nrw-ak-soziales AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Nrw-ak-soziales mailing list
Listenarchiv
- From: Hans-Peter Weyer <pirat AT ag-pos.de>
- To: NRW-AK-Soziales AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [NRW-AK-Soziales] Arbeit und Soziales
- Date: Wed, 21 Apr 2010 17:26:20 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-soziales>
- List-id: <nrw-ak-soziales.lists.piratenpartei.de>
Ahoi!
Hier ist dann die "gemischte" Version als Antwort für Birgit. Bitte noch mal kurz bestätigen.
Welche Konzepte haben Sie gegen Arbeitslosigkeit?
In diesem Punkt liegt von der Piratenpartei Deutschland und den PIRATEN NRW keine eindeutige Aussage vor. Wie auch in der folgenden Frage wird zu diesem Themenbereich aber im Arbeitskreis Arbeit und Soziales NRW und auch in den zuständigen Arbeitskreisen anderer Landesverbände viel gearbeitet und diskutiert.
Durch unsere Forderungen (bspw. Abschaffung Zwangsmitgliedschaft IHK, grundsätzliche Verschlankung des Staates) wird es potentiell Selbstständigen erleichtert Eigenverantwortung zu übernehmen, die Hemmnisse sinken. Weiterhin setzen wir uns gegen Subventionen für sterbende Branchen ein, stattdessen möchten wir eine Förderung von zukunftsträchtigen Unternehmen stark machen, um keine Kurzzeit-Arbeitsplätze zu schaffen sondern ein langfristiges Wirtschaftswachstum zu erreichen. Dies alles, gekoppelt mit einer gesicherten Grundversorgung, wird den Arbeitsmarkt drastisch entspannen und dem Bürger mehr Freiheit in seinem Tun ermöglichen.
Einig ist man sich in NRW auch darüber, dass die Verwaltung der Arbeitslosigkeit in der jetzigen Form nicht weitergeführt werden darf. Lösungen dieser Misere scheitern bisher jedoch daran, dass die etablierten Parteien immer noch an den alten Wertigkeiten von Arbeit festhalten. Der Begriff "Arbeit" wird sich in den kommenden Jahren sehr wandeln und diesem Wandel muss zielgerichtete Arbeitsmarktpolitik Rechnung tragen.
Die PIRATEN erarbeiten auch in dieser Hinsicht zukunftsorientierte Konzepte, die sicher bald bundesweit vorgelegt werden können.
Wie stehen Sie zum Mindestlohn?
Auch hierzu gibt es keine explizite Aussage der Piratenpartei Deutschland oder der Piratenpartei NRW. Im Arbeitskreis Arbeit und Soziales in NRW wird über dieses Thema jedoch heftig diskutiert, da verschiedene Gesichtspunkte dabei nicht ausser Acht gelassen werden dürfen. Natürlich muss ein Lohn eine Untergrenze haben. Dies war auch bisher gesetzlich geregelt (Sittenwidrigkeit von Löhnen). Die Einführung von Mindestlöhnen mit Stundensätzen setzt allerdings einen Status Quo fest, bei dem nirgends eine Angleichung festgeschrieben wird. Mindestlöhne sind nur dann sinnvoll, wenn sie eine Bezugsgröße haben, der sie angeglichen werden können. Das ist bisher nirgends der Fall, sodaß auch die Mindestlöhne auf Dauer keine Lösung bieten.
Darüberhinaus muss die Tarifautonomie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gewährleistet bleiben. Ein Mindestlohn wäre eine, für unser Verständnis, unzulässige Einmischung in die freie Wirtschaft. Auf der anderen Seite muss sich aber der Arbeitsmarkt dermaßen entspannen und die Grundsicherung dergestalt gesichert sein, das der Arbeitssuchende auch die Freiheit hat "Nein" zu sagen, wenn das Angebot des Arbeitgebers zu gering ist.
