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neuss - Re: [Neuss] Protokoll vom Stammtisch 26.6.2012

neuss AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Piraten Neuss (Nordrhein-Westfalen)

Listenarchiv

Re: [Neuss] Protokoll vom Stammtisch 26.6.2012


Chronologisch Thread 
  • From: "konnygv AT t-online.de" <konnygv AT t-online.de>
  • To: "neuss AT lists.piratenpartei.de" <neuss AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Neuss] Protokoll vom Stammtisch 26.6.2012
  • Date: Wed, 27 Jun 2012 23:34:34 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/neuss>
  • List-id: <neuss.lists.piratenpartei.de>

Nachdem meine ltg weg ist, hier nochmal die nachfrage wegen termin heute
infostand kapellen

Von meinem Nokia-Telefon gesendet
-----Ursprüngl. Nachr.-----
Von: peter-theo AT gmx.de
Gesendet: 27.06.2012 22:04:01
Betreff: Re: [Neuss] Protokoll vom Stammtisch 26.6.2012

Hallo zusammen,
hallo Hugo,

dann entschuldige ich mich für diese Fehlinterpretation des Gesagten.

Wir sollten das dann auch im Protokoll(Pad) so bitte ändern bzw. Deine
korrigierte Textfassung als solche in das Protokoll aufnehmen.

Wie machen wir das am besten, Wilhelm?


-------- Original-Nachricht --------
> Datum: Wed, 27 Jun 2012 20:37:44 +0200
> Von: "Hugo Hoff (aka Noregred)" <letmeknow AT hoff-net.de>
> An: neuss AT lists.piratenpartei.de
> Betreff: Re: [Neuss] Protokoll vom Stammtisch 26.6.2012

> Ahoi zusammen,
> in diesem Protokoll hat sich ein Fehler eingeschlichen. und zwar im
> Bereich Pressearbeit:
>
> Generell werden die Pressemeldungen auf der Mailingliste angekündigt und
> öffentllch geschaltet.
> Da es gelegentlich PMs gibt, deren Inhalt den örtlichen Pressepiraten
> als sensibel erscheint, können diese als privat gekennzeichnet werden.
> Piraten, die daort mitarbeiten möchten erhalten auf Wunsch Zugang, damit
> sie sich beteiligen können.
> Das mit den Zitaten war hier nur ein Beispiel. Es geht um Inhalte, die
> erst nach der Veröffentlichung an die Presse öffentlich werden sollen.
>
> Nach Veröffentlichung wird jede PM auch auf der ML veröffentlicht.
>
> Ich hoffe, dass hiermit deutlich wurde, was gemeint war.
>
> Gruß
> Hugo
>
> Am 27.06.2012 10:35, schrieb Wilhelm Frömgen:
> > Pad: http://piratenpad.de/p/ProtNe-12-06-26
> >
> > Protokoll: Neusser Stammtisch vom 26.06.2012 (erstellt von G-Bär und
> > PjotrPopolskii)
> > Anwesend sind 13 Menschen
> > Moderation: Daniel San
> > A. Vorstellungsrunde
> > B. Themen:
> > 1. vGS Varianten -> Meinungsbild
> > Die Ausfertigungen die auch über die ML gingen werden ausgeteilt. Sie
> > werden auch nochmal an das Protokoll das auf die ML geht angehängt.
> > Die Varianten kommen aus dem Pad und sind verschieden zeitliche
> Versionen.
> > Die zu wählenden Posten haben keine Rechte, sondern nur Pflichten,
> > bzw. Aufgaben, z.B. Mitgliederverwaltung oder Finanzverwaltung
> > Das Presseteam soll in Ergänzung zu den Büropiraten durch die KMV
> > aufgestellt werden und bestehen in Person aus dem Pressesprecher und
> > seinem Stellvertreter. Das Presseteam kann / soll die Kompetenzen zum
> > Verfassen der PMs auf breitere Schultern stellen und Piraten in den
> > Orten mit einbinden. Die örtlichen Mitglieder sollen von den
> > Stammtischen/Arbeitskreisen benannt / entsandt werden. Die
> > 11x Variante a 1x enth. 1x Dagegen (alle 3)
> > ·
> > 2. Konzept Pressepiraten
> > 3. Öffentliche / nicht öffentliche Pads in der Pressearbeit
> > In der jüngeren Vergangenheit gab es viel Diskussion zu öffentlich
> > oder nicht öffentlich ausgearbeiteten PMs
> > Am Beispiel Umweltskandal Kapellen erläuterte Hugo die Notwendigkeit
> > von nicht öffentlichen Pads für die Zitatfreigabe
> > In Zukunft geht jede Ankündigung einer PM auch über die Neusser ML
> > (ohne Link). Interessierte Piraten können sich dann beim
> > Pressesprecher melden, um ein Passwort zu bekommen. Hugo will den Alex
> > ansprechen, dass die Adresse presse AT neusser-piraten.de
> > <mailto:presse AT neusser-piraten.de> mit in die Mailingliste Neuss
> > eingetragen wird.
> > 4. Mitfahrgelegenheit LPT
> > Hugo fährt um /:24 Uhr mit dem Zug eine Stunde nach DO - zu Fuß sind
> > es dann von dort aus 5 Minuten, Andreas Rüssels kann wohl auch noch
> > Platz und kann über twitter kontaktiert werden. Konkret fahren einige
> > Mitglieder (Nadine, Martin, Peter, etc.) nach Dortmund. Wegen der
> > unterschiedlichen Anreisewege und der damit verbundenen vielfältigen
> > Mitfahrgelegenheiten sollten sich in den kommenden Tagen nochmals alle
> > über twitter commiten ;D
> > 5. LPT Allgemein
> > Danielsan erläutert seine Motivation für die Kandidatur zum Beisitzer
> > im LaVor
> > Seine thematische Arbeit hat ihn in den vielen Arbeitsgruppen der
> > Piraten zum Teamplayer werden lassen.
