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nrw-kreis-recklinghausen - Re: [Kreis-RE] Chronologie eines KV Gründungstermins

nrw-kreis-recklinghausen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste zur Koordination der Kreis Recklinghausen Piraten

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Re: [Kreis-RE] Chronologie eines KV Gründungstermins


Chronologisch Thread 
  • From: Eugen Meisner <eugen.meisner AT gmx.net>
  • To: nrw-kreis-recklinghausen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Kreis-RE] Chronologie eines KV Gründungstermins
  • Date: Thu, 13 Mar 2014 21:58:24 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-kreis-recklinghausen>
  • List-id: Mailingliste zur Koordination der Kreis Recklinghausen Piraten <nrw-kreis-recklinghausen.lists.piratenpartei.de>

Am 13.03.2014 21:45, schrieb Stefan Nohn:
Nee, dann soll der Landesverband eine KMV einberufen, weil sonst nicht klar ist, ob wir das überhaupt selber können. Der Herr Nohn ist echt genervt.
 Zitat aus dem Verwaltungsmumble, Quelle von Stefan gelinkt:

KV ohne spezifische Regelung in der eigenen Satzung: Der Postweg ist zu berücksichtigen, die Frist für die Einladung verlängert sich entsprechend um bis zu drei Tage. KV mit spezifischer Regelung in der eigenen Satzung: Die spezifischen Regelungen greifen, § 5 Abs 6 der Landessatzung bleibt davon unberührt. vKV: wie KV ohne spezifische Regelung. Fristwahrend ist aber eine rechtzeitige Einladung in Textform nach § 126b BGB, also beispielsweise auch eine Veröffentlichung auf der Website. § 6a Abs. 4 Satz 2 der Landessatzung spricht explizit von „veröffentlichen“, nicht von „versenden“ oder „zukommen zu lassen“. Unzulässig wäre das nur bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen.
Ohne spezifische Regelung = es greift die allgemeine gesetzliche Regelung

Fristen sind allgemein-gesetzlich für fast alle Bereiche im BGB geregelt.
Das was wir spezifisch geregelt haben, setzt das allgemein gesetzliche außer Kraft.
Was wir außer Kraft setzen dürfen, steht im Parteiengesetz. ( siehe zb http://www.buzer.de/gesetz/1602/a22891.htm )

Die ganze Kette wie man aus einer nicht geregelten Frist in der Satzung für den vKV über Parteiengesetz in den BGB kommt, unterlasse ich lieber.
Reichen sollte, dass oben im Verwaltungsportal mit der "Textform nach § 126b BGB" argumentiert wird.
Schriftform und Textform ist übrigen ausschließlich im BGB definiert und nirgendwo anders.
Alle anderen Gesetze verweisen dann auf die Definitionen im BGB.

Man verweist nie ausdrücklich auf die Definitionen im BGB oder andere Gesetze, man benutzt stattdessen "Schlüsselwörter" wie Frist, Verjährung, Zugang, 14-Tage usw. Warum das so gemacht wird? Damit auch normale Menschen (außer Juristen) die Satzungen lesen und verstehen können und das was sie nicht verstehen, z.B. Fristen und Verjährung, dass sollen dann ein Rechtsanwalt erklären. Irgendwie müssen die auch zu ihrem Geld kommen...  ;-)



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