nrw-ak-drogen AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Nrw-ak-drogen mailing list
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- From: Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de>
- To: nrw-ak-drogen AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [NRW-AK-Drogen] Kiffer - Paradies Venlo schliesst Pforten für Ausländer
- Date: Wed, 07 Mar 2012 16:07:45 +0100
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nrw-ak-drogen>
- List-id: <nrw-ak-drogen.lists.piratenpartei.de>
Am 07.03.2012 11:18, schrieb Benedikt Klees:
Moin, On Wed, 07 Mar 2012 08:58:53 +0100, Michael Demus <cyfarwyddi AT t-online.de> wrote: ohne vorgreifen zu wollen, ja wir haben den Wietpass auf dem Schirm. Die Regelung verstößt n.h.M. gegen das Diskriminierungsverbot gem. Art. 18 <http://dejure.org/gesetze/AEU/18.html> Satz 1 des Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV </wiki/AEUV>) http://www.aeuv.de/ Gab es dazu nicht schon einen Beschluss des Europäischen Gerichtshof, der besagte, dass das Diskriminierungsverbot nicht greift? Begründung war, dass der Verkauf von Cannabis in den Niederlanden ja nicht legal sei, sondern die strafbaren Handlungen nur geduldet würden. Gruß Benedikt Die hollänische Regierung fordert einen Wiet-Pass. Den Wiet-Pass können nur Volljährige Nationalniederländer erlangen. In der Rechtswirklichkeit wird hier der der Holländer mit Pass vom Staat legitimiert eine formaljuristisch zwar strafbare, jedoch vom Staat geduldete Handlung zu begehen. Der Wietpass ist mehr als nur eine Duldung, er beinhaltet eine staatliche Erlaubnis zum Erwerb von Marihuana! Da auch Ausländer mit Wohnsitz in Holland vom Wietpass ausgenommen scheinen, wird die Diskriminierung m.E. noch ein wenig deutlicher. Vielleicht möchte ja jemand schnell noch nach Venlo ziehen um sich dann einklagen zu können? Dann fällt die Regelung schon vor holländischen Gerichten. Sollte der holländische Staat zukünftig deutsche Touristen die Kleinstmengen bis 5g bei sich führen verfolgen, wäre das ebenfalls ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, dann wieder im Strafrecht. Wir können in den deutschen Städten die Regel einführen, dass Fußgänger zur Nachtzeit straflos eine rote Fußgängerampel ignorieren dürfen, wenn abzusehen ist, dass sie gefahrlos die höchstens drei Meter breite Straße überschreiten können. Den dazu Berechtigten händigen wir vorher eine so genannte A-Karte aus, die sie von der Wartepflicht befreit. :-D Berechtigt sind nur Erwachsene mit deutschem Pass. Wie schaut es aus? Keine Diskriminierung? LG Micha -- "Es ist nicht weise, das zu verteidigen, was man ohnehin aufgeben muß." Niccoló Machiavelli, (1469 - 1527), italienischer Staatsmann |
- [NRW-AK-Drogen] Kiffer - Paradies Venlo schliesst Pforten für Ausländer, Hans-Peter Weyer, 07.03.2012
- Re: [NRW-AK-Drogen] Kiffer - Paradies Venlo schliesst Pforten für Ausländer, Michael Demus, 07.03.2012
- Re: [NRW-AK-Drogen] Kiffer - Paradies Venlo schliesst Pforten für Ausländer, Benedikt Klees, 07.03.2012
- Re: [NRW-AK-Drogen] Kiffer - Paradies Venlo schliesst Pforten für Ausländer, Michael Demus, 07.03.2012
- Re: [NRW-AK-Drogen] Kiffer - Paradies Venlo schliesst Pforten für Ausländer, Maximilian Plenert, 08.03.2012
- Re: [NRW-AK-Drogen] Kiffer - Paradies Venlo schliesst Pforten für Ausländer, Benedikt Klees, 07.03.2012
- Re: [NRW-AK-Drogen] Kiffer - Paradies Venlo schliesst Pforten für Ausländer, Andi_nRw, 07.03.2012
- Re: [NRW-AK-Drogen] Kiffer - Paradies Venlo schliesst Pforten für Ausländer, Michael Demus, 07.03.2012
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