> > Als Beisitzer möchte er daher neben seiner inhaltlichen Arbeit vor
> > allem teambuildend (Unwort) arbeiten und unterstützen (FLAUSCH)
> > · Frage an Daniel: Wie stellst Du Dir die Arbeit als Schnittstelle
> > zwischen Fraktion und Basis vor?
> > ·
> > · In erster Linie kann er sich vorstellen, dass er die
> > Kontaktanfragen steuern und vermitteln kann - direkt adressieren und
> > Fragen filtern/konkretisieren. Das kommt aber darauf an, ob die
> > Fraktion hierzu - wie vielleicht geplant - Leute für die
> > Basiskommunikation einstellt oder auch nicht.
> > ·
> > 6. Was sind an Aktionen geplant
> > Ortstermin mit den Neusser MdL in Grevenbroich zum Thema Umweltskandal
> > am 28.06. u 17:00 Uhr
> > Schulausschusssitzung 3.7. Sondersitzung zum Thema PCB in Neusser
> > Schulen Hugo & Peter gehen hin
> > Am 28.06.2012 um 16:00 Uhr Treffen Senioreninitiative Kaarst im
> > Seniorenzentrum mit PjotrPopolskii und Lunapirat genau :)
> > Am 03. Juli um 16:30 Uhr Bürgermeistersprechstunde in Grevenbroich mit
> > den Piraten :) PjotrPopolskii geht hin
> > Am 02.07.2012 19:00 Uhr Mumble Kaarst
> > Am 05.07.2012 Jugendhilfeausschuss Kaarst (Lunapirat)
> > 7. Infostände
> > Nächster Termin für den Neusser Infostand ist der 7.7.
> > Teilnehmer sind Nadine, Andreas, Frank
> > Genehmigung muss noch beantragt werden
> > Anregung, bitte nochmal und wiederholt über die mailingliste zu
> erinnern
> > Terminliste auf der Neusser Seite und den Blogs
> > Fahrzeug zum Materialtransport wird benötigt
> > 8. Verkehrsbetriebe
> > Andreas bemängelt die leeren Riesenbusse in den Abendstunden im
> > Stadtgebiet Neuss - sollten nicht kleiner Busse reichen? (Energie etc.)
> > In der Runde kam das Thema der Nachtbusse auf, die ja schon vielfach
> > (kommunal) fahren. Es kommt auch viel auf die Strecken/Routen an, die
> > gefahren werden.
> > Neuss beabsichtigt wohl, die noch in der Testphase befindlichen
> > Hybridbusse nach erfolgreichem Test anzuschaffen. Der Ansatz, dies
> > über private Unternehmen als Sponsoren zu regeln, die ein Interesse an
> > der Anbindung haben, wurde diskutiert - fahrscheinloser OEPNV kann
> > hierfür eine gute Basis sein :) Neuss hat von außen gesehen wohl einen
> > mittelmäßig organisierten OEPNV - Aufruf: Arbeitet im AL
> > Personennahverkehr mit!
> > 9. El Greco Ausstellung:
> > Gruppenführung kostenlos, nur Eintritt. Elle kann Kontakt herstellen
> > 10. Das Camp: Werbung!
> > 11. Luna hat am 5.7. Führung durch den Landtag. Ein Bericht wär
> schön.
> > 08:30 Uhr Ankunft und Sicherheitscheck
> > 08:45 Uhr Einführung in die Tagesordnung
> > 09:15 Uhr Frühstück
> > 10:00 Uhr Teilnahme an der laufenden Plenarsitzung
> > 11:15 Uhr Diskussion mit einigen Piraten
> > 12:15 Uhr Ende des offiziellen Programms
> > 12. Nächster Termin VGS per Doodle festlegen:
> > http://www.doodle.com/4enfpxrmkyzexi8a
> >
> >
> > Anhänge:
> > ==================================================================
> > Geschäftsordnung der virtuellen Geschäftsstelle
> > für den Rhein Kreis Neuss
> > VARIANTE A (Urfassung)
> >
> > Präambel
> > Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und
> > Pflichten der virtuellen
> > Geschäftsstelle.
> > Diese Geschäftsordnung gilt mit einfacher Mehrheit als angenommen. Das
> > bedeutet, dass sich
> > über 50% der abgegebenen Stimmen für diesen Antrag aussprechen
> müssen.
> > Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Kreismitgliederversammlung
> > mit einfacher
> > Mehrheit geändert werden.
> > Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme an öffentlicher Stelle,
> > bekannt zu machen.
> > Mindestens jedoch als Rundschreiben/Email an alle Piraten des
> > Rhein-Kreises Neuss und als
> > Email an die Mailingliste: NRW-Info.
> >
> > § 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten der virtuellen Geschäftsstelle
> > Die virtuelle Geschäftsstelle, im Folgenden als vGS bezeichnet, dient
> > der Unterstützung und
> > Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der
> > Mitgliederverwaltung
> > und den finanziellen Angelegenheiten, sowie als Anlaufstelle für die
> > lokale Pressearbeit, wie
> > sie in den §§ 6, 7 und 8 dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt
> sind.
> > Die vGS hat das Recht beim Vorstand des Landesverbandes der Piraten
> > NRW ein Budget für die
> > Bewältigung der Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen.
> >
> > § 2 Mitarbeiter
> > Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben der vGS nach § 1
> > betraut sind, heißen
> > Mitarbeiter.
> > Jeder Mitarbeiter erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und
> unentgeltlich.
> > Jeder Mitarbeiter muss ein volljähriger und geschäftsfähiger Pirat
> sein.
> > Kein Mitarbeiter darf ein weiteres Parteiamt in einer höheren
> > Parteigliederung innehaben.
> > Kein Mitarbeiter darf ein politisches Mandat innehaben.
> > Die Funktion der Mitarbeiter wird durch Wahl vergeben und durch den
> > Landesvorstand
> > bestätigt.
