neuss AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Piraten Neuss (Nordrhein-Westfalen)
Listenarchiv
- From: "Hugo Hoff (aka Noregred)" <letmeknow AT hoff-net.de>
- To: neuss AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Neuss] Protokoll vom Stammtisch 26.6.2012
- Date: Wed, 27 Jun 2012 20:37:44 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/neuss>
- List-id: <neuss.lists.piratenpartei.de>
Ahoi zusammen, in diesem Protokoll hat sich ein Fehler eingeschlichen. und zwar im Bereich Pressearbeit: Generell werden die Pressemeldungen auf der Mailingliste angekündigt und öffentllch geschaltet. Da es gelegentlich PMs gibt, deren Inhalt den örtlichen Pressepiraten als sensibel erscheint, können diese als privat gekennzeichnet werden. Piraten, die daort mitarbeiten möchten erhalten auf Wunsch Zugang, damit sie sich beteiligen können. Das mit den Zitaten war hier nur ein Beispiel. Es geht um Inhalte, die erst nach der Veröffentlichung an die Presse öffentlich werden sollen. Nach Veröffentlichung wird jede PM auch auf der ML veröffentlicht. Ich hoffe, dass hiermit deutlich wurde, was gemeint war. Gruß Hugo Am 27.06.2012 10:35, schrieb Wilhelm
Frömgen:
Pad:
http://piratenpad.de/p/ProtNe-12-06-26
Protokoll:
Neusser Stammtisch vom 26.06.2012 (erstellt von G-Bär und
PjotrPopolskii)
Anwesend
sind 13 Menschen
Moderation:
Daniel San
A.
Vorstellungsrunde
B. Themen:
1. vGS
Varianten -> Meinungsbild
Die
Ausfertigungen die auch über die ML gingen werden
ausgeteilt. Sie werden auch nochmal an das Protokoll das auf
die ML geht angehängt. Die Varianten kommen aus dem Pad und
sind verschieden zeitliche Versionen.
Die zu
wählenden Posten haben keine Rechte, sondern nur Pflichten,
bzw. Aufgaben, z.B. Mitgliederverwaltung oder
Finanzverwaltung
Das
Presseteam soll in Ergänzung zu den Büropiraten durch die
KMV aufgestellt werden und bestehen in Person aus dem
Pressesprecher und seinem Stellvertreter. Das Presseteam
kann / soll die Kompetenzen zum Verfassen der PMs auf
breitere Schultern stellen und Piraten in den Orten mit
einbinden. Die örtlichen Mitglieder sollen von den
Stammtischen/Arbeitskreisen benannt / entsandt werden. Die
11x Variante
a 1x enth. 1x Dagegen (alle 3)
·
2.
Konzept Pressepiraten
3.
Öffentliche / nicht öffentliche Pads in der Pressearbeit
In der
jüngeren Vergangenheit gab es viel Diskussion zu öffentlich
oder nicht öffentlich ausgearbeiteten PMs
Am Beispiel
Umweltskandal Kapellen erläuterte Hugo die Notwendigkeit von
nicht öffentlichen Pads für die Zitatfreigabe
In Zukunft
geht jede Ankündigung einer PM auch über die Neusser ML
(ohne Link). Interessierte Piraten können sich dann beim
Pressesprecher melden, um ein Passwort zu bekommen. Hugo
will den Alex ansprechen, dass die Adresse presse AT neusser-piraten.de
mit in die Mailingliste Neuss eingetragen wird.
4.
Mitfahrgelegenheit LPT
Hugo
fährt um /:24 Uhr mit dem Zug eine Stunde nach DO - zu Fuß
sind es dann von dort aus 5 Minuten, Andreas Rüssels kann
wohl auch noch Platz und kann über twitter kontaktiert
werden. Konkret fahren einige Mitglieder (Nadine, Martin,
Peter, etc.) nach Dortmund. Wegen der unterschiedlichen
Anreisewege und der damit verbundenen vielfältigen
Mitfahrgelegenheiten sollten sich in den kommenden Tagen
nochmals alle über twitter commiten ;D
5. LPT
Allgemein
Danielsan
erläutert seine Motivation für die Kandidatur zum Beisitzer
im LaVor
Seine
thematische Arbeit hat ihn in den vielen Arbeitsgruppen der
Piraten zum Teamplayer werden lassen.
Als
Beisitzer möchte er daher neben seiner inhaltlichen Arbeit
vor allem teambuildend (Unwort) arbeiten und unterstützen
(FLAUSCH)
·
Frage an Daniel: Wie stellst Du Dir die Arbeit als
Schnittstelle zwischen Fraktion und Basis vor?
