nrw-kv-wesel AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreisverband Wesel
Listenarchiv
- From: Rudolf Lörcks <rudolf.loercks AT arcor.de>
- To: nrw-kv-wesel AT lists.piratenpartei.de
- Cc: wesel AT piratenpartei-nrw.de
- Subject: [NRW-KV-Wesel] Sonstiger Antrag - Kostenübernahme für organisatorische Fahrten
- Date: Mon, 26 Oct 2015 23:16:14 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kv-wesel>
- List-id: Kreisverband Wesel <nrw-kv-wesel.lists.piratenpartei.de>
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1
Sonstiger Antrag
Antragsteller:
Rudolf Lörcks
Betrifft:
Kostenübernahme für organisatorische Fahrten
( Beauftragung an den Vorstand KMV151 )
Antrag:
Kostenübernahme für organisatorische Fahrten
Der Kreisverband Wesel möge die Kosten für notwendige organisatorische
Fahrten von Veranstaltungen, welche vom KV Wesel ausgetragen werden,
übernehmen.
1)
Organisatorische Fahrten sind Fahrten z.B. zu Raumbesichtigung,
Schlüsselübergabe, Materialbeschaffung/Transport, Bereitstellung von
Infrastruktur, welche vom Vorstand direkt oder indirekt veranlasst
wurden.
Als Veranstaltungen gelten Insbesondere
* Kreismitgliederversammlungen,
* Informationsveranstaltungen, sofern mit dem Vorstand abgesprochen zu
politischen oder gesellschaftlichen Themen.
* Wahlkampfveranstaltungen, sofern mit dem Vorstand abgesprochen und
nicht schon durch ein gesondertes Budget oder anderweitig vom KV
unterstützt werden (Z.B. separates Wahlkampfbudget)
Dabei sind Kosten bis maximal EUR 35 pro Veranstaltung ohne weiteren
gesonderten Beschluss abrechenbar. Dieses bezieht sich auf die Summe
der angefallenen Kosten pro Veranstaltung. Übersteigen die Kosten
diesen Betrag werden diese anteilig erstattet. Je nach Art der Kosten
sind geeignete Belege (Quittungen) oder andere Nachweise (Z.B.
gefahrene Kilometer) einzureichen.
Der Vorstand hat ein Vetorecht, und kann im Einzelfall auch einen
gekürzten Betrag nach einen gesonderten, begründeten Vorstandbeschluss
erstatten. Hierbei ist der jeweilige Erstattungsberechtigte nicht
stimmberechtigt.
Unabhängig hiervon kann jederzeit im Vorfeld über einen ordentlichen
Beschluss eine Kostenerstattung beantragt oder beschlossen werden,
welche den obigen Betrag übersteigen kann.
2)
Kosten für Fahrten und notwendige Aufwendungen zur Schadensabwehr (z.B.
zur Vermeidung wesentlich höherer Kosten z.B. beim Einsatz eines
Schlüsseldienstes oder Sturmschäden bei unvorhergesehener Wetterlage)
können vom Vorstand im Nachhinein möglichst vollumfänglich genehmigt
werden, sofern diese nicht durch Versicherungen oder ähnliches abgedeckt
sind.
Begründung:
Bei Veranstaltungen des KV tritt schon mal das Problem auf, das es zu
nicht geplanten oder vorhergesehenen, aber notwendigen Fahrten
kommt, jedoch es keine Zeit oder Gelegenheit gibt, diese im Voraus
zu genehmigen.
Dieses soll durch diesen Antrag geregelt werden. Um theoretischen
Missbrauch vorzubeugen ist ein explizites Vetorecht vorgesehen.
Als Erweiterung zu dem in der Beauftragung geforderten Antrag
sind ebenfalls Kosten zur Schadensabwehr mit aufgenommen, da dieses
im Sinne des KV ist. Hierüber kann bei Bedarf getrennt abgestimmt
werden.
-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
Version: GnuPG v2.0.22 (GNU/Linux)
iEYEARECAAYFAlYupi4ACgkQ3KCFltgq3nBjDgCfUeyB2OOYjZoe6iMa826Vis6t
eW4AniVOf1ZWNP2P9f9GhIFPdKjP4inX
=eDqy
-----END PGP SIGNATURE-----
- [NRW-KV-Wesel] Sonstiger Antrag - Kostenübernahme für organisatorische Fahrten, Rudolf Lörcks, 26.10.2015
Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.