> > Jeder Mitarbeiter ist dem Landesvorstand unterstellt.
> > Der Landesvorstand ist
> > • gegenüber dem Mitarbeiter weisungsbefugt, sofern es die in der
> > Landessatzung
> > festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt,
> > • berechtigt, den Mitarbeiter von einzelnen Aufgaben zu entbinden,
> > sofern sie in den
> > Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit
> > schriftlicher Begründung
> > zu erfolgen.
> > Jeder Mitarbeiter ist rechenschaftspflichtig gegenüber • der
> > Mitgliederversammlung,
> > • dem Landesvorstand.
> > Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch
> > • die Veröffentlichung eines schriftlichen Halbjahresbericht,
> > • im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei
> > Deutschland und
> > • der Crewsprecher-Mailingliste des Landesverbandes
> > Nordrhein-Westfalen der
> > Piratenpartei Deutschland.
> > • einen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit.
> >
> > § 3 Wahl des/der Mitarbeiter der vGS
> > Jeder Mitarbeiter wird durch die Kreismitgliederversammlung
> > vorgeschlagen und gewählt.
> > Gewählt wird in geheimer Wahl.
> > Gewählt ist, wer bei einer Akzeptanzwahl mindestens die Hälfte der
> > abgegebenen Stimmen für
> > sich vereint.
> > Eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines Mitarbeiters ist
> > einzuberufen, wenn
> > • die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch
> > Büropiraten abgedeckt
> > werden können,
> > • das Amt des Büropiraten nach § 4 beendet ist.
> >
> > § 4 Ende der Amtszeit
> > Das Amt endet
> > • nach 12 Monaten. Gültig herbei ist der Tag der Bestätigung durch
> den
> > Landesvorstand
> > der Piratenpartei NRW.
> > • durch Amtsverzicht,
> > • durch einen Widerspruch zu den in § 2 festgelegten Bedingungen,
> > • durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes,
> > • vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit oder eine Neuwahl bei
> > einer
> > Kreismitgliederversammlung.
> > Die Mitarbeiter verbleiben auch über Ihre Amtszeit hinaus bis zur Wahl
> > eines Nachfolgers
> > kommisarisch im Amt.
> >
> > § 5 Datenschutz
> > Jeder Mitarbeiter muss spätestens zu Beginn seiner Amtszeit die
> > Datenschutzerklärung des
> > Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland
> > unterzeichnen und sich
> > entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform
> > verhalten.
> > § 6 Verwaltungspirat
> > Der Mitarbeiter, der mit der Betreuung der Mitglieder betraut ist,
> > heißt Verwaltungspirat.
> > Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitgliederdaten des Landkreises
> > einzusehen.
> > Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des Kreises
> > • zu Mitgliederversammlungen einzuladen,
> > • über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren,
> > • zu Stammtischen und anderen Versammlungen auf Antrag einzuladen.
> > Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des Kreises in in
> > Form eines postalisch
> > versendeten Briefes oder einer E-Mail anzuschreiben. Jedes Anschreiben
> > ist als Vorgang im Rechenschaftsbericht anzuzeigen.
> > Der Verwaltungspirat hat die Aufgabe
> > • bei Kreismitgliederversammlungen die Akkreditierung durchzuführen,
> > • datenschutzkonforme Statistiken bereit zu stellen,
> > • vor dem regulären Ende seiner Amtszeit zur Mitgliederversammlung
> > für die Neu- oder
> > Wiederwahl der Mitarbeiter einzuladen. Der Termin für diese
> > Mitgliederversammlung ist
> > innerhalb des Zeitraums zwischen 21 Tagen vor und 21 Tagen nach dem
> > Ende der
> > Amtszeit nach § 4. Die Einladungsfrist für die
> > Kreismitgliederversammlung beträgt 28
> > Tage.
> > • auf Antrag von mindestens 10% aller Piraten des Landkreises eine
> > ausserordentliche
> > Kreismitgliederversammlung einzuberufen. Der Antrag hat in Schriftform
> > und mit
> > persönlicher Unterschrift aller Antragstellenden bei einem Mitarbeiter
> > zu erfolgen. Die
> > Einladungsfrist für eine ausserordentliche Kreismitgliederversammlung
> > beträgt 7 Tage.
> >
> > § 7 Finanzpirat
> > Der Mitarbeiter, der mit der Erledigung der lokalen, finanziellen
> > Angelegeheiten betraut ist,
> > heißt Finanzpirat.
> > Der Finanzpirat hat die Aufgabe finanzielle Angelegenheiten zur
> > Unterstützung des
> > Landesschatzmeisters zu erledigen.
> > Der Finanzpirat nimmt Belege (Rechnungen und Quittungen) über
> > beschlossene Ausgaben
> > entgegen und übermittelt diese dem Landesschatzmeister.
> > Er ist Ansprechparter für Piraten und Organisationseinheiten in allen
> > Finanzangelegenheiten. Er
> > kommuniziert mit dem Landesschatzmeister.
> >
> > § 8 Pressepirat
> > Der Mitarbeiter, der mit der Betreuung der Presse betraut ist, heißt
> > Pressepirat.
> > Die Kreismitgliederversammlung hat das Recht dem Pressepiraten Helfer
> > zur Seite zu stellen.
> > Diese Helfer werden lokale Pressesprecher genannt und von der
> > Kreismitgliederversammlung
> > durch nicht geheime Akzeptanzwahl mit einfacher Mehrheit gewählt.
> > Die lokalen Pressesprecher unterstehen dem Pressepiraten.
> > Der Pressepirat hat die Aufgabe und das Recht Pressemitteilungen zu
> > veröffentlichen.
> > Die lokalen Pressesprecher haben die Aufgabe und das Recht
> > Pressemitteilungen nach Freigabe
> > durch den Pressepiraten zu veröffentlichen.
