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nrw-duesseldorf-talk - Re: [Ddorf-Talk] Fwd: [Piraten NRW] Klage gegen Landesschatzmeisterin bzw. Vorstand wg. Zahlung Lände

nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - TALK - (Nordrhein-Westfalen)

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Re: [Ddorf-Talk] Fwd: [Piraten NRW] Klage gegen Landesschatzmeisterin bzw. Vorstand wg. Zahlung Lände


Chronologisch Thread 
  • From: Christopher Schrage <schrage AT nixus.net>
  • To: "nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de" <nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Ddorf-Talk] Fwd: [Piraten NRW] Klage gegen Landesschatzmeisterin bzw. Vorstand wg. Zahlung Lände
  • Date: Fri, 15 Nov 2013 00:28:29 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duesseldorf-talk>
  • List-id: <nrw-duesseldorf-talk.lists.piratenpartei.de>


> Am 14.11.2013 um 23:55 schrieb jjh <jjh AT news.piratenpartei.de>:
>
> Nur nochmal zur Klarstellung:
>
> Meine Einlassung sollte keine "Vorverurteiulung" sein, ....

So war es zu interpretieren, nicht anders.

> Gerichtlich deshalb, weil das IMHO durch ein innerparteiliches "Gemauschel"
> nicht wirklich aufklärbar ist !

Auch das ist eine ungerechtfertigte Vorverurteilung der Möglichkeit
innerparteilich zu klären, ob rechtswidrig gehandelt wurde oder eben nicht.

>
> Sollte festgestellt werden, daß ein Verstoß vorliegt, sind Konsequenzen
> fällig:
>
> 1. Eventuelle Fehlzahlungen wären dann rückgängig zu machen (falls möglich).

Das wäre eine Möglichkeit. Eine andere ist die Mitglieder entscheiden zu
lassen, ob sie der Interpretation der Handelnden im Nachhinein zustimmen und
so rückwirkend rechtfertigen.

> 2. Falls nicht möglich, ist auch zu prüfen, inwieweit die Verantwortlichen
> zivilrechtlich in Regreß genommen werden können.

Grundsätzlich man ein Rechtsgutachten über jeden Vorgang einholen, wenn man
dies für richtig hält und die Fakten bekannt sind. Ob bestimmte Personen
verpflichtet sind eine Prüfung eines Vorgangs vorzunehmen oder zu veranlassen
kann geprüft werden.


> 3. Je nachdem ob sich böswilliger Vorsatz herausstellen sollte, sind ggf.
> auch strafrechtliche Konsequenzen zu prüfen.

Vorsätzliches Handeln ist grundsätzlich anders zu beurteilen als
fahrlässiges. Hier wäre im wesentlichen die Frage, ob die Handelnden wussten
oder hätten wissen müssen, ob sie rechtswidrig handeln. Böswilligkeit ist
eher ein subjektives Kriterium.

>
> Das ist der ganz normale Lauf der Dinge.

Kaufe Dir diese DVD, dann siehst Du "Den Lauf der Dinge"


> Ich persönlich hoffe immer, daß alles korrekt lief und wünsche keinem, daß
> er unter die Räder kommt........

Das bezweifele ich, vorsätzlich subjektiv.

Nixus



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