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nrw-ak-kommunalfinanzen - [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Örtliche Rechnungsprüfung muss öffentlich sein!

nrw-ak-kommunalfinanzen AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingkiste des AK Kommunalfinanzen in NRW

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[NRW-AK-Kommunalfinanzen] Örtliche Rechnungsprüfung muss öffentlich sein!


Chronologisch Thread 
  • From: chateaux <chateaux AT news.piratenpartei.de>
  • To: nrw-ak-kommunalfinanzen AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [NRW-AK-Kommunalfinanzen] Örtliche Rechnungsprüfung muss öffentlich sein!
  • Date: Mon, 11 Jun 2012 04:42:40 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-kommunalfinanzen>
  • List-id: Mailingkiste des AK Kommunalfinanzen in NRW <nrw-ak-kommunalfinanzen.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Moin, moin,

die Stadt Wegberg bei uns im Kreis Heinsberg bemüht sich gerade den Haushalt 2012 auf die Reihe zu bekommen. Der Haushalt wurde zwar vom Rat (Jameica: schwarz, gelb, grün) beschlossen, aber nun haben sich 2 Beigeordnete an die Öffentlichkeit gewandt und darauf hingewiesen, dass ihrer Meinung nach, mit der beschlosssenen Haushaltssatzung die Erfülung eines Teil der Pflichtaufgaben nicht mehr sichgestellt ist.

In diesem Zusammenhang wurde bekannt, dass die örtliche Rechnungsprüfung unmittelbar vor der Ratssitzung zur Haushaltssatzung, den Bürgermeister über Buchungsfehler im Haushaltsplan informiert hat. Dies war aber für den Bürgermeister weder ein Grund die Ratssitzung abzusagen, noch den Rat über diesen Sachverhalt zu informieren! Der Rat wurde vom Bürgermeister erst knapp zwei Wochen nach der Beschlußfassung zur Haushaltssatzung per Mail über die Bedenken der örtlichen Rechnungsprüfung informiert!

Soweit ich das erstmal einschätze, ist diese Vorgehensweise rechtlich nicht mal zu beanstanden! Die örtliche Rechnungsprüfung nach § 59 Abs. 3 GO NW untersteht zwar ausschließlich dem Rat (§ 104 Abs. 1 GO NW), aber da der Bürgermeister dort ja auch den Vorsitz führt, ist er natürlich für die örtliche Rechnungsprüfung der primäre Ansprechpartner.

Ich denke, es wird deutlich, dass es mit der derzeitigen Rechtslage tatsächlich zu bewußten Manipulationen im Haushalt kommen kann, die rechtlich und/oder politisch u. U. nicht mehr zu korrigieren sind!

Aus meiner Sicht sollte die örtliche Rechnungsprüfung nicht nur dem Rat, sondern unmittelbar der Öffentlichkeit (Internet, Presse, Amtsblatt) über die Prüfungsergbenisse informieren! Anders ist eine ernsthafte Kontrolle ja offenbar nicht möglich!

Ich würde diesen Punkt gerne in die Programmatik mit einfließen lassen!

Wir sollten daher erwägen eine entsprechende Gesetzesänderung der GO NW auszuarbeiten und über unsere 20Piraten in die Antragsmühlen des LT einfließen zu lassen!

Grüße
chateaux




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