> > Der Pressepirat hat die Pflicht die Pressemitteilungen der lokalen
> > Pressesprecher zu prüfen und
> > innerhalb von 24 Stunden freizugeben oder schriftlich begründet ihre
> > Veröffentlichung
> > abzulehnen.
> > Der Pressepirat hat die Aufgabe Presseanfragen zu beantworten oder
> > einen geeigneten
> > Gesprächspartner zu vermitteln.
> > Jede Pressemitteilung muss grundsätzlich vor Veröffentlichung von
> > mindestens zwei weiteren
> > Piraten gegengelesen und freigegeben werden. Von diesen darf keiner
> > eine Funktion innerhalb
> > der vGS inne haben.
> > Die vGS wird zusätzlich mit einem Postfach/Briefkasten ausgestattet:
> > siehe https://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:HowTos/Postfach
> >
> > ==================================================================
> > Geschäftsordnung der virtuellen Geschäftsstelle
> > für den Rhein Kreis Neuss
> > Variante B / einfache Mehrheit in Präambel (2)
> > Präambel
> > (1) Diese Geschäftsordnung (GO) klärt die verbindlichen Aufgaben,
> > Rechte und Pflichten der
> > virtuellen Geschäftsstelle.
> > (2) Diese Geschäftsordnung gilt mit einfacher Mehrheit als angenommen.
> > Das bedeutet das
> > mehr Stimmen für als gegen diese Geschäftsordnung abgegeben werden
> müssen
> > (3) Diese Geschäftsordnung kann nur durch die
> > Kreismitgliederversammlung mit
> > Zweidrittelmehrheit geändert oder aufgehoben werden.
> > (4) Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme bzw. Änderung durch einen
> > Büropiraten der
> > virtuellen Geschäftsstelle des Rhein-Kreises Neuss auf der
> > NRW-Organisations-Mailingliste,
> > einer Neusser-Mailingliste und in Textform an den Landesvorstand
> > öffentlich bekannt zu
> > machen.
> > (5) Orte im Sinn dieser Geschäftsordnung sind Städte und Gemeinden im
> > Rhein-Kreis Neuss.
> > Im einzeln sind dies Stand Juni 2012: Dormagen, Grevenbroich, Kaarst,
> > Korschenbroich,
> > Meerbusch, Neuss, Jüchen, Rommerskirchen.
> >
> > § 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten der virtuellen Geschäftsstelle
> > (1) Die virtuelle Geschäftsstelle, im Folgenden als vGS bezeichnet,
> > dient der Unterstützung und
> > Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der
> > Mitgliederverwaltung
> > und den finanziellen Angelegenheiten, sowie als Anlaufstelle für die
> > lokale Pressearbeit, wie
> > sie in den § 6, § 7 und § 8 dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt
> sind.
> > (2) Die vGS hat das Recht und die Pflicht, im Auftrag für Piraten und
> > Organisationseinheiten im
> > Rhein-Kreis Neuss gemäß der geltenden Finanzordnung des
> > Landesverbandes beim Vorstand
> > der Piraten NRW ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben
> > (Sachkosten) zu beantragen.
> >
> > § 2 Büropiraten
> > (1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben der vGS nach § 1
> > betraut sind, heißen
> > Büropiraten. Der Begriff Büropirat ist geschlechtsneutral.
> > (2) Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und
> unentgeltlich.
> > (3) Büropiraten sind gemäß § 6, § 7 und § 8 dieser
> Geschäftsordnung
> > ein Verwaltungspirat, ein
> > Finanzpirat und ein Pressepirat. Ein Büropirat kann nur eine
> > Hauptfunktion innerhalb der vGS
> > einnehmen. Vertretungspirat oder lokaler Pressesprecher zu sein ist
> > möglich.
> > (4) Jeder Büropirat muss ein volljähriger und geschäftsfähiger Pirat
> sein.
> > (5) Die Funktion der Büropiraten und möglicher Vertreter wird durch
> > Wahl vergeben und durch
> > den Landesvorstand bestätigt.
> > (6) Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand unterstellt. (7) Der
> > Landesvorstand ist
> > (a) gegenüber dem Büropiraten weisungsbefugt, sofern es die in der
> > Landessatzung
> > festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt,
> > (b) berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden,
> > sofern sie in den
> > Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit
> > schriftlicher Begründung
> > zu erfolgen.
> > (8) Jeder Büropirat ist berichtspflichtig gegenüber der
> > Kreismitgliederversammlung und dem
> > Landesvorstand.
> > (9) Die Berichtspflicht ist erfüllt durch die Veröffentlichung eines
> > schriftlichen Halbjahresbericht
> > sowie eines Abschlussbericht am Ende der Amtszeit im Wiki des
> > Landesverbandes NordrheinWestfalen der Piratenpartei Deutschland und
> > über die Mailingliste des Rhein-Kreises Neuss.
> > (10) Büropiraten sind Ansprechpartner für Queues des Rhein-Kreises
> > Neuss im Ticketsystem
> > des Landesverbandes.
> >
> > § 3 Wahl der Büropiraten
> > (1) Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung
> > vorgeschlagen und gewählt.
> > (2) Gewählt wird in geheimer Wahl.
> > (3) Gewählt ist, wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen
> für
> > sich vereint.
> > Jeder anwesende akkreditierte Pirat hat eine Stimme in geheimer Wahl.
> > Sollte in diesem Wahlgang kein Kandidat die 50% Mehrheit auf sich
> > vereinen können kommt es
> > zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten die im 1. Wahlgang
> > die meisten Stimmen
> > auf sich vereinen konnten.
> > (4) Eine Mitgliederversammlung zur Wahl von Büropiraten ist
> > einzuberufen, wenn
> > (a) die Aufgaben der vGS nicht mehr vollständig durch Büropiraten
> > abgedeckt werden
> > können,
> > (b) das Amt des Büropiraten nach § 4 beendet ist.
> > (5) Die Mitgliederversammlung kann entscheiden, maximal zwei
> > Vertretungspiraten zu wählen.
