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Betreff: Mailingliste des AK Gesundheit NRW
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- From: Thomas Weijers <thomasweijers AT yahoo.de>
- To: Mailingliste des AK Gesundheit NRW <nrw-ak-gesundheit AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [AK Gesundheit NRW] weiteres Thema Rettungsdienst NRW
- Date: Thu, 8 Mar 2012 16:11:07 +0000 (GMT)
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-gesundheit>
- List-id: Mailingliste des AK Gesundheit NRW <nrw-ak-gesundheit.lists.piratenpartei.de>
Moin,
danke für die sehr genaue Auseinandersetzung mit dem Thema. Die DIN EN 1789 regelt die Fahrzeuganforderungen genauso wie die Ausstattung der Rettungsmittel in Europa. Dort werden Fahrzeuge des Typs A1, A2 (Vergleichbar KTW), B und C (RTW) aufgeführt.
Die DIN wird von vielen Rettungsdienstträgern als Ausstattungsleitlinie angesehen, die aber nach eigener Verantwortung unterschritten werden kann. Weiter ist die Benutzung des 12 Kanal EKG nicht durch die DIN EN geregelt sondern durch die entsprechende Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie zur Behandlung der Koronaren Herzkrankheit (die S3 Leitlinie oder der Kommentar dazu).
Das Beispiel Gelsenkirchen war hier frei gegriffen ich arbeite aber ein Stück weiter daran, die
Defibrillatoren verfügen über 12 Kanal EKG aber das entsprechende Ableitungskabel wird nur auf dem NEF mitgeführt. Diese Praxis gibt es auch in anderen Rettungsdienstbezirken.
Eine Einheitlichkeit war von meiner Seite nicht auf den Hersteller bezogen, sondern auf die Grundausstattung in Form der Fähigkeiten der Gerätschaften. Sprich das es bei den Beatmungsgeräten egal ist ob ich Weimann Medumat oder Dräger Oxylog mit führe, solange unterschiedliche festzulegende Beatmungsmodi auch im NIV Bereich gefahren werden können. Das eventuell die räumlich Ordnung grob gleich ist, denn im Ballungsgebiet Ruhrgebiet habe ich es bei kleineren Unfällen mit 2-5 Verletzten oft mit 2-4 ganz unterschiedlichen Fahrzeugkonzepten zu tun. Da kann man nicht mal eben etwas aus einem anderen Fahrzeug dazu holen.
Oder Beladungslisten für Medikamente hier wieder am Beispiel Gelsenkirchen, dort wird auf dem RTW keine
Medikamentenausstattung mitgeführt (ausgenommen Inhalation und Suprarenin). Eine NRW Grundausstattung von Wirkstoffen die je nach Kommune ergänzt, aber nicht unterschritten werden darf macht Sinn. Dies auch bezogen auf Interhospitaltransporte.
Die Qualifizierung ist ein Grundproblem des Rettungsdienstes. Hier gibt es seit 3-5 Jahren die Bestrebung der Novellierung des Rettungsassistenten Ausbildungs Gesetztes(RettAsG), angestoßen von der FDP Bundestagsfraktion. Bereits mehrere Sitzungen haben statt gefunden. Ein Referentenentwurf fehlt, nicht zuletzt wegen der Blockade der Bundesärztekammer obwohl die Vereinigung der Notärzte die Änderungen unterstützt. Die eingeführten 3 Jährigen Ausbildungen sind Ausnahmen und beziehen sich in erster Linie auf eine Anstellung im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses. Es gibt keine gesetzlich gestützte Erweiterung des Curiculums. Der
Unterschied besteht darin, dass der Auszubildene seine nach Lehrplan zweijährige Ausbildung nicht selbst finanziert, sondern sie finanziert bekommt und dafür drei Jahre angestellt ist. Es gilt also immer noch das alte Ausbildungsgesetz.
Aktueller Artikel dazu http://www.rettungsdienst.de/magazin/neues-rettassg-lucken-streit-und-kompromisse-27361
Deine Ausführung zu Feuerwehrbeamten im Rettungsdienst teile ich. Als Lehrrettungsassistent habe ich selbst für eine Berufsfeuerwehr gearbeitet, als Pfleger auf einer Intensivstation erlebe ich regelmäßig den Unterschied zwischen Feuerwehr und Hilfsorganisationen bzw. Privaten. Auch die Fortbildung ist wie von Dir beschrieben ein Problemfeld.
In NRW führt das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter die Fachaufsicht. Es müsste hier vielleicht noch einmal eine spezielle Rettungsdienstentwicklungs- und Kontrollbehörde etabliert werden.
Die im Sozialgesetzbuch für medizinische Leistungen vorgeschriebene Weiterentwicklung von Qualitätsstandards muss auch für den Rettungsdienst und Krankentransport gelten. Dafür muss dieser aber erst als medizinische Leistung im Sozialgesetzbuch anerkannt werden.
QM ist in den meisten Rettungsdienstbereichen in NRW inklusive von Zertifizierungen ein Fremdwort.
