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nrw-duesseldorf-talk - Re: [Ddorf-Talk] Satzungsänderungsantrag Antragsfristen KMV

nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - TALK - (Nordrhein-Westfalen)

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Re: [Ddorf-Talk] Satzungsänderungsantrag Antragsfristen KMV


Chronologisch Thread 
  • From: Clemens Mayer <piraten AT clemens-mayer.de>
  • To: nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ddorf-Talk] Satzungsänderungsantrag Antragsfristen KMV
  • Date: Thu, 04 Oct 2012 18:49:37 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duesseldorf-talk>
  • List-id: <nrw-duesseldorf-talk.lists.piratenpartei.de>

Moin,

danke erstmal für die Rückmeldung

Am 04.10.2012 15:44, schrieb Artur:
ich sehe da auch prinzipiellen Bedarf an Klarstellung. Allerdings würde
ich das ungern in einem Paragraphen tun der nicht in direkter Nähe zur
Mitgliederversammlung steht.

Ich hab mich hier an Bundessatzung, Landessatzung und der Satzung des KV Köln orientiert, die dies alles in einem eigenen Paragraphen geregelt haben.

Vielleicht würde es einfach reichen §6a5 zu streichen und hinter alt
§6a6 einen neuen §6a7 einzufügen:

"Satzungsänderungsanträge, Programmanträge und Misstrauensanträge sind
unter Angabe des Antragstellers in Textform mit einer Antragsfrist von
mindestens 10 Tagen beim Vorstand einzureichen. Antragsberechtigt sind
alle Mitglieder der Piratenpartei Düsseldorf.

Programmanträge und Misstrauensanträge benötigen zu Annahme mehr ja als
nein Stimmen, Satzungsanträge doppelt so viele ja wie nein Stimmen."

Programmanträge benötigen zum jetztigen Zeitpunkt schon eine 2/3-Mehrheit, gibts n Grund, warum du das ändern willst?

Der zweite Satz des §6d3 könnte dann auch gestrichen werden.

Bei den Satzungsänderungen zwichen den KVs sehe ich nicht das wir das
wirklich brauchen. Dürfte eh kaum passieren das 2/3 der Mitglieder das
beantragen.

Wir haben jetzt schon einen Paragraphen zu Urabstimmungen drin, hast recht, das wäre überflüssig.

Rein praktisch kann man das durchaus auch einfach an den §6a anhängen, ja, ich hab mich halt nur an anderen Satzungen orientiert, die das (leider kenn ich den Grund dafür nicht) so regeln...

Gruß

Clemens




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