> > Diese können den Verwaltungspiraten und/oder den Finanzpiraten
> > kommissarisch vertreten,
> > wenn dieser/diese verhindert ist/sind (z. B. längere Abwesenheit,
> > Urlaub, Krankheit).
> > (6) Wenn die Mitgliederversammlung keinen Vertretungspiraten wählt,
> > dann vertritt der
> > Verwaltungspirat den Finanzpiraten kommissarisch und umgekehrt, wenn
> > dieser verhindert ist
> > (z.B. längere Abwesenheit, Urlaub, Krankheit). Im Zweifelsfall gilt §3
> > Abs. 4(a).
> >
> > § 4 Ende der Amtszeit
> > (1) Das Amt endet
> > (a) nach 12 Monaten. Gültig hierbei ist der Tag der Bestätigung durch
> > den Landesvorstand
> > der Piratenpartei NRW.
> > (b) durch Amtsverzicht,
> > (c) durch einen Widerspruch zu den in § 2 festgelegten Bedingungen,
> > (d) durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes,
> > (e) vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit oder eine Neuwahl
> > bei einer
> > Kreismitgliederversammlung.
> > (f) durch Annahme eines bisher nicht ausgeübten weiteren Parteiamtes
> > in einer höheren
> > Parteigliederung
> > (g) durch Annahme eines bisher nicht ausgeübten politischen Mandates
> > (2) Nimmt ein Büropirat ein Parteiamt oder ein politischen Mandat
> > gemäß Absatz (1) an, so ist
> > er verpflichtet den Verwaltungspiraten (vgl. §6) innerhalb von 7 Tagen
> > davon zu unterrichten.(3) Die Büropiraten verbleiben auch über Ihre
> > Amtszeit hinaus bis zur Wahl eines Nachfolgers
> > und dessen Bestätigung durch den Landesvorstand kommissarisch im Amt.
> > (4) Endet die Amtszeit eines Büropiraten, so kann die
> > Mitgliederversammlung entscheiden alle
> > Büropiraten neu wählen.
> >
> > § 5 Datenschutz
> > (1) Jeder Büropirat muss spätestens zu Beginn seiner Amtszeit die
> > Datenschutzverpflichtung
> > des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland
> > unterzeichnen und
> > sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform
> > verhalten.
> > (2) Jeder Büropirat nimmt, falls er dies nicht bereits getan, an einer
> > Datenschutzschulung der
> > Piratenpartei teil.
> >
> > § 6 Verwaltungspirat
> > (1) Der Büropirat, der mit der Betreuung der Mitglieder betraut ist,
> > heißt Verwaltungspirat.
> > (2) Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitgliederdaten des
> > Rhein-Kreises Neuss
> > einzusehen.
> > (3) Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des Kreises
> > (a) zu Mitgliederversammlungen einzuladen,
> > (b) über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren,
> > (c) zu Versammlungen und Veranstaltungen auf Antrag einzuladen.
> > (4) Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des Kreises in
> > Form eines postalisch
> > versendeten Briefes oder einer E-Mail anzuschreiben. Jedes Anschreiben
> > ist als Vorgang im
> > Tätigkeitsbericht anzuzeigen.
> > (5) Der Verwaltungspirat hat die Aufgabe
> > (a) bei Kreis- und Ortsmitgliederversammlungen die Akkreditierung
> > durchzuführen,
> > (b) datenschutzkonforme Statistiken bereit zu stellen,
> > (c) rechtzeitig zu Mitgliederversammlung für die Neu- oder Wiederwahl
> > der Büropiraten
> > einzuladen. Bei regulärer Beendigung einer Amtzeit nach 12 Monaten ist
> > der Termin für
> > diese Mitgliederversammlung innerhalb des Zeitraums zwischen 21 Tagen
> > vor und 21
> > Tagen nach dem Ende der Amtszeit nach § 4. Die Einladungsfrist für die
> > Kreismitgliederversammlung beträgt 28 Tage.
> > (d) auf Antrag von mindestens 10% aller Piraten des Rhein-Kreises
> > Neuss eine
> > ausserordentliche Kreismitgliederversammlung und auf Antrag von
> > mindestens 10%
> > aller Piraten eines Ortes eine ausserordentliche
> > Ortsmitgliederversammlung (OMV)
> > einzuberufen. Der Antrag hat in Schriftform und mit persönlicher
> > Unterschrift aller
> > Antragstellenden bei einem Büropiraten zu erfolgen. Die
> > Einladungsfrist für eine
> > ausserordentliche Mitgliederversammlung beträgt 7 Tage.
> > (e) die Verwaltung der Mitglieder des Rhein-Kreises Neuss in ihm vom
> > Landesvorstand
> > beauftragtem Rahmen zu erfüllen.
> >
> > § 7 Finanzpirat
> > (1) Der Büropirat, der mit der Erledigung der lokalen, finanziellen
> > Angelegenheiten betraut ist,
> > heißt Finanzpirat.
> > (2) Der Finanzpirat hat die Aufgabe finanzielle Angelegenheiten zur
> > Unterstützung des
> > Schatzmeisters der übergeordneten Gliederung zu erledigen.(3) Der
> > Finanzpirat nimmt Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene
> > Ausgaben
> > entgegen und übermittelt diese dem Schatzmeister der übergeordneten
> > Gliederung.
> > (4) Der Finanzpirat ist Ansprechparter für Piraten und
> > Organisationseinheiten in allen
> > Finanzangelegenheiten im Rhein-Kreis Neuss. Er kommuniziert mit dem
> > Schatzmeister der
> > übergeordneten Gliederung.
> >
> > § 8 Pressepirat
> > (1) Der Büropirat, der mit der Betreuung der Presse für den
> > Rhein-Kreis Neuss betraut ist,
> > heißt geschlechtsneutral (Kreis-)Pressepirat.
> > (2) Jeder Ort des Rhein-Kreises Neuss kann einen lokalen Pressepiraten
> > bestimmen.
