Hi,
schön geschrieben, aber das löst in KEINEM
Fall die Probleme der Altersarmut von Geringverdienern.
Ca 10 % der heutigen Arbeitnehmern zählen
heute dazu, und für diese gibt es nur die Möglichkeit einer Mindestrente.
Diese sollte dann, meiner Meinung nach, 10
% über dem ALG 2 Satz liegen.
Von: nrw-heinsberg-bounces AT lists.piratenpartei.de
[mailto:nrw-heinsberg-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Wolfgang Hartung
Gesendet: Dienstag, 11. September
2012 14:49
An: nrw-heinsberg AT lists.piratenpartei.de
Betreff: [NRW-Heinsberg] AK
Kommunalpolitik DiskussionspapierRente/Altersarmut
Hi,
ich habe mir einige Gedanken zum Thema gemacht und stelle es gerne zur
Diskussion/Weiterentwicklung vor.
Ausgangssituation: Gegenwärtige Diskussion Rente/Altersarmut
W i r dürfen nicht in das Standardverhaltensmuster der anderen Parteien
fallen und uns auf wenige Punkte wie Rente mit 67/Rentenabsenkung beschränken:
DAS SYSTEM MUSS DER DEMOGRAPHISCHEN ENTWICKLUNG ANGEPASST WERDEN
das heißt, das gesamte System von der Geburt bis zum Eintritt in die Rente und
darüber hinaus muss skizziert werden.
Mein Vorschlag:
Mit 3 KITA
5
Hauptschule
17
Abitur
20
Abschluß des betriebsinternen Studiums/ Grundgehalt mit Rentenbeiträgen (wie bei IBM/BW und anderen
Firmen bereits Routine)/Praktikum im gesamten Betrieb / 4 Wochen Urlaub pro
Jahr
alternativ : Duales Studium : Ausbildung und Studium: 2
Semester Betriebspraktikum / 6 Semester an einer öffentlichen Hochschule/
Ausbildung in der vortragsfreien Zeit (wie bei EWV )/finanzielle Zuwendungen
u. Rentenbeitrag
Weitere Alternative: Öffentliche Hochschule wird auf Trimester umgestellt /
kürzere Studienzeit / keine Rentenbeiträge
andere Schulausbildungen: Lehre/Studium mit Anrechnung wie oben
mit 67: Option Rente oder Fortsetzung der
Tätigkeit unter Zustimmung des Arbeitgebers:
bei 50 Jahren Rentenbeiträgen erhält er/sie 50%
Rente , 50% zahlt der Arbeitgeber ( bei Teilzeit entsprechend weniger)
Vorteil: Die Einstellung/Weiterbeschäftigung
von älteren Arbeitnehmern wird gefördert
Sollten durch selbstfinanziertes Studium nur 47
Rentenbeitragsjahre erreicht worden sein, so sinkt der Rentenanteil auf 47
%, die Option der Weiterbeschäftigung besteht weiterhin
1. Regel: x Rentenbeitragsjahre = x %
Rente
2. Regel: Regel 1 gilt für alle
Berufstätigen/Beamten/usw.
3. Regel: Arbeitnehmer, die einen
geringeren Rentenbeitragsanteil haben, können durch längere
Arbeitsjahre/Rentenbeiträge die endgültige Rentenhöhe aufstocken
Anpassung des Rentenalters: Ein Kind, heute geboren, hat als männliches
Wesen eine Lebenserwartung von 102 Jahren, Frauen 2 Jahre mehr, deshalb:
Alle 4 Jahre wird die Entwicklung der Lebenserwartung beurteilt und das
Rentenalter um 1 Jahr oder um den errechneten Differenzzeitraum erhöht.
Um dieses fest verankerte System herum können dann die Ausnahmen diskutiert
werden, wobei gilt: Sowenige Ausnahmen wie möglich!
Ich höre mir gerne eure Meinungen an und bin gespannt auf die Diskussion oder
schriftlichen Anmerkungen!
Gruss
Wolfgang