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nrw-duesseldorf-talk - Re: [Ddorf-Talk] Anfrage: Kameraüberwachung in Unterrath

nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - TALK - (Nordrhein-Westfalen)

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Re: [Ddorf-Talk] Anfrage: Kameraüberwachung in Unterrath


Chronologisch Thread 
  • From: Jens <pappnase AT gmx.com>
  • To: nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ddorf-Talk] Anfrage: Kameraüberwachung in Unterrath
  • Date: Wed, 19 Oct 2011 15:50:39 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duesseldorf-talk>
  • List-id: <nrw-duesseldorf-talk.lists.piratenpartei.de>

On 19.10.2011 12:12, Oliver P. Bayer wrote:
Hier ist eine Anfrage aus dem RT, hat jemand von Euch passende Infos?

Hallo liebe Düsseldorfer Piraten,

[..] Düsseldorf-Unterrath. Dort hängen an einem Mehrfamilienhaus (Kalkumer
Straße forderer Bereich, vielleicht Hausnummer 20 oder so) seit
einigen Monaten ganze fünf (!) Überwachungskameras, die vermutlich
den Bürgersteig filmen.
Wenn ich mich richtig informiert habe, ist das private Überwachen von
öffentlichem Straßengrund an sich ja bereits verboten, genauso wie
das Aufhängen von Kamera-Attrappen. Und selbst wenn irgendwo in einem
öffentlich zugänglichen Bereich gefilmt wird (Supermarkt, Bahnhof,
etc.), dann muss irgendwo sichtbar sein, welcher Bereich gefilmt wird
und außerdem muss der Inhaber der Kameras erkenntlich sein, ist das
so korrekt?
Bei den Kameras auf der Kalkumer Straße ist weder erkennbar, welcher
Bereich gefilmt wird (deshalb kann ich auch nicht genau sagen, ob
Bürgersteig gefilmt wird, aber man kann vom Bürgersteig aus in die
Kamera sehen) noch steht da irgendwo, wer für die ganzen Kameras
zuständig ist.

Jetzt zur Frage: Wie kann ich dagegen vorgehen? Ist für sowas das
Ordnungsamt zuständig oder erstattet man Anzeige bei der Polizei?
Falls ja: Wegen was??


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This message was sent using IMP, the Internet Messaging Program.


"Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume wird durch § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist sie nur zulässig, wenn sie zur Wahrnehmung des Hausrechtes oder anderer berechtigter Interessen erforderlich ist. Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz sind wesentlichen Aspekte des Datenschutzes und werden in § 6b behandelt. "

Ich würde den Betreiber bitten, die Kameras zu drehen oder das Ordnungsamt damit beauftragen.

-- 
Viele Gruesse
Jens

http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Jens
http://twitter.com/j__ens
0173 5333392



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