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nrw-ak-gesundheit - Re: [AK Gesundheit NRW] weiteres Thema Rettungsdienst NRW

nrw-ak-gesundheit AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Mailingliste des AK Gesundheit NRW

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Re: [AK Gesundheit NRW] weiteres Thema Rettungsdienst NRW


Chronologisch Thread 
  • From: Marco Cappell <me AT marcocappell.de>
  • To: nrw-ak-gesundheit AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [AK Gesundheit NRW] weiteres Thema Rettungsdienst NRW
  • Date: Thu, 08 Mar 2012 14:31:45 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-gesundheit>
  • List-id: Mailingliste des AK Gesundheit NRW <nrw-ak-gesundheit.lists.piratenpartei.de>

Ahoi zusammen,

eigentlich sind die DIN Normen für die Fahrzeuge (KTW, RTW, NAW, NEF) geregelt. Hier sollte also eine Einheitlichkeit bestehen. Unterschiede sollte es nur bei den Herstellern der Geräte geben. Während einer ein Gerät von Dräger hat, hat die andere Kommune ein Gerät von Weinmann. Nur um hier mal ein Beispiel zu geben.

Es ist sicherlich sinnvoll zu anzustreben, dass alle den selben Hersteller benutzen. Hier sollten aber dann auch die Krankenhäuser mit einbezogen werden. So würde man auch umgehen, das jeder RD-Mitarbeiter auf jedes der die Geräte eingewiesen sein muss um es bedienen zu können.

Die heutigen EKG Geräte können alle 12 Kanal-EKG schreiben, warum das in Gelsenkirchen nicht so ist, ist tatsächlich eine Nachfrage wert.

Die Kompetenz (soweit man davon sprechen kann) zur Ausstattung mit Medikamenten von RTW, NAW und NEF liegt beim ÄLRD. Dennoch ist es sinnvoll eine entsprechende Richtlinie heruaszugeben, die ein Mindestbestand an Wirkstoffen auf den Fahrzeugen vorschreibt und bei Bedarf vom ÄLRD ergänzt aber nicht gekürzt werden kann. Somit hat jede Kommune die Möglichkeit auf Orts spezifische Notfälle zu reagieren.

Die gesetzlichen Vorgaben sind bei der DIN Ausstattung vorgegeben. Es kann nicht sein, das die ausstattende Kommune selber kontrolliert, ob sie richtig arbeitet.

Gibt es Erfahrungen aus Bayern oder S-H mit der Einführung der RTW?

Im Rahmen einer Einführung eines NRW-RTW sollte ebenfalls an eine Arbeitsgruppe zur Qualitätssicherung gedacht werden. Diese könnte sich beispielsweise aus RD Mitarbeitern in NRW zusammensetzen. So könnten z.B. Ein RD-Mitarbeiter aus Gelsenkirchen und einer aus Essen anhand eines Fragenkataloges überprüfen, ob in Duisburg die Vorschriften eingehalten werden.
Dies hätte den Vorteil, das die Rettungsdienste näher zusammenrücken und alle von guten Ideen der anderen Lernen könnten.

Die gefertigten Berichte werden an ein entsprechendes "Beaufsichtigungsteam" Weitergeleitet, die dann den entsprechenden Sachgebietsleiter des Rettungsdienstes mit dem Ergebnis konfrontieren und ggf. Nachbesserung verlangen, bzw. im Fall der Verweigerung eine Sanktion aussprechen.

Auch bei der Qualifikation des RD-Personals sehe ich dringenden Handlungsbedarf. Die Feuerwehren stellen in NRW den Rettungsdienst. Erfahrungsgemäß ist die Motivation vieler Feuerwehrleute sehr gering den Dienst auf dem RTw usw. zu verrichten. Hier könnte man Mitarbeiter nur für den Rettungsdienst als Angestellte einstellen. Weiterhin sollten die geforderten 30 Fortbildungsstunden genauer umschrieben werden. Es ist völlig sinnfrei, wenn ein Rettungsassistent sie 10 Fortbildung in EKG-Interpretation macht, weil die für 8 Stunden angesetzt ist und nach zwei Stunden der Grill angeschmissen wird....

Weiterhin sollte über eine Überarbeitung der Berufsbezeichnungen nachgedacht werden. zur Zeit gibt es im RD den Rettungshelfer, den Rettungssanitäter und den Rettungsassistenten.

Die Bezeichnungen sind völlig quer. Beim Rettungsassistenten ist hier der "Assistent" des Arztes gemeint. In anderen Berufszweigen ist der Krankenpflegeassistent (früher Krankenpflegehelfer) der Assistent des Krankenpflegers.

Die Einführung einer drei-Jährigen Ausbildung zum Rettungsassistenten hat bereits begonnen. Nun muss man das Berufsbild nur noch in der Bevölkerung etablieren.

es gäbe noch viele weitere Themen die dringlichst behandelt werden sollten. Ich mache aber hier erstmal schluß.

Schöne Grüße
Marco




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