nrw-heinsberg AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Kreis Heinsberg -- NRW
Listenarchiv
- From: Wolfgang Hartung <chartung AT t-online.de>
- To: nrw-heinsberg AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [NRW-Heinsberg] AK Kommunalpolitik Diskussionspapier Rente/Altersarmut
- Date: Tue, 11 Sep 2012 14:48:49 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-heinsberg>
- List-id: <nrw-heinsberg.lists.piratenpartei.de>
Hi, ich habe mir einige Gedanken zum Thema gemacht und stelle es gerne zur Diskussion/Weiterentwicklung vor. Ausgangssituation: Gegenwärtige Diskussion Rente/Altersarmut W i r dürfen nicht in das Standardverhaltensmuster der anderen Parteien fallen und uns auf wenige Punkte wie Rente mit 67/Rentenabsenkung beschränken: DAS SYSTEM MUSS DER DEMOGRAPHISCHEN ENTWICKLUNG ANGEPASST WERDEN das heißt, das gesamte System von der Geburt bis zum Eintritt in die Rente und darüber hinaus muss skizziert werden. Mein Vorschlag: Mit 3 KITA 5 Hauptschule 17 Abitur 20 Abschluß des betriebsinternen Studiums/ Grundgehalt mit Rentenbeiträgen (wie bei IBM/BW und anderen Firmen bereits Routine)/Praktikum im gesamten Betrieb / 4 Wochen Urlaub pro Jahr alternativ : Duales Studium : Ausbildung und Studium: 2 Semester Betriebspraktikum / 6 Semester an einer öffentlichen Hochschule/ Ausbildung in der vortragsfreien Zeit (wie bei EWV )/finanzielle Zuwendungen u. Rentenbeitrag Weitere Alternative: Öffentliche Hochschule wird auf Trimester umgestellt / kürzere Studienzeit / keine Rentenbeiträge andere Schulausbildungen: Lehre/Studium mit Anrechnung wie oben mit 67: Option Rente oder Fortsetzung der Tätigkeit unter Zustimmung des Arbeitgebers: bei 50 Jahren Rentenbeiträgen erhält er/sie 50% Rente , 50% zahlt der Arbeitgeber ( bei Teilzeit entsprechend weniger) Vorteil: Die Einstellung/Weiterbeschäftigung von älteren Arbeitnehmern wird gefördert Sollten durch selbstfinanziertes Studium nur 47 Rentenbeitragsjahre erreicht worden sein, so sinkt der Rentenanteil auf 47 %, die Option der Weiterbeschäftigung besteht weiterhin 1. Regel: x Rentenbeitragsjahre = x % Rente 2. Regel: Regel 1 gilt für alle Berufstätigen/Beamten/usw. 3. Regel: Arbeitnehmer, die einen geringeren Rentenbeitragsanteil haben, können durch längere Arbeitsjahre/Rentenbeiträge die endgültige Rentenhöhe aufstocken Anpassung des Rentenalters: Ein Kind, heute geboren, hat als männliches Wesen eine Lebenserwartung von 102 Jahren, Frauen 2 Jahre mehr, deshalb: Alle 4 Jahre wird die Entwicklung der Lebenserwartung beurteilt und das Rentenalter um 1 Jahr oder um den errechneten Differenzzeitraum erhöht. Um dieses fest verankerte System herum können dann die Ausnahmen diskutiert werden, wobei gilt: Sowenige Ausnahmen wie möglich! Ich höre mir gerne eure Meinungen an und bin gespannt auf die Diskussion oder schriftlichen Anmerkungen! Gruss Wolfgang |
- [NRW-Heinsberg] AK Kommunalpolitik Diskussionspapier Rente/Altersarmut, Wolfgang Hartung, 11.09.2012
- Re: [NRW-Heinsberg] AK Kommunalpolitik DiskussionspapierRente/Altersarmut, juergen.mertens, 11.09.2012
- Re: [NRW-Heinsberg] AK Kommunalpolitik Diskussionspapier Rente/Altersarmut, Zuse, 12.09.2012
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