitionsmacht zu überlassen. Leider  legt auch der Musterentwurf eines Versammlungsgesetzes, das der ehemalige Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem und andere entworfen haben, nicht den Grundstein für ein demokratisch verfasstes Grundrecht.

 

Der politisch-polizeiliche Umgang mit dem Versammlungsrecht, die Versuche, mit Verboten und Auflagen Demonstrationen zu behindern, die Einschränkungen der Wahrnehmung des Versammlungsrechts vor Ort und die Anwendung von Gewaltmitteln führen dazu, dass die Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht immer wieder angerufen werden. Ein wenig geht das BVerfG noch immer darauf aus, das Grundrecht zu schützen. Zugleich muss man aber konstatieren, dass all dies nur zu neuen Formen von Eingriffen führt. Die Wahrung des Grundrechts wird polizeilich gerne behauptet, um im nächsten Schritt Einschränkungen für rechtsstaatlich notwendig zu deklarieren. So werden immer wieder Einkesselungen von Demonstrierenden nachträglich als rechtswidrig gewertet – das hält die Polizei nicht davon ab, diese Maßnahme wieder und wieder anzuwenden. Fragen nach der Art der Bewaffnung der Polizei haben unmittelbare Folgen für den polizeilichen Umgang mit Demonstrationen. Konflikte nehmen andere Formen an, wenn vermehrt Distanzwaffen eingesetzt werden – wie etwa die über 2.000 Gaskartuschen beim Castortransport ins Wendland. Die Polizei betreibt inzwischen eine eigene Pressearbeit, die auch vor Lügen nicht zurückschreckt und nicht der Information dient, sondern der Legitimation der eigenen Vorgehensweisen. Dies ist sogar EU-europäisch geplant und festgeschrieben.

 

Zu diesen bundesdeutschen Erfahrungen kommt der EU-europäische Umgang mit der Versammlungsfreiheit hinzu. Anlässe, über die Grenzen hinweg den Protest zu organisieren, gibt es genug – Treffen der Staatsoberhäupter, NATO-Konferenz, Klimagipfel ... Der Umgang mit diesen Protesten wird schon seit Jahren europäisch koordiniert – in Programmen, die vorgeben zum Schutz des Versammlungsrechts aufgelegt zu werden, die aber tatsächlich politisch-polizeilich-militärische Kontrolle organisieren. Die Weitergabe von Daten an andere Staaten, die Einführung von Grenzkontrollen, Ein- und Ausreiseverbote, Meldeauflagen haben in diesem Kontext Selbstverständlichkeit erlangt. Selbst polizeiliche Spitzel werden inzwischen europäisch organisiert und eingesetzt. Rechtliche Kontrolle all dessen ist um einiges schwieriger zu organisieren.

 

Versammlungen bleiben im repräsentativen Absolutismus formal folgenlos. Regierung und Parlament müssen die Inhalte von Protesten nicht berücksichtigen und oft genug kündigen Politiker an, dass sie diesem Druck der Straße nicht nachgeben werden. Dennoch aber liegt in Versammlungen das Potential zum Umsturz und werden sie genau deswegen vom Staat so gefürchtet. Kann dieser Druck durch Aktionen Zivilen Ungehorsams, durch gewaltfreie Aktionen, durch Militanz oder Boykott erhöht werden und was ist dabei zu beachten?

 

gez. Elke Steven

 

Die Tagung findet statt im Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg (ver.di) |

Koblanckstr. 10 | 14109 Berlin-Wannsee.

Teilnahmebeiträge für Übernachtungen und Vollverpflegung: 180,- € im EZ | 150,- € im DZ | für SchülerInnen, Studierende und Erwerbslose 70,- € | der Beitrag für TeilnehmerInnen ohne Übernachtung beträgt ebenfalls 70,- €  - Ermäßigungen können angefragt werden.

Anmeldung: info AT grundrechtekomitee.de

 

 

 

Programm:

 

Freitag, 23. September 2011

 

Anreise bis 18.00 Uhr; Abendessen von 18.00 bis 18.45 Uhr

 

19.00 – 20.00 Uhr:

  • Grundrecht auf Versammlungsfreiheit als die Luftröhre im parlamentarischen Absolutismus und Rückblick auf den bundesdeutschen Kampf um dieses Grundrecht

Martin Kutscha (Hochschullehrer) 

20.00 – 22.00 Uhr:

 

  • Diskussion und Erfahrungsaustausch zur Wahrnehmung des Versammlungsrechts, unterstützt von medialen Eindrücken: von den Aufmärschen der 50er Jahre zu Sitzblockaden - von den eher statischen Sitzblockaden zum Umfließen der Polizeiketten -  statt Konfrontation Blockade von strategischen Kreuzungen; Polizeiliche Strategien gegen Demonstrationen: Kessel, CS-Gas und Pfefferspray in unterschiedlichen Einsatzvarianten, Schlagstöcke, Wasserwerfer, Kommunikationsangebote, Konfliktmanager …

 

 

Samstag, 24. September 2011

 

9.30 – 11.00 Uhr

  • Wie steht es um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit? -Landesversammlungsgesetze und ihre einschränkenden Wirkungen – Rechtsprechung und ihre Wirkung

Angelika Lex (Rechtsanwältin) 

 

11.15 – 12.30 Uhr

 

  • Polizeistrategien im Umgang mit Versammlungen, insbesondere zu den neuen Formen der legitimierenden Pressearbeit

Michaeal Backmund (Journalist)

 

Arbeitsgruppen ab 14.30 Uhr

 

AG 1   Wir nehmen uns unser Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit - Strategien zur Stärkung des Grundrechts – Aktivistinnen und Aktivisten aus unterschiedlichen Demobündnissen, Kampagnen und Aktionszusammenhängen

Koordination: Corinna Genschel

 

AG 2   Wie steht es um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit angesichts der realen Verfasstheit von EU-Europa; europäisch koordinierte Polizeiarbeit, EU-Handbücher und die Erfahrungen bei grenzüberschreitenden Protesten – wo liegen die Chancen auf ein europäisches Recht auf Versammlungsfreiheit?

Koordination: Heiner Busch und Matthias Monroy

 

AG 3   Mit Rechtsstreiten gegen die Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit? Ausgehend von den Erfahrungen, wie sich die Rechtsprechung auf die polizeiliche Handhabung des Grundrechts auswirken, wären Gegenstrategien zu überlegen.

Koordination: Elke Steven

 

 

Sonntag, 25. September 2011

 

9.30 – 10.45 Uhr

  • Vom repräsentativen Absolutismus zu demokratisch-bürgerlicher Beteiligung - Konsequenzen für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit

Wolf-Dieter Narr (Hochschullehrer) 

 

 

11.00– 12.30 Uhr

  • Ausblicke: Wie kann das Komitee das Versammlungsrecht schützen? – Sollen Demonstrationsbeobachtungen ausgeweitet werden? – Wie kann der Streit ums Recht geführt werden?

 

Die Tagung wird gefördert durch:

 


 

Beschreibung: RLS-kasten-t

 

 

Elke Steven

Komitee für Grundrechte und Demokratie

Aquinostr. 7 - 11

50670 Köln

0221 - 9726930

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info AT grundrechtekomitee.de

www.grundrechtekomitee.de

 


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  • [OWL] [Fwd: Grundrecht "Demorecht"], Andreas Rohrmann, 24.08.2011

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