Wie stehen Sie zur ,,Zwangsarbeit" für Hartz4 Empfänger?
Da wir uns dem Grundgesetzt vollumfänglich verpflichtet
sehen dürfte die Antwort klar ausfallen: Wir sind selbstverständlich dagegen,
das Menschen zur Arbeit gezwungen werden. Die Befürworter der Arbeitsgelegenheiten
mit Mehraufwandsentschädigung, wie sie so schön heissen, argumentieren
natürlich damit das man diese "Jobs" ja nicht annehmen müsse -
allerdings mit der Konsequenz das danach die Leistungen gekürzt werden. Dies
ist für uns auch nicht viel besser als Erpressung und Nötigung, stellt also
quasi genauso eine Zwangsarbeit
dar.
Dazu hat der Arbeitskreis Arbeit und Soziales in NRW folgendes erarbeitet:
Abschaffung von 1-Euro-Jobs
Wir setzen uns ein für die Abschaffung der 1-Euro-Jobs und die Einführung von wirklich qualifizierenden Maßnahmen, die zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt führen.
Begründung:
Beschäftigung ohne Lohn
Laut §16d SGB II kann eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung Hilfebedürftigen mit ALG II-Bezug zugewiesen werden. Zwischen der ARGE und dem ALG II-Bezieher wird zu diesem Zweck eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen.
Bei der Eingliederungsvereinbarung handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen einer Behörde und einem Hilfebedürftigen. Dabei werden die Grundlagen des Vertragsrechts sowohl nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VvVfG) als auch nach dem BGB eindeutig nicht eingehalten. Beide Gesetze besagen sinngemäß: „Entscheidend für die Handlungsform des Vertrages ist, dass sich beide Parteien als gleichberechtigte Partner gegenüberstehen. Beide müssen die Möglichkeit haben, auf den Inhalt des Vertrages Einfluss zu nehmen.“
Der Hilfebedürftige hat aber weder auf die Dauer der Maßnahme noch auf die Höhe der Mehraufwandsentschädigung noch auf weitere Daten der Eingliederungsvereinbarung auch nur einen geringen Einfluss.
Im Rahmen des Vertrags wird dem Hilfebedürftigen eine Arbeitsgelegenheit angeboten. Während des Zeitraumes dieser Arbeitsgelegenheit (3 bis 12 Monate) erhält der Hilfebedürftige weiterhin den ihm zustehenden Regelhilfesatz nach Arbeitlosengeld II. Diesen kann er jedoch nach SGB II nur ohne eigenes Einkommen beziehen. Daraus ist zu folgern, dass die tatsächliche Arbeitsleistung nicht entlohnt wird. Lediglich für die Mehraufwendungen im Rahmen dieser Beschäftigung wird eine zusätzliche Entschädigung gezahlt. Ausdrücklich gelten weder ALG II noch die Mehraufwandsentschädigung als Arbeitsentgelt.
Inwieweit ein Vertrag sittenwidrig ist, der eine Arbeitsleistung ohne tatsächliche Entlohnung verlangt (und womöglich sanktioniert wird) muss abschließend noch geklärt werden.
Eingliederung in den „ersten Arbeitsmarkt“
Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung können nur dann dem Hilfebedürftigen auferlegt werden, wenn sie der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt dienen. Sie müssen erforderlich, geeignet und verhältnismäßig im engeren Sinne sein, um die Alg-II-Bezieher in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Diese Arbeitsgelegenheiten führen jedoch in nahezu keinem Fall zur Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis. Schon die Grundlage, dass Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach dem Gesetz im öffentlichen Interesse und zusätzlich sein müssen, widerspricht im Grundsatz der allgemeinen Möglichkeit zur Übernahme.
Eine Arbeit die zusätzlich zur normal durchgeführten Arbeit sein muss, wird in kaum einem Fall in eine zusätzliche Arbeitstelle münden. Dies würde voraussetzen, dass die zusätzliche Arbeit die Notwendigkeit einer Betriebserweiterung bedingt hätte, was kaum vorstellbar ist.
