Hallo Ich,
Vielen Dank für Dein Interesse an dieser Klarstellung aber wer bist
Du?
Ich bin ich - Du bist Du!
Gruß
Dirk Reinholz
Pirat aus Xanten
Am 06.06.2012 11:40, schrieb "André Landskron":
Ahoi,
hier ein Auzug aus unserer Kreissatzung:
§3 – Gründung einer
Organisationseinheit
(1)
Die Absicht zur Gründung sowie der erste Sitzungstermin eines
Arbeitskreises, einer Arbeitsgruppe bzw. einer Projektgruppe ist
mit einer Frist von 7 Tagen auf der Organisationsliste mit
Angabe des Themas der Gruppe zu veröffentlichen.
(2)
Zur Gründung einer Organisationseinheit müssen mindestens drei
Mitglieder des Kreisverbandes Ihren Willen zu Gründung und
Mitgliedschaft bekunden. Sie gilt als gegründet, wenn die
Gründung dem Kreisvorstand per E-Mail oder in einer
Vorstandssitzung bekannt gegeben wurde.
(3)
Organisationseinheiten geben sich einen eindeutigen Namen.
Mögliche Namensverwechslungen mit anderen Organisationseinheiten
sind auszuschließen.
(4)
Aus dem Namen von Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen und
Projektgruppen ist der Zweck dieser Organisationseinheit zu
erkennen. Ihr Name beginnt mit dem Präfix „PG“, „AG“ oder „AK“
und hat das Suffix »KV-Wesel«.
(5)
Der Kreisvorstand und die Hauptversammlung können jederzeit und
ohne Fristbindung Organisationseinheiten ins Leben rufen. Beide
können Organisationseinheiten offiziell mit Aufgaben betrauen
oder ihnen diese wieder entziehen.
(6)
Der Kreisvorstand und die Hauptversammlung haben das Recht,
Organisationseinheiten unter Angabe von Gründen anzuweisen,
ihren Namen zu ändern und Organisationseinheiten umzubenennen,
wenn sie der Anweisung nicht nachkommen.
Du
findest sie unter:
http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Kreis_Wesel/KV-Satzung
Gruß
Andrè
Landskron
Am 06.06.2012 um 10:51 schrieb "Ich"
<Ich AT news.piratenpartei.de>:Von
meinem iPhone gesendet
Ahoi
wo steht denn, das Infostände vom Vorstand beschloßen
werden müßen, selbst die AK,PG und AG müßen nicht vom
Vorstand beschloßen werden, der Vorstand kann die bloß
wieder auflösen, das steht aber so in der Satzung.
Und Infostände muß du den Landesverband mitteilen wenn
du keinen untergeordneten Verband angehöhrst, das wurde aber
auch wären des Wahlkampes gesagt, da reichte es aber auf
einer bestimmten Wikiseite sie einzutragen.
Virtuelle Kreise und Piratenbüros durfen nichts
Beschließen, das sind keine Organe der Piratenpartei, Selbst
Mitgliederversammlungen, die nicht durch irgendeiner Satzung
als Organ der Piratenpartei beschrieben sind dürfen zum
Beispiel keine Wahlprogramme beschließen, weil das halt nur
Organe der Partei dürfen.
Bei einigen Sachen ist es vieleicht nicht schlimm, wenn
Beschlüße von solchen Veranstalltungen zurückgenohmen werden
müßen, weil die nicht richtig zustande gekommen sind aber
bei einigen Sachen würde ich es schon als recht schlimm
bezeichen wenn was rückgängig gemacht werden muß.
Und laut unsere jetztigen Satung sind alle AKs, AGs und
PGs die nach der Strukturordnung der Piratenpartei
Deutschland, Landesverband NRW gegründet wurden und nicht
AK(AG, PG) ..... NRW heißen nicht satzungkonform und
gehöhren aufgelöst, also auch die, die du genahntt hast.
Du kannst ja anderer Meinung sein, aber da die Satzung
eigendlich rechtbinden ist und ich das so verstehe, wie ich
es geschrieben habe sehe ich das so und ich bin immer noch
der Meinung, das ich das nicht falsch lese, ansonsten zeige
mir die Stelle, wo es anders steht als wie ich es
beschreiben habe.
Hans-Peter Weyer schrieb:
Ahoi!
Dann müssen wir wohl ab sofort
auch Infostände vom Landesvorstand beschliessen lassen.
Wir sind Teil des Landesverbandes NRW und können für
diesen Teil Beschlüsse fassen. Zu diesem Zweck wurden die
virtuellen Kreise und die Piratenbüros eingerichtet.
Letztendlich kann der Landesparteitag auch Beschlüsse der
Kreise aufheben oder aussetzen. Arbeitskreise oder
sonstige Organisationseinheiten tragen den Suffix NRW um
sie im Rahmen der Bundespartei einem Land zuordnen zu
können - sofern sie nicht bundesweit arbeiten. Beispiele
sind NRW-AK-Bildung oder NRW-AK-WFS.
Jede Organisationseinheit hat
ihre Ergebnisse zu veröffentlichen und dem Landesvorstand
vorzulegen. Damit wird gewährleistet, dass der
Landesvorstand das bei Unstimmigkeiten dem Landesparteitag
vorlegen könnte.
Gruss hpweyer
Ich
<Ich[at]news.piratenpartei.de> schrieb: #
Warum lese ich da falsch?
Strukturordnung des
Landesverban, die auch verlinkt wurde sagt folgendes.
§3
(4) Aus dem Namen von
Arbeitskreisen, Arbeitsgruppen und Projektgruppen ist
der Zweck dieser Organisationseinheit zu erkennen. Ihr
Name beginnt mit dem Präfix „PG“, „AG“ oder „AK“ und hat
das Suffix „NRW“.
§8
(1) Arbeitskreise dienen der
Diskussion und Erarbeitung von politischen Positionen
und Aussagen der Piratenpartei Deutschland,
Landesverband NRW und somit zur innerparteilichen
Willensbildung.
da steht nichts von es kann
auch alles auf Kreis oder Stadt gemacht werden wenn doch
dann bitte ich um die Stelle
In der SATZUNG DER
PIRATENPARTEI DEUTSCHLAND LANDESVERBAND
NORDRHEIN-WESTFALEN steht in §6
(1) Die Organe des
Landesverbandes sind der Landesparteitag, der
Landesvorstand und das Landesschiedsgericht.
auch da steht nichts von
Kreismittgliederversammlung oder änliches. So sehe ich
das, wenn man nach der Strukturordnung der Piratenpartei
Deutschland Landesverband NRW einen AK macht, müß der am
Ende NRW haben und die Erbenisse müssen von einen Organ
der Piratenpartei Deutschland, Landesverband NRW
abgestimmt werden, was in diesen Fasll ja die
Landesmitgliederversammlung wäre.
Das ist vieleicht nicht so
alles geplant gewesen, aber genau so steht es in der
Satzung nach der wir gehen sollen nach dem ersten
Posting.
Aber du kannst mir gerne
andere Stellen zeigen, wo es anders steht.
-- NRW-KV-Wesel mailing list
NRW-KV-Wesel[at]lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/nrw-kv-wesel
--
NRW-KV-Wesel mailing list
NRW-KV-Wesel AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/nrw-kv-wesel
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