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nrw-ak-innenpolitik - [Nrw-ak-innenpolitik] [WAHLPROGRAMMANTRAG] AK Innenpolitik NRW #03 Verfassungsschutz

nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Nrw-ak-innenpolitik mailing list

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[Nrw-ak-innenpolitik] [WAHLPROGRAMMANTRAG] AK Innenpolitik NRW #03 Verfassungsschutz


Chronologisch Thread 
  • From: "andreas.mehrtens" <andreas.mehrtens AT piratenpartei-nrw.de>
  • To: vorstand AT piratenpartei-nrw.de
  • Cc: nrw-ak-innenpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Nrw-ak-innenpolitik] [WAHLPROGRAMMANTRAG] AK Innenpolitik NRW #03 Verfassungsschutz
  • Date: Fri, 6 Apr 2012 16:33:22 +0200 (CEST)
  • Importance: Medium
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-innenpolitik>
  • List-id: <nrw-ak-innenpolitik.lists.piratenpartei.de>



Antragsteller: Arbeitskreis Innenpolitik NRW

Betrifft: Kapitel 4 Innenpolitik / 4.3 Verfassungsschutz

Es wird beantragt im Wahlprogramm, Kapitel Innenpolitik, den Abschnitt
"Verfassungsschutz" (im alten Wahlprogramm 4.3.) zu streichen und
nachfolgenden
Abschnitt einzusetzen :

Verfassungsschutz
Systeme und Methoden, die der Staat gegen seine Bürger einsetzen kann, müssen
der ständigen Bewertung und genauen Prüfung durch gewählte Mandatsträger
unterliegen. An jeder Stelle, wo eine Einschränkung der Grundrechte droht, ist
es besonders wichtig, so offen, transparent und sorgfältig zu prüfen wie
irgend
möglich.
Wir erkennen an, dass ein Geheimdienst naturgemäß nicht dazu in der Lage ist,
seine Tätigkeiten umgehend und in vollem Umfang kontrollierbar und transparent
zu gestalten. Dennoch wollen wir die Kontrolle und Transparenz so weit
erhöhen,
wie es im Rahmen der Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes möglich ist.
Die
Fristen, innerhalb derer über die Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde
berichtet wird, müssen angepasst werden. Jede Tätigkeit, die potentiell die
Grundrechte verletzt, muss noch vor ihrer Umsetzung dem Kontrollgremium
gemeldet
und spätestens drei Monate nach ihrem Abschluss der demokratischen Kontrolle
des
Parlaments unterzogen werden. Nach derzeit geltendem Recht geschieht dies im
ungünstigsten Fall erst nach eineinhalb Jahren.
Die Arbeit der G10-Kommission muss enger an die Arbeit des parlamentarischen
Kontrollgremiums angebunden werden. Wir halten eine Prüfung, ob diese beiden
Einrichtungen zum Zwecke eines schnelleren Informationsflusses kombiniert
werden
können, für sinnvoll. Ebenso sollte in diesem Zuge die Einhaltung nicht nur
des
Fernmeldegeheimnisses, sondern sämtlicher Grundrechte zeitnah überprüft
werden.

Antragsbegründung:
1. Geringfügige Foemulierungsänderungen

1. Abstimmungsergebnis vom 4.4. AK Innenpolitik NRW



  • [Nrw-ak-innenpolitik] [WAHLPROGRAMMANTRAG] AK Innenpolitik NRW #03 Verfassungsschutz, andreas.mehrtens, 06.04.2012

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