Gruß
Thomas
Von: Marco Cappell <me AT marcocappell.de>
An: nrw-ak-gesundheit AT lists.piratenpartei.de
Gesendet: 14:31 Donnerstag, 8.März 2012
Betreff: Re: [AK Gesundheit NRW] weiteres Thema Rettungsdienst NRW
Ahoi zusammen,
eigentlich sind die DIN Normen für die Fahrzeuge (KTW, RTW, NAW, NEF) geregelt. Hier sollte also eine Einheitlichkeit bestehen. Unterschiede sollte es nur bei den Herstellern der Geräte geben. Während einer ein Gerät von Dräger hat, hat die andere Kommune ein Gerät von Weinmann. Nur um hier mal ein Beispiel zu geben.
Es ist sicherlich sinnvoll zu anzustreben, dass alle den selben Hersteller benutzen. Hier sollten aber dann auch die Krankenhäuser mit einbezogen werden. So würde man auch umgehen, das jeder RD-Mitarbeiter auf jedes der die Geräte eingewiesen sein muss um es bedienen zu können.
Die heutigen EKG Geräte können alle 12 Kanal-EKG schreiben, warum das in Gelsenkirchen nicht so ist, ist tatsächlich eine Nachfrage wert.
Die Kompetenz (soweit man davon sprechen kann) zur Ausstattung mit Medikamenten von RTW, NAW und NEF liegt beim ÄLRD. Dennoch ist es sinnvoll eine entsprechende Richtlinie heruaszugeben, die ein Mindestbestand an Wirkstoffen auf den Fahrzeugen vorschreibt und bei Bedarf vom ÄLRD ergänzt aber nicht gekürzt werden kann. Somit hat jede Kommune die Möglichkeit auf Orts spezifische Notfälle zu reagieren.
Die gesetzlichen Vorgaben sind bei der DIN Ausstattung vorgegeben. Es kann nicht sein, das die ausstattende Kommune selber kontrolliert, ob sie richtig arbeitet.
Gibt es Erfahrungen aus Bayern oder S-H mit der Einführung der RTW?
Im Rahmen einer Einführung eines NRW-RTW sollte ebenfalls an eine Arbeitsgruppe zur Qualitätssicherung gedacht werden. Diese könnte sich beispielsweise aus RD Mitarbeitern in NRW zusammensetzen. So könnten z.B. Ein RD-Mitarbeiter aus Gelsenkirchen und einer aus Essen anhand eines Fragenkataloges überprüfen, ob in Duisburg die Vorschriften eingehalten werden.
Dies hätte den Vorteil, das die Rettungsdienste näher zusammenrücken und alle von guten Ideen der anderen Lernen könnten.
Die gefertigten Berichte werden an ein entsprechendes "Beaufsichtigungsteam" Weitergeleitet, die dann den entsprechenden Sachgebietsleiter des Rettungsdienstes mit dem Ergebnis konfrontieren und ggf. Nachbesserung verlangen, bzw. im Fall der Verweigerung eine Sanktion aussprechen.
Auch bei der Qualifikation des RD-Personals sehe ich dringenden Handlungsbedarf. Die Feuerwehren stellen in NRW den Rettungsdienst. Erfahrungsgemäß ist die Motivation vieler Feuerwehrleute sehr gering den Dienst auf dem RTw usw. zu verrichten. Hier könnte man Mitarbeiter nur für den Rettungsdienst als Angestellte einstellen. Weiterhin sollten die geforderten 30 Fortbildungsstunden genauer umschrieben werden. Es ist völlig sinnfrei, wenn ein Rettungsassistent sie 10 Fortbildung in EKG-Interpretation macht, weil die für 8 Stunden angesetzt ist und nach zwei Stunden der Grill angeschmissen wird....
Weiterhin sollte über eine Überarbeitung der Berufsbezeichnungen nachgedacht werden. zur Zeit gibt es im RD den Rettungshelfer, den Rettungssanitäter und den Rettungsassistenten.
Die Bezeichnungen sind völlig quer. Beim Rettungsassistenten ist hier der "Assistent" des Arztes gemeint. In anderen Berufszweigen ist der Krankenpflegeassistent (früher Krankenpflegehelfer) der Assistent des Krankenpflegers.
Die Einführung einer drei-Jährigen Ausbildung zum Rettungsassistenten hat bereits begonnen. Nun muss man das Berufsbild nur noch in der Bevölkerung etablieren.
es gäbe noch viele weitere Themen die dringlichst behandelt werden sollten. Ich mache aber hier erstmal schluß.
Schöne Grüße
Marco
-- NRW-AK-Gesundheit mailing list
NRW-AK-Gesundheit AT lists.piratenpartei.de
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- Re: [AK Gesundheit NRW] weiteres Thema Rettungsdienst NRW, Marco Cappell, 08.03.2012
- Re: [AK Gesundheit NRW] weiteres Thema Rettungsdienst NRW, Thomas Weijers, 08.03.2012
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