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nrw-herford - Re: [Herford] NRW-Herford Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 10

nrw-herford AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-herford mailing list

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Re: [Herford] NRW-Herford Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 10


Chronologisch Thread 
  • From: Jörn <jnfk AT gmx.net>
  • To: nrw-herford AT lists.piratenpartei.de, VOHT AT gmx.de
  • Subject: Re: [Herford] NRW-Herford Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 10
  • Date: Sun, 25 May 2014 14:10:42 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-herford>
  • List-id: <nrw-herford.lists.piratenpartei.de>

Am 25.05.2014 12:00, schrieb nrw-herford-request AT lists.piratenpartei.de:
Kurze Frage:
In § 32 Abs. 2 der LWahlO NRW steht: „In der Wahlzelle sollen nicht
radierfähige Schreibstifte bereitliegen.“

Gilt auch bei den Kommunalwahlen oder den Europawahlen in NRW - oder
ausschließlich bei der Landtagswahl?


Ich frage deshalb, weil bei und hier in Hiddenhausen anscheinend jeweils nur
ein Bleistift ausliegt…
…und der Wahlhelfer mir dann erklärt hatte, das wäre ja egal, wichtig ist
nur, dass alle Zettel mit dem gleichen Stift ausgefüllt werden.

Grüße,
Hannes

Hallo Hannes,

für die Europawahl gilt die Europawahlordnung (EuWO),
für die Kommunalwahl die Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO).

Ich habe nur mal kurz nach dem Stichwort "Stift" gesucht,
demnach "sollen" bei der Kommunalwahl auch nicht radierfähige Stifte liegen (§ 35 II),
bei der Europawahl genügt (irgendein) Stift.

Grüße
Jörn




  • Re: [Herford] NRW-Herford Nachrichtensammlung, Band 40, Eintrag 10, Jörn, 25.05.2014

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