> > (3) Die Orte entscheiden selbst, wie sie ihren lokalen Pressepiraten
> > (sowie mögliche
> > Stellvertreter) bestimmen. Der Stammtisch eines Ortes kann beschliessen
> > (a) den lokalen Pressepiraten durch die KMV wählen zu lassen oder
> > (b) den lokalen Pressepiraten durch Stammtischbeschluss zu bestimmen
> oder
> > (c) den lokalen Pressepiraten durch Ortmitgliederversammlung (OMV)
> > wählen zu lassen.
> > Die OMV muss bei einem Büropiraten in Textform beantragt werden. Dem
> > Antrag ist das
> > Stammtischprotokoll hinzuzufügen.
> > (4) Auf Antrag gemäß §6 Abs. 5d kann eine Ortmitgliederversammlung
> > (OMV) für die Wahl
> > oder Neuwahl des lokalen Pressepiraten beantragt werden. Die Wahl
> > eines lokalen
> > Pressepiraten durch eine OMV überstimmt einen möglichen vorherigen
> > Stammtischbeschluss.
> > (5) Lokale Pressepiraten werden nicht durch den Landesvorstand
> bestätigt.
> > (6) Die lokalen Pressepiraten bilden zusammen mit dem
> > Kreispressepiraten das Presseteam
> > des Rhein-Kreises Neuss.
> > (7) Die Amtszeit des gesamten Presseteams endet mit dem Ende der
> > Amtszeit des
> > Kreispressepiraten.
> > (8) Das Presseteam wählt aus den lokalen Pressepiraten einen
> > Stellvertreter des
> > Kreispressepiraten.
> > (9) Der Kreispressepirat und sein Stellvertreter sind Ansprechpartner
> > für die Presse.
> > (10) Das Presseteam gibt sich eine Arbeitsanleitung für
> > Pressemitteilungen.
> > (11) Für die Veröffentlichung einer Pressemitteilung politischen
> > Inhalts ist die Zustimmung des
> > Presseteams erforderlich. Es müssen mindestens 3 Mitglieder des
> > Presseteams ihre
> > Zustimmung geben. Besteht das Presseteam nur aus 6 Personen oder
> > weniger, so genügen 2
> > statt 3 Befürworter. Bekundet mehr als ein Mitglied des Presseteams
> > seine begründete
> > Ablehnung, wird die PM nicht veröffentlicht.
> > (12) Pressemitteilungen anderen Inhalts, z.B. Terminankündigungen,
> > Ergebnisse von Wahlen
> > etc. können der Kreispressepirat, sein Stellvertreter sowie die
> > lokalen Pressepiraten
> > selbstständig veröffentlichen und bedürfen nicht der
> > Zustimmungsregelung aus (11).
> > (13) Presseanfragen kann der Kreispressepirat selbstständig
> > beantworten, an einen lokalen
> > Pressepiraten weiterleiten oder durch das Presseteam beantworten lassen.
> > Diese Geschäftsordnung wurde am XX.XX.XXXX auf der
> > Kreismitgliederversammlung des
> > Rhein-Kreis Neuss mit der notwendigen Mehrheit beschlossen.
> >
> > ==================================================================
> > Geschäftsordnung der virtuellen Geschäftsstelle
> > für den Rhein Kreis Neuss
> > Variante C / Zweidrittelmehrheit in Präambel (2)
> >
> > Präambel
> > (1) Diese Geschäftsordnung (GO) klärt die verbindlichen Aufgaben,
> > Rechte und Pflichten der
> > virtuellen Geschäftsstelle.
> > (2) Diese Geschäftsordnung gilt mit Zweidrittelmehrheit Mehrheit als
> > angenommen. Das
> > bedeutet das mindestens doppelt soviele Stimmen für als gegen diese
> > Geschäftsordnung
> > abgegeben werden müssen.
> > (3) Diese Geschäftsordnung kann nur durch die
> > Kreismitgliederversammlung mit
> > Zweidrittelmehrheit geändert oder aufgehoben werden.
> > (4) Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme bzw. Änderung durch einen
> > Büropiraten der
> > virtuellen Geschäftsstelle des Rhein-Kreises Neuss auf der
> > NRW-Organisations-Mailingliste,
> > einer Neusser-Mailingliste und in Textform an den Landesvorstand
> > öffentlich bekannt zu
> > machen.
> > (5) Orte im Sinn dieser Geschäftsordnung sind Städte und Gemeinden im
> > Rhein-Kreis Neuss.
> > Im einzeln sind dies Stand Juni 2012: Dormagen, Grevenbroich, Kaarst,
> > Korschenbroich,
> > Meerbusch, Neuss, Jüchen, Rommerskirchen.
> >
> > § 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten der virtuellen Geschäftsstelle
> > (1) Die virtuelle Geschäftsstelle, im Folgenden als vGS bezeichnet,
> > dient der Unterstützung und
> > Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der
> > Mitgliederverwaltung
> > und den finanziellen Angelegenheiten, sowie als Anlaufstelle für die
> > lokale Pressearbeit, wie
> > sie in den § 6, § 7 und § 8 dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt
> sind.
> > (2) Die vGS hat das Recht und die Pflicht, im Auftrag für Piraten und
> > Organisationseinheiten im
> > Rhein-Kreis Neuss gemäß der geltenden Finanzordnung des
> > Landesverbandes beim Vorstand
> > der Piraten NRW ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben
> > (Sachkosten) zu beantragen.
> >
> > § 2 Büropiraten
> > (1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben der vGS nach § 1
> > betraut sind, heißen
> > Büropiraten. Der Begriff Büropirat ist geschlechtsneutral.
> > (2) Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und
> unentgeltlich.
> > (3) Büropiraten sind gemäß § 6, § 7 und § 8 dieser
> Geschäftsordnung
> > ein Verwaltungspirat, ein
> > Finanzpirat und ein Pressepirat. Ein Büropirat kann nur eine
> > Hauptfunktion innerhalb der vGS
> > einnehmen. Vertretungspirat oder lokaler Pressesprecher zu sein ist
> > möglich.