·
· In
erster Linie kann er sich vorstellen, dass er die
Kontaktanfragen steuern und vermitteln kann - direkt
adressieren und Fragen filtern/konkretisieren. Das kommt
aber darauf an, ob die Fraktion hierzu - wie vielleicht
geplant - Leute für die Basiskommunikation einstellt oder
auch nicht.
·
6. Was sind
an Aktionen geplant
Ortstermin
mit den Neusser MdL in Grevenbroich zum Thema Umweltskandal
am 28.06. u 17:00 Uhr
Schulausschusssitzung
3.7. Sondersitzung zum Thema PCB in Neusser Schulen Hugo
& Peter gehen hin
Am
28.06.2012 um 16:00 Uhr Treffen Senioreninitiative Kaarst im
Seniorenzentrum mit PjotrPopolskii und Lunapirat genau :)
Am 03. Juli
um 16:30 Uhr Bürgermeistersprechstunde in Grevenbroich mit
den Piraten :) PjotrPopolskii geht hin
Am
02.07.2012 19:00 Uhr Mumble Kaarst
Am
05.07.2012 Jugendhilfeausschuss Kaarst (Lunapirat)
7.
Infostände
Nächster
Termin für den Neusser Infostand ist der 7.7.
Teilnehmer
sind Nadine, Andreas, Frank
Genehmigung
muss noch beantragt werden
Anregung,
bitte nochmal und wiederholt über die mailingliste zu
erinnern
Terminliste
auf der Neusser Seite und den Blogs
Fahrzeug
zum Materialtransport wird benötigt
8.
Verkehrsbetriebe
Andreas
bemängelt die leeren Riesenbusse in den Abendstunden im
Stadtgebiet Neuss - sollten nicht kleiner Busse reichen?
(Energie etc.)
In der Runde
kam das Thema der Nachtbusse auf, die ja schon vielfach
(kommunal) fahren. Es kommt auch viel auf die
Strecken/Routen an, die gefahren werden.
Neuss
beabsichtigt wohl, die noch in der Testphase befindlichen
Hybridbusse nach erfolgreichem Test anzuschaffen. Der
Ansatz, dies über private Unternehmen als Sponsoren zu
regeln, die ein Interesse an der Anbindung haben, wurde
diskutiert - fahrscheinloser OEPNV kann hierfür eine gute
Basis sein :) Neuss hat von außen gesehen wohl einen
mittelmäßig organisierten OEPNV - Aufruf: Arbeitet im AL
Personennahverkehr mit!
9. El
Greco Ausstellung:
Gruppenführung
kostenlos, nur Eintritt. Elle kann Kontakt herstellen
10. Das
Camp: Werbung!
11. Luna
hat am 5.7. Führung durch den Landtag. Ein Bericht wär
schön.
08:30
Uhr Ankunft und Sicherheitscheck
08:45
Uhr Einführung in die Tagesordnung
09:15
Uhr Frühstück
10:00
Uhr Teilnahme an der laufenden Plenarsitzung
11:15
Uhr Diskussion mit einigen Piraten
12:15
Uhr Ende des offiziellen Programms
12. Nächster
Termin VGS per Doodle festlegen:
http://www.doodle.com/4enfpxrmkyzexi8a
==================================================================
Geschäftsordnung der virtuellen Geschäftsstelle
für den Rhein Kreis Neuss
VARIANTE A (Urfassung)
Präambel
Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten,
Rechte und Pflichten der virtuellen
Geschäftsstelle.
Diese Geschäftsordnung gilt mit einfacher Mehrheit als
angenommen. Das bedeutet, dass sich
über 50% der abgegebenen Stimmen für diesen Antrag
aussprechen müssen.
Diese Geschäftsordnung kann nur durch die
Kreismitgliederversammlung mit einfacher
Mehrheit geändert werden.
Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme an öffentlicher
Stelle, bekannt zu machen.
Mindestens jedoch als Rundschreiben/Email an alle Piraten
des Rhein-Kreises Neuss und als
Email an die Mailingliste: NRW-Info.
§ 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten der virtuellen
Geschäftsstelle
Die virtuelle Geschäftsstelle, im Folgenden als vGS
bezeichnet, dient der Unterstützung und
Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen
Aufgaben der Mitgliederverwaltung
und den finanziellen Angelegenheiten, sowie als
Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit, wie
sie in den §§ 6, 7 und 8 dieser Ordnung im Einzelnen
aufgeführt sind.
