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nrw-kv-wesel - Re: [NRW-KV-Wesel] Satzungsänderung

nrw-kv-wesel AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Wesel

Listenarchiv

Re: [NRW-KV-Wesel] Satzungsänderung


Chronologisch Thread 
  • From: Jochen Lobnig <jochenlobnig AT aol.com>
  • To: Kreisverband Wesel <nrw-kv-wesel AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [NRW-KV-Wesel] Satzungsänderung
  • Date: Tue, 27 Oct 2015 11:39:32 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kv-wesel>
  • List-id: Kreisverband Wesel <nrw-kv-wesel.lists.piratenpartei.de>

Hallo Thomas,
der Grundgedanke den Du hier anreisst, ist für mich nachvollziehbar. Allerdings gehört zum "handlungsfähigen Voerstand" nun einmal die/der Vorstandsvorsitzende sowie das für die Kasse verantwortliche Vorstandsmitglied. Denn beide müssen den Rechenschaftsbericht unterzeichnen.
Ich würde diesem Aspekt im Änderungsantrag Berücksichtigung widmen.

Gruß

Jochen
_________________________________________________

§ 23 (1) PartG Auszug....
  Ihre Rechenschaftsberichte werden vom Vorsitzenden und einem vom Parteitag gewählten für die Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglied oder von einem für die Finanzangelegenheiten nach der Satzung zuständigen Gremium gewählten Vorstandsmitglied unterzeichnet. Diese für die Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglieder versichern mit ihrer Unterschrift, dass die Angaben in ihren Rechenschaftsberichten nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß gemacht worden sind. Der Rechenschaftsbericht der Gesamtpartei wird von einem vom Parteitag gewählten für die Finanzangelegenheiten zuständigen Vorstandsmitglied des Bundesvorstandes oder von einem für die Finanzangelegenheiten nach der Satzung zuständigen Gremium gewählten Mitglied des Bundesvorstandes zusammengefügt und unterzeichnet.
___________________________________________________
Am 25.10.2015 um 13:26 schrieb Thomas Weinbrenner:
Satzungsänderungsantrag

Antragsteller:
  Thomas Weinbrenner

Betrift: 
  KV-Satzung §6e

Antrag:
 Die Satzung möge wie folgt geändert werden:

ALT:
§6e – Handlungsunfähigkeit

(1) Der Vorstand gilt i.S.d. §6a dieser Satzung als nicht handlungsfähig,

(a) wenn mehr als ein Drittel der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder
sie ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können, oder wenn das Amt des
Schatzmeisters unbesetzt ist.

(b) wenn mehr als 25% der im Kreisverband organisierten Piraten dem Vorstand
schriftlich das Misstrauen aussprechen. 


NEU:
§6e – Handlungsunfähigkeit

(1) Der Vorstand gilt i.S.d. §6a dieser Satzung als nicht handlungsfähig,

(a) wenn die Anzahl der Vorstandsmitglieder, die ihren Aufgaben nachkommen
können, auf weniger als drei fällt oder wenn das Amt des Schatzmeisters
unbesetzt ist.

(b) wenn mehr als 25% der im Kreisverband organisierten Piraten dem Vorstand
schriftlich das Misstrauen aussprechen. 

Begründung:
  Wir haben inzwischen weniger aktive Piraten und kommen mit einem kleineren
Vorstand aus. Es ist nicht gut, dass der Vorstand handlungsunfähig wird wenn
noch genug aktive Vorstandsmitglieder vorhanden sind.




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