Wenn es darüber hinaus Stellen gäbe, die mit solchen Bewerbern besetzt werden könnten, dann hätten diese vorrangig vor der Maßnahme besetzt werden müssen. Fazit: die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung sind zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt völlig ungeeignet.
Ungleichbehandlung der Hilfebedüftigen
Leistungen nach dem SGB II erhalten Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Hilfebedürftige). Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Diese Personen können in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung vermittelt werden. Zusätzlich besagt §3 Abs. 2a SGB II: Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, sind unverzüglich in Arbeit oder in eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. Das heißt ab 58J besteht ein Anspruch auf mindestens einen 1-Euro-Job. Dem entgegen steht dass einem Antrag auf Förderung einer Arbeitsgelegenheit nicht entsprochen werden muss. Es entscheidet der persönliche Ansprechpartner (oft auch Fallmanager oder Arbeitsvermittler genannt) in pflichtgemäßem Ermessen über die Notwendigkeit der Förderung. Das heißt es liegt im Ermessen eines Sachbearbeiters eine Eingliederungsvereinbarung anzubieten, sie zu verlangen oder auch nicht. Damit ist der Hilfebedürftige allein der Willkür eines einzelnen Mitarbeiters ausgesetzt.
Inwieweit hier auch noch Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vorliegen könnten muss ebenfalls noch geklärt werden.
Steigerung der Lebensqualität durch Arbeit
In § 30 SGB II werden die Teile eines Einkommens aus Arbeit genauer spezifiziert, die auf das ALG II/Hartz4 angerechnet werden sollen. Dabei wird von der allgemeinen Annahme ausgegangen, dass eine Beschäftigung auch eine Erhöhung des Selbstwertgefühls und des Lebensstandards zur Folge haben muss. Diese Annahme führt im genannten Paragraphen zu einer Abstufung der anrechenbaren Beträge, um die aus der Beschäftigung resultierenden Einkünfte nicht vollständig anzurechnen und damit die erarbeitete Erhöhung des Lebensstandards zu gewährleisten. Da es bei der Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung zu keinem höheren Einkommen kommt, wird hier erwartet, dass eine Arbeit ohne die nötige Steigerung des Selbstwertgefühls und des Lebensstandards durchgeführt wird. Abgesehen davon, dass eine solche Arbeit, wie bereits im Volksmund zu hören ist, eher als Strafarbeit und Sanktionsmaßnahme verstanden werden kann, wird der Sinn von Arbeit im Allgemeinen auch mit einem negativen Stigma belegt. Arbeit wird damit nicht mehr zu einem erstrebenswerten Ziel.
Gesetzmäßigkeit der Stellen nicht gewährleistet
Nach § 16d SGB II müssen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandentschädigung im öffentlichen Interesse liegen, zusätzlich sein und der Eingliederung ind Erwerbsleben dienen.
Dies ist in der weitaus größten Mehrheit der Fälle nicht gegeben. Der Bundesrechnungshof eröffnete in einem Bericht im April 2008, dass acht von 10 Arbeitsgelegenheiten nicht zusätzlich seien, 50% der Maßnahmen nicht im öffentlichen Interesse lägen und in drei Viertel der Fälle keine Hinführung in den ersten Arbeitsmarkt bewirken könnten. Zu ähnlichen Zahlen kam das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), eine Anstalt der Agentur für Arbeit, im Rahmen einer dazu durchgeführten Studie. Diese Studie veröffentlichte der DGB im Mai 2008.
Wider besseres Wissen wird also seitens der Arbeitsagenturen an den 1-Euro-Jobs festgehalten. Gleichzeitig finden nahezu keine Kontrollen statt. Befragungen bei den ARGEn haben ergeben, dass die meisten der Sachbearbeiter von den genauen Umständen der Arbeitsgelegenheiten keine Kenntnisse haben.
