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[NRW-AK-Drogen] E-Zigarette ist Genussmittel, kein Arzneimittel - Eilverfahren OVW NRW
Chronologisch Thread
- From: "Volker Kunze | Piratenpartei Freising" <volker.kunze AT piratenpartei-bayern.de>
- To: "'Mailingliste der AG Drogen'" <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
- Cc: 'LIST-AK-Drogen-NRW' <nrw-ak-drogen AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: [NRW-AK-Drogen] E-Zigarette ist Genussmittel, kein Arzneimittel - Eilverfahren OVW NRW
- Date: Mon, 26 Mar 2012 16:41:12 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-drogen>
- List-id: <nrw-ak-drogen.lists.piratenpartei.de>
Aloha J
Irgendwie alles eitel Sonnenschein aktuell
Ist zwar erst einmal nur ein rechtlicher Hinweis, aber „Das Ministerium hat nun drei Wochen Zeit, um seine Äußerungen zurückzuziehen. Ansonsten wird das Oberverwaltungsgericht förmlich durch Beschluss entscheiden.“ Ob das Ministerium mit Steuerzahlermitteln Einspruch einlegt?
Schön auch die Passage „Auch die Einschätzung des Bundesamtes für Pharmazie und Medizinprodukte sowie entsprechende Äußerungen der Bundesregierung sind damit falsch“
Der ganze Text unten.
Cheers, ☠Volker ☠
-- Volker Kunze - Vorsitzender Kreisverband Freising Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bayern Web: www.piraten-freising.de Profil: http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:VolkerBY
Cheers, Volker
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 20. März 2012 im Vorfeld eines Eilverfahrens dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (NRW) einen rechtlichen Hinweis erteilt.
Danach ist die "Warnung" des Ministeriums vor E-Zigaretten, die mit Pressemitteilung vom 16.12.2011 verbreitet wurde, sowie der Erlass des Ministeriums an die nachgeordneten Behörden rechtswidrig. Das Ministerium hatte vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese aus Ministeriumssicht als Arzneimittel anzusehen seien und der Handel damit ohne eine Zulassung strafbar sei. Das hat das Oberverwaltungsgericht jetzt beanstandet. SNOKE® ist nach Auffassung des Gerichts kein Arzneimittel, sondern Genussmittel. Auch die Einschätzung des Bundesamtes für Pharmazie und Medizinprodukte sowie entsprechende Äußerungen der Bundesregierung sind damit falsch. Das Ministerium hat nun drei Wochen Zeit, um seine Äußerungen zurückzuziehen. Ansonsten wird das Oberverwaltungsgericht förmlich durch Beschluss entscheiden. Eingeleitet wurde das Eilverfahren durch die ecoreal GmbH & Co. KG aus Köln, deren Produktreihe SNOKE® von der Warnung betroffen war. |
- [NRW-AK-Drogen] E-Zigarette ist Genussmittel, kein Arzneimittel - Eilverfahren OVW NRW, Volker Kunze | Piratenpartei Freising, 26.03.2012
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