> > (4) Jeder Büropirat muss ein volljähriger und geschäftsfähiger Pirat
> sein.
> > (5) Die Funktion der Büropiraten und möglicher Vertreter wird durch
> > Wahl vergeben und durch
> > den Landesvorstand bestätigt.
> > (6) Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand unterstellt. (7) Der
> > Landesvorstand ist
> > (a) gegenüber dem Büropiraten weisungsbefugt, sofern es die in der
> > Landessatzung
> > festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt,
> > (b) berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden,
> > sofern sie in den
> > Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit
> > schriftlicher Begründung
> > zu erfolgen.
> > (8) Jeder Büropirat ist berichtspflichtig gegenüber der
> > Kreismitgliederversammlung und dem
> > Landesvorstand.
> > (9) Die Berichtspflicht ist erfüllt durch die Veröffentlichung eines
> > schriftlichen Halbjahresbericht
> > sowie eines Abschlussbericht am Ende der Amtszeit im Wiki des
> > Landesverbandes NordrheinWestfalen der Piratenpartei Deutschland und
> > über die Mailingliste des Rhein-Kreises Neuss.
> > (10) Büropiraten sind Ansprechpartner für Queues des Rhein-Kreises
> > Neuss im Ticketsystem
> > des Landesverbandes.
> >
> > § 3 Wahl der Büropiraten
> > (1) Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung
> > vorgeschlagen und gewählt.
> > (2) Gewählt wird in geheimer Wahl.
> > (3) Gewählt ist, wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen
> für
> > sich vereint.
> > Jeder anwesende akkreditierte Pirat hat eine Stimme in geheimer Wahl.
> > Sollte in diesem Wahlgang kein Kandidat die 50% Mehrheit auf sich
> > vereinen können kommt es
> > zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten die im 1. Wahlgang
> > die meisten Stimmen
> > auf sich vereinen konnten.
> > (4) Eine Mitgliederversammlung zur Wahl von Büropiraten ist
> > einzuberufen, wenn
> > (a) die Aufgaben der vGS nicht mehr vollständig durch Büropiraten
> > abgedeckt werden
> > können,
> > (b) das Amt des Büropiraten nach § 4 beendet ist.
> > (5) Die Mitgliederversammlung kann entscheiden, maximal zwei
> > Vertretungspiraten zu wählen.
> > Diese können den Verwaltungspiraten und/oder den Finanzpiraten
> > kommissarisch vertreten,
> > wenn dieser/diese verhindert ist/sind (z. B. längere Abwesenheit,
> > Urlaub, Krankheit).
> > (6) Wenn die Mitgliederversammlung keinen Vertretungspiraten wählt,
> > dann vertritt der
> > Verwaltungspirat den Finanzpiraten kommissarisch und umgekehrt, wenn
> > dieser verhindert ist
> > (z.B. längere Abwesenheit, Urlaub, Krankheit). Im Zweifelsfall gilt §3
> > Abs. 4(a).
> >
> > § 4 Ende der Amtszeit
> > (1) Das Amt endet
> > (a) nach 12 Monaten. Gültig hierbei ist der Tag der Bestätigung durch
> > den Landesvorstand
> > der Piratenpartei NRW.
> > (b) durch Amtsverzicht,
> > (c) durch einen Widerspruch zu den in § 2 festgelegten Bedingungen,
> > (d) durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes,
> > (e) vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit oder eine Neuwahl
> > bei einer
> > Kreismitgliederversammlung.
> > (f) durch Annahme eines bisher nicht ausgeübten weiteren Parteiamtes
> > in einer höheren
> > Parteigliederung
> > (g) durch Annahme eines bisher nicht ausgeübten politischen Mandates
> > (2) Nimmt ein Büropirat ein Parteiamt oder ein politischen Mandat
> > gemäß Absatz (1) an, so ist
> > er verpflichtet den Verwaltungspiraten (vgl. §6) innerhalb von 7 Tagen
> > davon zu unterrichten.(3) Die Büropiraten verbleiben auch über Ihre
> > Amtszeit hinaus bis zur Wahl eines Nachfolgers
> > und dessen Bestätigung durch den Landesvorstand kommissarisch im Amt.
> > (4) Endet die Amtszeit eines Büropiraten, so kann die
> > Mitgliederversammlung entscheiden alle
> > Büropiraten neu wählen.
> >
> > § 5 Datenschutz
> > (1) Jeder Büropirat muss spätestens zu Beginn seiner Amtszeit die
> > Datenschutzverpflichtung
> > des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland
> > unterzeichnen und
> > sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform
> > verhalten.
> > (2) Jeder Büropirat nimmt, falls er dies nicht bereits getan, an einer
> > Datenschutzschulung der
> > Piratenpartei teil.
> >
> > § 6 Verwaltungspirat
> > (1) Der Büropirat, der mit der Betreuung der Mitglieder betraut ist,
> > heißt Verwaltungspirat.
> > (2) Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitgliederdaten des
> > Rhein-Kreises Neuss
> > einzusehen.
> > (3) Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des Kreises
> > (a) zu Mitgliederversammlungen einzuladen,
> > (b) über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren,
> > (c) zu Versammlungen und Veranstaltungen auf Antrag einzuladen.
> > (4) Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des Kreises in
> > Form eines postalisch
> > versendeten Briefes oder einer E-Mail anzuschreiben. Jedes Anschreiben
> > ist als Vorgang im
> > Tätigkeitsbericht anzuzeigen.
