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nrw-duisburg - Re: [NRW-Duisburg] Einladung zur Ausserordentlichen Kreismitgliederversammlung 3.2012

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Betreff: Infos für Duisburger Piraten

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Re: [NRW-Duisburg] Einladung zur Ausserordentlichen Kreismitgliederversammlung 3.2012


Chronologisch Thread 
  • From: Dirk Weil <duisblog AT yahoo.de>
  • To: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [NRW-Duisburg] Einladung zur Ausserordentlichen Kreismitgliederversammlung 3.2012
  • Date: Sun, 15 Apr 2012 10:55:20 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duisburg>
  • List-id: Infos für Duisburger Piraten <nrw-duisburg.lists.piratenpartei.de>

Wie gestern schon geschrieben: Ich mache da niemandem einen Vorwurf, wenn dann höchstens uns allen gemeinsam.

Dass so eine Vorschrift auch Sinn macht, verstehe ich auch. Mich ärgern nur immer Gesetze, Satzungen etc. die nicht fehlertolerant gegen Schusseligkeiten sind. Schließlich soll die Geschäftsordnung uns die Arbeit erleichtern und nicht erschweren.





Am 15.04.2012 10:38, schrieb Thorpirat:
Ahoi,

ich hab das vorher nicht gewusst! HP auch nicht! Deshalb halt die Frage!

Meine bescheidene persönliche Meinung: Wir könnten auch Kaffee trinken
auf die Einladung schreiben. Wir agieren wie ein Überraschungsei!

In der Einladung steht dann Kaffeetrinken. Ich kann aus persönlichen
Gründen nicht und denke mir, Kaffeetrinken, muß du nicht dabei sein.
Im späteren Protokoll lese ich dann: der virtl. Kreisverband Duisburg
hat sich aufgelöst. Uppss

Gruß

Thorsten

Am 15.04.2012 10:29, schrieb Dirk Weil:
Danke ;-)

Am 15.04.2012 10:26, schrieb Thorpirat:
https://www.piratenpartei-nrw.de/landesverband/satzung/

Am 15.04.2012 10:14, schrieb Dirk Weil:
Hi,
hast Du mal den Link zum Ursprung dieser Quelle? Ich kann's wieder
nicht
finden.


Am 14.04.2012 19:00, schrieb Thorpirat:
Die Einladungsfrist beträgt 28 Tage für ordentliche, bzw. 7 Tage für
außerordentliche Landesparteitage. Bei Letzteren muss die
Dringlichkeit
in der Einladung begründet werden und es dürfen ausschließlich jene
Tagesordnungspunkte behandelt werden, welche explizit in der Einladung
genannt wurden.




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