nrw-herford AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Nrw-herford mailing list
Listenarchiv
- From: "Hannes Gesmann" <VOHT AT gmx.de>
- To: "Herford Mailingliste" <nrw-herford AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Herford] Wahlrecht
- Date: Sun, 25 May 2014 14:10:08 +0200
- Importance: normal
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-herford>
- List-id: <nrw-herford.lists.piratenpartei.de>
- Sensitivity: Normal
Ich habe das jetzt mal an die Wahlleitung geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der von mir benutzten Wahlkabine (Raum 1 in Grundschule
Schweicheln-Bermbeck) lag entgegen des § 35 KWahlO NRW Abs. 2 ein
(radierfähiger) Bleistift zur Stimmabgabe aus.
Ich habe die Wahlhelfer vor Ort darauf angesprochen, welche hierin jedoch
kein Problem sahen.
Hierbei wurde mir auch gesagt, es sei „nur wichtig, dass alle Zettel mit dem
gleichen Stift ausgefüllt werden.“
Diese Aussage hat mich im Nachhinein nun doch stark irritiert, da der
Bundeswahlleiter hierzu explizit schreibt, dass Wähler natürlich auch einen
mitgebrachten Stift (z.B. Kugelschreiber) nutzen dürfen:
http://www.bundeswahlleiter.de/de/FAQ/wahlhandlung/bleistift.html
Da ich auch von Bekannten auf die Bleistifte angesprochen worden bin
befürchte ich nun, dass bei der Auszählung möglicherweise einzelne
Stimmzettel aufgrund der Verwendung eines anderen Stiftes fälschlicherweise
für ungültig erklärt werden!
Ich möchte Sie daher um eine Information an die auszählenden Wahlhelfer
bitten – um sicherzustellen, dass nicht einzelne Stimmzettel aufgrund der
Verwendung eines anderen Stiftes fälschlicherweise für ungültig erklärt
werden.
Davon unabhängig würde ich mich über eine Erklärung ihrerseits darüber
freuen, warum in der Wahlkabine ein (radierfähiger) Bleistift zur Stimmabgabe
auslag. Gibt es hierzu neben der o. g. Wahlordnung noch weitere Vorschriften,
die dies festlegen?
Vielen Dank!
Hannes Gesmann
> Gesendet: Sonntag, 25. Mai 2014 um 13:44 Uhr
> Von: "Hannes Gesmann" <VOHT AT gmx.de>
> An: "Herford Mailingliste" <nrw-herford AT lists.piratenpartei.de>
> Betreff: Re: [Herford] Wahlrecht
>
> Hallo Lukas,
>
> danke für den Hinweis auf den Eintrag vom Bundeswahlleiter!
>
> Dieser Hinweis bezieht sich allerdings auf die Bundeswahlordnung, in der
> nur die Verwendung von Schreibstiften gefordert wird.
> In der Landeswahlordnung und (wie ich mittlerweile recherchiert habe) auch
> in der Kommunalwahlordnung für NRW steht explizit,
> es „…sollen nicht radierfähige Schreibstifte bereitliegen.“
>
> Ich weiß jetzt nur nicht, welche Ordnung für welche Wahl in welchem Rang
> steht – wir haben ja Kommunal und Europa in einem.
> …und meine Befürchtung ist eben genau die, die du ansprichst:
> Wenn es jetzt Bürger gibt, denen der Bleistift nicht geheuer ist und die
> dann einen eigenen Stift verwenden,
> dann müssen die Stimmzettel natürlich trotzdem als gültig anerkannt werden…
> Ich kann nur bei der Auszählung vermutlich nicht selbst anwesend sein und
> falls doch:
> Würde ich dann überhaupt die Stimmzettel selbst „einsehen“ können?
>
> Beste Grüße,
> Hannes
>
> PS: @Wilk, Danke auch an dich für die schnelle Antwort.
>
> > Gesendet: Sonntag, 25. Mai 2014 um 12:57 Uhr
> > Von: "Lukas Lamla" <lucalamia AT googlemail.com>
> > An: "Hannes Gesmann" <VOHT AT gmx.de>
> > Cc: "Herford Mailingliste" <nrw-herford AT lists.piratenpartei.de>
> > Betreff: Re: [Herford] Wahlrecht
> >
> > http://www.bundeswahlleiter.de/de/FAQ/wahlhandlung/bleistift.html
> >
> > "Gemäß § 50 Abs. 2 Bundeswahlordnung soll in der Wahlzelle ein
> > Schreibstift bereitliegen. Als Schreibstifte gelten im Sinne des
> > Wahlrechts Bleistifte (die nicht dokumentenecht sein müssen),
> > Farbstifte, Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber, Faserstifte,
> > Filzstifte und dergleichen.
> >
> > Eine Verletzung der Grundsätze des Wahlrechts ist dadurch nicht zu
> > befürchten. Die einzelnen Wahlvorstände sind mit Mitgliedern der
> > verschiedensten Parteien besetzt und die Auszählung der abgegebenen
> > Stimmen ist öffentlich, so dass eine Manipulation durch Dritte
> > ausgeschlossen ist.
> >
> > Bestehen bei Wahlberechtigten dennoch Bedenken, so spricht nichts
> > gegen die Benutzung eines eigenen, mitgebrachten Schreibstiftes, etwa
> > eines Kugelschreibers."
> >
> > Wir fassen zusammen: Bleistifte sind (leider) Ok, der Wahlleiter hat
> > aber ganz viel Unrecht, wenn er sagt sie müssen einheitlich sein. Es
> > ist nämlich zu befürchten, dass er gültige Stimmen ungültig macht. Ich
> > würde eine kurze Notiz über die Aussage an das Wahlamt schicken und
> > die Ergebnisse im Auge behalten. Sollten in diesem Wahllokal
> > verhältnismäßig viele Stimmen ungültig sein, würde eine erneute
> > Auszählung anzetteln.
> >
> > Viele Grüße nach Herford
> >
> > Lukas
> >
> > 2014-05-25 11:50 GMT+02:00 Hannes Gesmann <VOHT AT gmx.de>:
> > > Kurze Frage:
> > > In § 32 Abs. 2 der LWahlO NRW steht: „In der Wahlzelle sollen nicht
> > > radierfähige Schreibstifte bereitliegen.“
> > >
> > > Gilt auch bei den Kommunalwahlen oder den Europawahlen in NRW - oder
> > > ausschließlich bei der Landtagswahl?
> > >
> > >
> > > Ich frage deshalb, weil bei und hier in Hiddenhausen anscheinend
> > > jeweils nur ein Bleistift ausliegt…
> > > …und der Wahlhelfer mir dann erklärt hatte, das wäre ja egal, wichtig
> > > ist nur, dass alle Zettel mit dem gleichen Stift ausgefüllt werden.
> > >
> > > Grüße,
> > > Hannes
> > > --
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- [Herford] Wahlrecht, Hannes Gesmann, 25.05.2014
- Re: [Herford] Wahlrecht, Lukas Lamla, 25.05.2014
- Re: [Herford] Wahlrecht, Hannes Gesmann, 25.05.2014
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- Re: [Herford] Wahlrecht, Lukas Lamla, 25.05.2014
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