> > (5) Der Verwaltungspirat hat die Aufgabe
> > (a) bei Kreis- und Ortsmitgliederversammlungen die Akkreditierung
> > durchzuführen,
> > (b) datenschutzkonforme Statistiken bereit zu stellen,
> > (c) rechtzeitig zu Mitgliederversammlung für die Neu- oder Wiederwahl
> > der Büropiraten
> > einzuladen. Bei regulärer Beendigung einer Amtzeit nach 12 Monaten ist
> > der Termin für
> > diese Mitgliederversammlung innerhalb des Zeitraums zwischen 21 Tagen
> > vor und 21
> > Tagen nach dem Ende der Amtszeit nach § 4. Die Einladungsfrist für die
> > Kreismitgliederversammlung beträgt 28 Tage.
> > (d) auf Antrag von mindestens 10% aller Piraten des Rhein-Kreises
> > Neuss eine
> > ausserordentliche Kreismitgliederversammlung und auf Antrag von
> > mindestens 10%
> > aller Piraten eines Ortes eine ausserordentliche
> > Ortsmitgliederversammlung (OMV)
> > einzuberufen. Der Antrag hat in Schriftform und mit persönlicher
> > Unterschrift aller
> > Antragstellenden bei einem Büropiraten zu erfolgen. Die
> > Einladungsfrist für eine
> > ausserordentliche Mitgliederversammlung beträgt 7 Tage.
> > (e) die Verwaltung der Mitglieder des Rhein-Kreises Neuss in ihm vom
> > Landesvorstand
> > beauftragtem Rahmen zu erfüllen.
> >
> > § 7 Finanzpirat
> > (1) Der Büropirat, der mit der Erledigung der lokalen, finanziellen
> > Angelegenheiten betraut ist,
> > heißt Finanzpirat.
> > (2) Der Finanzpirat hat die Aufgabe finanzielle Angelegenheiten zur
> > Unterstützung des
> > Schatzmeisters der übergeordneten Gliederung zu erledigen.(3) Der
> > Finanzpirat nimmt Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene
> > Ausgaben
> > entgegen und übermittelt diese dem Schatzmeister der übergeordneten
> > Gliederung.
> > (4) Der Finanzpirat ist Ansprechparter für Piraten und
> > Organisationseinheiten in allen
> > Finanzangelegenheiten im Rhein-Kreis Neuss. Er kommuniziert mit dem
> > Schatzmeister der
> > übergeordneten Gliederung.
> >
> > § 8 Pressepirat
> > (1) Der Büropirat, der mit der Betreuung der Presse für den
> > Rhein-Kreis Neuss betraut ist,
> > heißt geschlechtsneutral (Kreis-)Pressepirat.
> > (2) Jeder Ort des Rhein-Kreises Neuss kann einen lokalen Pressepiraten
> > bestimmen.
> > (3) Die Orte entscheiden selbst, wie sie ihren lokalen Pressepiraten
> > (sowie mögliche
> > Stellvertreter) bestimmen. Der Stammtisch eines Ortes kann beschliessen
> > (a) den lokalen Pressepiraten durch die KMV wählen zu lassen oder
> > (b) den lokalen Pressepiraten durch Stammtischbeschluss zu bestimmen
> oder
> > (c) den lokalen Pressepiraten durch Ortmitgliederversammlung (OMV)
> > wählen zu lassen.
> > Die OMV muss bei einem Büropiraten in Textform beantragt werden. Dem
> > Antrag ist das
> > Stammtischprotokoll hinzuzufügen.
> > (4) Auf Antrag gemäß §6 Abs. 5d kann eine Ortmitgliederversammlung
> > (OMV) für die Wahl
> > oder Neuwahl des lokalen Pressepiraten beantragt werden. Die Wahl
> > eines lokalen
> > Pressepiraten durch eine OMV überstimmt einen möglichen vorherigen
> > Stammtischbeschluss.
> > (5) Lokale Pressepiraten werden nicht durch den Landesvorstand
> bestätigt.
> > (6) Die lokalen Pressepiraten bilden zusammen mit dem
> > Kreispressepiraten das Presseteam
> > des Rhein-Kreises Neuss.
> > (7) Die Amtszeit des gesamten Presseteams endet mit dem Ende der
> > Amtszeit des
> > Kreispressepiraten.
> > (8) Das Presseteam wählt aus den lokalen Pressepiraten einen
> > Stellvertreter des
> > Kreispressepiraten.
> > (9) Der Kreispressepirat und sein Stellvertreter sind Ansprechpartner
> > für die Presse.
> > (10) Das Presseteam gibt sich eine Arbeitsanleitung für
> > Pressemitteilungen.
> > (11) Für die Veröffentlichung einer Pressemitteilung politischen
> > Inhalts ist die Zustimmung des
> > Presseteams erforderlich. Es müssen mindestens 3 Mitglieder des
> > Presseteams ihre
> > Zustimmung geben. Besteht das Presseteam nur aus 6 Personen oder
> > weniger, so genügen 2
> > statt 3 Befürworter. Bekundet mehr als ein Mitglied des Presseteams
> > seine begründete
> > Ablehnung, wird die PM nicht veröffentlicht.
> > (12) Pressemitteilungen anderen Inhalts, z.B. Terminankündigungen,
> > Ergebnisse von Wahlen
> > etc. können der Kreispressepirat, sein Stellvertreter sowie die
> > lokalen Pressepiraten
> > selbstständig veröffentlichen und bedürfen nicht der
> > Zustimmungsregelung aus (11).
> > (13) Presseanfragen kann der Kreispressepirat selbstständig
> > beantworten, an einen lokalen
> > Pressepiraten weiterleiten oder durch das Presseteam beantworten lassen.
> > Diese Geschäftsordnung wurde am XX.XX.XXXX auf der
> > Kreismitgliederversammlung des
> > Rhein-Kreis Neuss mit der notwendigen Mehrheit beschlossen.
> >
> >
> > --
> > G-Bär - Wilhelm Frömgen - +49-177-7249321 - Twitter: @_g_baer_ -
> > Skype: wfroemgen
> >
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Peter Theo Schäfer

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Neuss mailing list
Neuss AT lists.piratenpartei.de
https://service.piratenpartei.de/listinfo/neuss




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