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nrw-kv-wesel - Re: [NRW-KV-Wesel] Fwd:Wichtige Info zu satzungskonformen Gründungen von Organisatio...

nrw-kv-wesel AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Wesel

Listenarchiv

Re: [NRW-KV-Wesel] Fwd:Wichtige Info zu satzungskonformen Gründungen von Organisatio...


Chronologisch Thread 
  • From: Cleanwood <d.cleanwood AT t-online.de>
  • To: nrw-kv-wesel AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NRW-KV-Wesel] Fwd:Wichtige Info zu satzungskonformen Gründungen von Organisatio...
  • Date: Wed, 06 Jun 2012 12:33:48 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kv-wesel>
  • List-id: Mailingliste - PIRATEN-KV-Wesel <nrw-kv-wesel.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Cleanwood

Hallo Ich,

Vielen Dank für Dein Interesse an dieser Klarstellung aber wer bist Du?

Ich bin ich - Du bist Du!

Gruß
Dirk Reinholz
Pirat aus Xanten
 

Am 06.06.2012 11:40, schrieb "André Landskron":
Ahoi,
hier ein Auzug aus unserer Kreissatzung:

§3 – Gründung einer Organisationseinheit (1) Die Absicht zur Gründung sowie der erste Sitzungstermin eines Arbeitskreises, einer Arbeitsgruppe bzw. einer Projektgruppe ist mit einer Frist von 7 Tagen auf der Organisationsliste mit Angabe des Themas der Gruppe zu veröffentlichen. (2) Zur Gründung einer Organisationseinheit müssen mindestens drei Mitglieder des Kreisverbandes Ihren Willen zu Gründung und Mitgliedschaft bekunden. Sie gilt als gegründet, wenn die Gründung dem Kreisvorstand per E-Mail oder in einer Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde. (3) Organisationseinheiten geben sich einen eindeutigen Namen. Mögliche Namensverwechslungen mit anderen Organisationseinheiten sind auszuschließen. (4) Aus dem Namen von Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen und Projektgruppen ist der Zweck dieser Organisationseinheit zu erkennen. Ihr Name beginnt mit dem Präfix „PG“, „AG“ oder „AK“ und hat das Suffix »KV-Wesel«. (5) Der Kreisvorstand und die Hauptversammlung können jederzeit und ohne Fristbindung Organisationseinheiten ins Leben rufen. Beide können Organisationseinheiten offiziell mit Aufgaben betrauen oder ihnen diese wieder entziehen. (6) Der Kreisvorstand und die Hauptversammlung haben das Recht, Organisationseinheiten unter Angabe von Gründen anzuweisen, ihren Namen zu ändern und Organisationseinheiten umzubenennen, wenn sie der Anweisung nicht nachkommen.
Du findest sie unter: http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Kreis_Wesel/KV-Satzung

Gruß Andrè Landskron

Am 06.06.2012 um 10:51 schrieb "Ich" <Ich AT news.piratenpartei.de>:Von meinem iPhone gesendet


Ahoi

wo steht denn, das Infostände vom Vorstand beschloßen werden müßen, selbst die AK,PG und AG müßen nicht vom Vorstand beschloßen werden, der Vorstand kann die bloß wieder auflösen, das steht aber so in der Satzung.
Und Infostände muß du den Landesverband mitteilen wenn du keinen untergeordneten Verband angehöhrst, das wurde aber auch wären des Wahlkampes gesagt, da reichte es aber auf einer bestimmten Wikiseite sie einzutragen.

Virtuelle Kreise und Piratenbüros durfen nichts Beschließen, das sind keine Organe der Piratenpartei, Selbst Mitgliederversammlungen, die nicht durch irgendeiner Satzung als Organ der Piratenpartei beschrieben sind dürfen zum Beispiel keine Wahlprogramme beschließen, weil das halt nur Organe der Partei dürfen.

Bei einigen Sachen ist es vieleicht nicht schlimm, wenn Beschlüße von solchen Veranstalltungen zurückgenohmen werden müßen, weil die nicht richtig zustande gekommen sind aber bei einigen Sachen würde ich es schon als recht schlimm bezeichen wenn was rückgängig gemacht werden muß.

Und laut unsere jetztigen Satung sind alle AKs, AGs und PGs die nach der Strukturordnung der Piratenpartei Deutschland, Landesverband NRW gegründet wurden und nicht AK(AG, PG) ..... NRW heißen nicht satzungkonform und gehöhren aufgelöst, also auch die, die du genahntt hast.

Du kannst ja anderer Meinung sein, aber da die Satzung eigendlich rechtbinden ist und ich das so verstehe, wie ich es geschrieben habe sehe ich das so und ich bin immer noch der Meinung, das ich das nicht falsch lese, ansonsten zeige mir die Stelle, wo es anders steht als wie ich es beschreiben habe.

Hans-Peter Weyer schrieb:

Ahoi!
Dann müssen wir wohl ab sofort auch Infostände vom Landesvorstand beschliessen lassen. Wir sind Teil des Landesverbandes NRW und können für diesen Teil Beschlüsse fassen. Zu diesem Zweck wurden die virtuellen Kreise und die Piratenbüros eingerichtet. Letztendlich kann der Landesparteitag auch Beschlüsse der Kreise aufheben oder aussetzen. Arbeitskreise oder sonstige Organisationseinheiten tragen den Suffix NRW um sie im Rahmen der Bundespartei einem Land zuordnen zu können - sofern sie nicht bundesweit arbeiten. Beispiele sind NRW-AK-Bildung oder NRW-AK-WFS.
Jede Organisationseinheit hat ihre Ergebnisse zu veröffentlichen und dem Landesvorstand vorzulegen. Damit wird gewährleistet, dass der Landesvorstand das bei Unstimmigkeiten dem Landesparteitag vorlegen könnte.
Gruss hpweyer
Ich <Ich[at]news.piratenpartei.de> schrieb: #
Warum lese ich da falsch?
Strukturordnung des Landesverban, die auch verlinkt wurde sagt folgendes.
§3
(4) Aus dem Namen von Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen und Projektgruppen ist der Zweck dieser Organisationseinheit zu erkennen. Ihr Name beginnt mit dem Präfix „PG“, „AG“ oder „AK“ und hat das Suffix „NRW“.
§8
(1) Arbeitskreise dienen der Diskussion und Erarbeitung von politischen Positionen und Aussagen der Piratenpartei Deutschland, Landesverband NRW und somit zur innerparteilichen Willensbildung.
da steht nichts von es kann auch alles auf Kreis oder Stadt gemacht werden wenn doch dann bitte ich um die Stelle
In der SATZUNG DER PIRATENPARTEI DEUTSCHLAND LANDESVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN steht in §6
(1) Die Organe des Landesverbandes sind der Landesparteitag, der Landesvorstand und das Landesschiedsgericht.
auch da steht nichts von Kreismittgliederversammlung oder änliches. So sehe ich das, wenn man nach der Strukturordnung der Piratenpartei Deutschland Landesverband NRW einen AK macht, müß der am Ende NRW haben und die Erbenisse müssen von einen Organ der Piratenpartei Deutschland, Landesverband NRW abgestimmt werden, was in diesen Fasll ja die Landesmitgliederversammlung wäre.
Das ist vieleicht nicht so alles geplant gewesen, aber genau so steht es in der Satzung nach der wir gehen sollen nach dem ersten Posting.
Aber du kannst mir gerne andere Stellen zeigen, wo es anders steht.
-- NRW-KV-Wesel mailing list
NRW-KV-Wesel[at]lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/nrw-kv-wesel

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