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Betreff: Nrw-ak-drogen mailing list
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[NRW-AK-Drogen] Fwd: E-Zigarette ist Genussmittel, kein Arzneimittel - Eilverfahren OVW NRW
Chronologisch Thread
- From: Achim Mueller <acepoint AT googlemail.com>
- To: Mailingliste der AG Öffentlichkeitsarbeit NRW <nrw-ag-oeffentlichkeitsarbeit AT lists.piratenpartei.de>
- Cc: nrw-ak-drogen AT lists.piratenpartei.de
- Subject: [NRW-AK-Drogen] Fwd: E-Zigarette ist Genussmittel, kein Arzneimittel - Eilverfahren OVW NRW
- Date: Mon, 26 Mar 2012 16:43:30 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-drogen>
- List-id: <nrw-ak-drogen.lists.piratenpartei.de>
cross-posting.
Thema für eine PM, sollte heute Nacht getextet werden und morgen
raus. O-Ton Andi oder sonst jemand aus dem AK.
Ciao
Achim
---------- Forwarded message ----------
From: Volker Kunze | Piratenpartei Freising
<volker.kunze AT piratenpartei-bayern.de>
Date: 2012/3/26
Subject: [NRW-AK-Drogen] E-Zigarette ist Genussmittel, kein
Arzneimittel - Eilverfahren OVW NRW
To: Mailingliste der AG Drogen <ag-drogen AT lists.piratenpartei.de>
Cc: LIST-AK-Drogen-NRW <nrw-ak-drogen AT lists.piratenpartei.de>
Aloha J
Irgendwie alles eitel Sonnenschein aktuell
http://www.presseportal.de/pm/104815/2223746/e-zigarette-snoke-ist-genussmittel-kein-arzneimittel-ecoreal-gmbh-co-kg-feiert-erfolg-vor-dem
Ist zwar erst einmal nur ein rechtlicher Hinweis, aber „Das
Ministerium hat nun drei Wochen Zeit, um seine Äußerungen
zurückzuziehen. Ansonsten wird das Oberverwaltungsgericht förmlich
durch Beschluss entscheiden.“ Ob das Ministerium mit
Steuerzahlermitteln Einspruch einlegt?
Schön auch die Passage „Auch die Einschätzung des Bundesamtes für
Pharmazie und Medizinprodukte sowie entsprechende Äußerungen der
Bundesregierung sind damit falsch“
Der ganze Text unten.
Cheers,
☠Volker ☠
--
Volker Kunze - Vorsitzender Kreisverband Freising
Piratenpartei Deutschland, Landesverband Bayern
Web: www.piraten-freising.de
Profil: http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:VolkerBY
Cheers,
Volker
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 20.
März 2012 im Vorfeld eines Eilverfahrens dem Ministerium für
Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (NRW) einen rechtlichen
Hinweis erteilt.
Danach ist die "Warnung" des Ministeriums vor E-Zigaretten, die mit
Pressemitteilung vom 16.12.2011 verbreitet wurde, sowie der Erlass des
Ministeriums an die nachgeordneten Behörden rechtswidrig. Das
Ministerium hatte vor nikotinhaltigen E-Zigaretten gewarnt, da diese
aus Ministeriumssicht als Arzneimittel anzusehen seien und der Handel
damit ohne eine Zulassung strafbar sei. Das hat das
Oberverwaltungsgericht jetzt beanstandet. SNOKE® ist nach Auffassung
des Gerichts kein Arzneimittel, sondern Genussmittel. Auch die
Einschätzung des Bundesamtes für Pharmazie und Medizinprodukte sowie
entsprechende Äußerungen der Bundesregierung sind damit falsch. Das
Ministerium hat nun drei Wochen Zeit, um seine Äußerungen
zurückzuziehen. Ansonsten wird das Oberverwaltungsgericht förmlich
durch Beschluss entscheiden. Eingeleitet wurde das Eilverfahren durch
die ecoreal GmbH & Co. KG aus Köln, deren Produktreihe SNOKE® von der
Warnung betroffen war.
--
NRW-AK-Drogen mailing list
NRW-AK-Drogen AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/nrw-ak-drogen
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http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Acepoint
- [NRW-AK-Drogen] Fwd: E-Zigarette ist Genussmittel, kein Arzneimittel - Eilverfahren OVW NRW, Achim Mueller, 26.03.2012
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