Die vGS hat das Recht beim Vorstand des Landesverbandes
der Piraten NRW ein Budget für die
Bewältigung der Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen.
§ 2 Mitarbeiter
Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben der vGS
nach § 1 betraut sind, heißen
Mitarbeiter.
Jeder Mitarbeiter erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und
unentgeltlich.
Jeder Mitarbeiter muss ein volljähriger und
geschäftsfähiger Pirat sein.
Kein Mitarbeiter darf ein weiteres Parteiamt in einer
höheren Parteigliederung innehaben.
Kein Mitarbeiter darf ein politisches Mandat innehaben.
Die Funktion der Mitarbeiter wird durch Wahl vergeben und
durch den Landesvorstand
bestätigt.
Jeder Mitarbeiter ist dem Landesvorstand unterstellt.
Der Landesvorstand ist
• gegenüber dem Mitarbeiter weisungsbefugt, sofern es die in
der Landessatzung
festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt,
• berechtigt, den Mitarbeiter von einzelnen Aufgaben zu
entbinden, sofern sie in den
Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat
mit schriftlicher Begründung
zu erfolgen.
Jeder Mitarbeiter ist rechenschaftspflichtig gegenüber •
der Mitgliederversammlung,
• dem Landesvorstand.
Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch
• die Veröffentlichung eines schriftlichen
Halbjahresbericht,
• im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der
Piratenpartei Deutschland und
• der Crewsprecher-Mailingliste des Landesverbandes
Nordrhein-Westfalen der
Piratenpartei Deutschland.
• einen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit.
§ 3 Wahl des/der Mitarbeiter der vGS
Jeder Mitarbeiter wird durch die
Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.
Gewählt wird in geheimer Wahl.
Gewählt ist, wer bei einer Akzeptanzwahl mindestens die
Hälfte der abgegebenen Stimmen für
sich vereint.
Eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines Mitarbeiters
ist einzuberufen, wenn
• die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch
Büropiraten abgedeckt
werden können,
• das Amt des Büropiraten nach § 4 beendet ist.
§ 4 Ende der Amtszeit
Das Amt endet
• nach 12 Monaten. Gültig herbei ist der Tag der
Bestätigung durch den Landesvorstand
der Piratenpartei NRW.
• durch Amtsverzicht,
• durch einen Widerspruch zu den in § 2 festgelegten
Bedingungen,
• durch einen schriftlich begründeten Beschluss des
Landesvorstandes,
• vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit oder
eine Neuwahl bei einer
Kreismitgliederversammlung.
Die Mitarbeiter verbleiben auch über Ihre Amtszeit hinaus
bis zur Wahl eines Nachfolgers
kommisarisch im Amt.
§ 5 Datenschutz
Jeder Mitarbeiter muss spätestens zu Beginn seiner
Amtszeit die Datenschutzerklärung des
Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei
Deutschland unterzeichnen und sich
entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen
datenschutzkonform verhalten.
§ 6 Verwaltungspirat
Der Mitarbeiter, der mit der Betreuung der Mitglieder
betraut ist, heißt Verwaltungspirat.
Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitgliederdaten
des Landkreises einzusehen.
Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des
Kreises
• zu Mitgliederversammlungen einzuladen,
• über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren,
• zu Stammtischen und anderen Versammlungen auf Antrag
einzuladen.
Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des
Kreises in in Form eines postalisch
versendeten Briefes oder einer E-Mail anzuschreiben.
Jedes Anschreiben ist als Vorgang im Rechenschaftsbericht
anzuzeigen.
Der Verwaltungspirat hat die Aufgabe
• bei Kreismitgliederversammlungen die Akkreditierung
durchzuführen,
• datenschutzkonforme Statistiken bereit zu stellen,
• vor dem regulären Ende seiner Amtszeit zur
Mitgliederversammlung für die Neu- oder
Wiederwahl der Mitarbeiter einzuladen. Der Termin für
diese Mitgliederversammlung ist
innerhalb des Zeitraums zwischen 21 Tagen vor und 21
Tagen nach dem Ende der
Amtszeit nach § 4. Die Einladungsfrist für die
Kreismitgliederversammlung beträgt 28
Tage.
• auf Antrag von mindestens 10% aller Piraten des
Landkreises eine ausserordentliche
Kreismitgliederversammlung einzuberufen. Der Antrag hat
in Schriftform und mit
persönlicher Unterschrift aller Antragstellenden bei
einem Mitarbeiter zu erfolgen. Die
Einladungsfrist für eine ausserordentliche
Kreismitgliederversammlung beträgt 7 Tage.
