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nrw-duesseldorf-talk - Re: [Ddorf-Talk] Sammlung von Wünschen/Anforderungen für die Satzung eines möglichen KV -- FINANZEN

nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Düsseldorf - TALK - (Nordrhein-Westfalen)

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Re: [Ddorf-Talk] Sammlung von Wünschen/Anforderungen für die Satzung eines möglichen KV -- FINANZEN


Chronologisch Thread 
  • From: "Oliver P. Bayer" <Oliver.Bayer AT uni-duesseldorf.de>
  • To: nrw-duesseldorf-talk AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Ddorf-Talk] Sammlung von Wünschen/Anforderungen für die Satzung eines möglichen KV -- FINANZEN
  • Date: Thu, 09 Sep 2010 17:59:36 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-duesseldorf-talk>
  • List-id: <nrw-duesseldorf-talk.lists.piratenpartei.de>

Hallo,

Zitat von Bastel:

Finanzen:

Es klang ja schon an, daß die Gefahr gesehen wird, daß, wenn das ganze Geld
für Düsseldorf nur noch an einen möglichen KV geht, die "Nähe" zum Vorstand
hilfreich sein könnte, um "seine" Projekte durchzudrücken.

Wohin das Geld geht, bestimmt natürlich auch die Satzung des Landesverbandes.

Ich würde vorschlagen, daß wir es ähnlich regeln, wie seit 2 Jahren auf
Landesebene.Der Vorstand kann über keine Geld verfügen. Auf der 3-
monatlichen KMV kann jeder Finanz-Anträge einreichen, die dann von der MV
beschlossen werden müssen. Auch der Vorstand kann so für seine Arbeit Geld
beantragen und wenn er es gut begründet, wird es auch Geld geben.
Um den Einwand, was machen wir bei unvorhergesehenen Projekten, die schnell
Geld brauchen, vorwegzunehmen. Dann muß halt gut begründet ein Finanzantrag
zum Vorhalten eines "Notfalltopfes" gestellt werden.

über den vorgenannten Punkt wurde gestern u.a. länger diskutiert.
Unstrittig ist, dass die Kreismitgliederversammlung - nennen wir sie doch mal
"Düsseldorfer Versammlung (DV)" - die vorhandenen und ggf. zukünftigen Gelder
zuweisen kann und hier das höchste Gremium darstellt.

Die Frage ist eigentlich nur, ob der "Vorstand" das Restgeld verwaltet
oder das
Restgeld bis zur nächsten DV gesperrt ist.

In der Praxis werden wir auf einer DV einzelnen Ausgaben und
Verwendungszwecken
Budgets zuweisen. Auch der "Vorstand" kann so ein Budget beantragen. In jedem
Fall kann es auch ein "Aktionsbudget" (so nenne ich mal den "Notfalltopf")
geben.

Ob das Restgeld nun vom "Vorstand" auf Antrag oder AG-/Crewbeschluß laut
Finanzordnung zugewiesen werden kann oder das Restgeld gesperrt ist,
kann in der
Praxis relevant sein, muss es jedoch nicht. Wir könnten ja z.B. immer
auf einer
DV das Restgeld einem flexibel einsetzbaren Aktionsbudget zuweisen.

Meiner Ansicht nach gibt es je nach Lösung folgende Nachteile:

1. Restgeld ist gesperrt:
Wir berauben uns einer möglichen Flexibilität bzgl. unseres Gesamtbudgets,
wenn wir nicht umsichtig zuteilen. Evtl. fehlt später Geld, das an anderer
Stelle vorhanden wäre oder gesperrt ist.

2. Restgeld kann vom Vorstand zugewiesen werden:
Diese Variante ist zwar auch dann flexibel und praktisch, wenn die DV bei der
Budgetzuteilung nicht umsichtig handelt oder einmal etwas vergissst, erfordert
jedoch meines Erachtens eine striktere Finanzordnung, die als Leitfaden für
Antragsteller und Schatzmeister dient.

FRAGE:
Was findet Ihr besser?

Nachtrag:
Ich persönlich finde ein flexibles DV-Budget-Zuweisungssystem viel praktischer
als feste Prozentwerte, die womöglich später ständig zu hoch oder zu niedrig
sind. Das setzt natürlich voraus, dass wir auf den DVs vernünftig zuweisen.
Außerdem werden wir in der nächsten Zeit kaum Geld haben, über das irgendwer
irgendwie verfügen kann und ich vermute auch, dass in der Praxis
weiterhin viel
über zweckgerichtete Spenden läuft, die wir dann jedoch lokal verwalten und
für die Parteienfinanzierung und die Steuererklärung der Spender aufbereiten
können. Das ist wohl auch das Wichtigste an der lokalen finanzverwaltung.

Viele Grüße
Oliver (Kreon)

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