ABM statt 1-Euro-Job
Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung werden in der Mehrheit der Fälle im Gegensatz zu den gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 16d SGB II, wie bereits oben ausgeführt, nicht zusätzlich angeboten. Das bedeutet, dass es für den regulären Arbeitsmarkt einen Bedarf an Mitarbeitern gibt, der widerrechtlich besetzt wird.
Um diesen Bedarf zu decken, könnten die Stellen mit qualifizierten Arbeitslosen besetzt werden und der Unternehmer erhält einen Zuschuss in Höhe des bisherigen ALG II plus Mehraufwandentschädigung für einen Zeitraum von 12 Monaten.
Da die Arbeiten in 1-Euro-Jobs schon bisher im öffentlichen Interesse liegen sollten, können diese Stellen als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert werden. Grundlage der Arbeitsförderung ist es u.a. nach § 1 SGB 3 ..... den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Der Bedarf (die Nachfrage) ergibt sich aus der hohen Zahl der beantragten Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, die zudem meist nicht zusätzlich belegt werden.
Wie sollen Familien in NRW unterstützt werden?
Familienpolitik haben die PIRATEN bisher nicht als gesonderten Bereich betrachtet, sondern im Gesamtkonzept des Wahlprogramms gesehen. Hier finden Sie sowohl die gezielte Förderung von Familien im Bereich Bildung, in der Lehrmittelbefreiung und Befreiung von Studiengebühren, in der Kindergartenbetreuung, im Verbraucherschutz, im Gesundheitswesen, usw.
Wer sich mit unserem Wahlprogramm beschäftigt wird feststellen, dass der Bürger und damit die Familie höchste Priorität in allen Bereichen genießt.
Ich hoffe, ich kann dies schnell so weitergeben.
Gruss
Hans-Peter
P.S. Sind wir nur noch zwei Sozis?
--
Personal-Coach und Psychologischer Berater
Goebenstrasse 94 * 47169 Duisburg (Fahrn)
Telefon 0203 50 90 895 * Mobil 0172 25 83 569
www.hpweyer.de
Kandidat der Piraten-Partei zur Landtagswahl NRW 2010
Unser Wahlprogramm finden Sie jetzt auch unter:
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Hpweyer
Das Recht auf Privatsphäre, eine transparente Verwaltung, eine Modernisierung des Urheberrechtes,
freie Kultur, freies Wissen und freie Kommunikation sind die grundlegenden Ziele der Piraten.
- [NRW-AK-Soziales] Arbeit und Soziales, Hans-Peter Weyer, 20.04.2010
- Re: [NRW-AK-Soziales] Arbeit und Soziales, Fizz, 20.04.2010
- Re: [NRW-AK-Soziales] Arbeit und Soziales, Fizz, 21.04.2010
- Re: [NRW-AK-Soziales] Arbeit und Soziales, Hans-Peter Weyer, 21.04.2010
- Re: [NRW-AK-Soziales] Arbeit und Soziales, Fizz, 21.04.2010
- Re: [NRW-AK-Soziales] Arbeit und Soziales, Rene Daners, 21.04.2010
- Re: [NRW-AK-Soziales] Arbeit und Soziales, Hans-Peter Weyer, 21.04.2010
- Re: [NRW-AK-Soziales] Arbeit und Soziales, Rene Daners, 21.04.2010
- Re: [NRW-AK-Soziales] Arbeit und Soziales, Hans-Peter Weyer, 21.04.2010
- Re: [NRW-AK-Soziales] Arbeit und Soziales, Rene Daners, 21.04.2010
- Re: [NRW-AK-Soziales] Arbeit und Soziales, Fizz, 21.04.2010
- Re: [NRW-AK-Soziales] Arbeit und Soziales, Hans-Peter Weyer, 21.04.2010
Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.