§ 7 Finanzpirat
Der Mitarbeiter, der mit der Erledigung der lokalen,
finanziellen Angelegeheiten betraut ist,
heißt Finanzpirat.
Der Finanzpirat hat die Aufgabe finanzielle
Angelegenheiten zur Unterstützung des
Landesschatzmeisters zu erledigen.
Der Finanzpirat nimmt Belege (Rechnungen und Quittungen)
über beschlossene Ausgaben
entgegen und übermittelt diese dem Landesschatzmeister.
Er ist Ansprechparter für Piraten und
Organisationseinheiten in allen Finanzangelegenheiten. Er
kommuniziert mit dem Landesschatzmeister.
§ 8 Pressepirat
Der Mitarbeiter, der mit der Betreuung der Presse betraut
ist, heißt Pressepirat.
Die Kreismitgliederversammlung hat das Recht dem
Pressepiraten Helfer zur Seite zu stellen.
Diese Helfer werden lokale Pressesprecher genannt und von
der Kreismitgliederversammlung
durch nicht geheime Akzeptanzwahl mit einfacher Mehrheit
gewählt.
Die lokalen Pressesprecher unterstehen dem Pressepiraten.
Der Pressepirat hat die Aufgabe und das Recht
Pressemitteilungen zu veröffentlichen.
Die lokalen Pressesprecher haben die Aufgabe und das
Recht Pressemitteilungen nach Freigabe
durch den Pressepiraten zu veröffentlichen.
Der Pressepirat hat die Pflicht die Pressemitteilungen
der lokalen Pressesprecher zu prüfen und
innerhalb von 24 Stunden freizugeben oder schriftlich
begründet ihre Veröffentlichung
abzulehnen.
Der Pressepirat hat die Aufgabe Presseanfragen zu
beantworten oder einen geeigneten
Gesprächspartner zu vermitteln.
Jede Pressemitteilung muss grundsätzlich vor
Veröffentlichung von mindestens zwei weiteren
Piraten gegengelesen und freigegeben werden. Von diesen
darf keiner eine Funktion innerhalb
der vGS inne haben.
Die vGS wird zusätzlich mit einem Postfach/Briefkasten
ausgestattet:
siehe https://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:HowTos/Postfach
==================================================================
Geschäftsordnung der virtuellen Geschäftsstelle
für den Rhein Kreis Neuss
Variante B / einfache Mehrheit in Präambel (2)
Präambel
(1) Diese Geschäftsordnung (GO) klärt die verbindlichen
Aufgaben, Rechte und Pflichten der
virtuellen Geschäftsstelle.
(2) Diese Geschäftsordnung gilt mit einfacher Mehrheit
als angenommen. Das bedeutet das
mehr Stimmen für als gegen diese Geschäftsordnung
abgegeben werden müssen
(3) Diese Geschäftsordnung kann nur durch die
Kreismitgliederversammlung mit
Zweidrittelmehrheit geändert oder aufgehoben werden.
(4) Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme bzw. Änderung
durch einen Büropiraten der
virtuellen Geschäftsstelle des Rhein-Kreises Neuss auf
der NRW-Organisations-Mailingliste,
einer Neusser-Mailingliste und in Textform an den
Landesvorstand öffentlich bekannt zu
machen.
(5) Orte im Sinn dieser Geschäftsordnung sind Städte und
Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss.
Im einzeln sind dies Stand Juni 2012: Dormagen,
Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich,
Meerbusch, Neuss, Jüchen, Rommerskirchen.
§ 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten der virtuellen
Geschäftsstelle
(1) Die virtuelle Geschäftsstelle, im Folgenden als vGS
bezeichnet, dient der Unterstützung und
Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen
Aufgaben der Mitgliederverwaltung
und den finanziellen Angelegenheiten, sowie als
Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit, wie
sie in den § 6, § 7 und § 8 dieser Ordnung im Einzelnen
aufgeführt sind.
(2) Die vGS hat das Recht und die Pflicht, im Auftrag für
Piraten und Organisationseinheiten im
Rhein-Kreis Neuss gemäß der geltenden Finanzordnung des
Landesverbandes beim Vorstand
der Piraten NRW ein Budget für die Bewältigung der
Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen.
§ 2 Büropiraten
(1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben der
vGS nach § 1 betraut sind, heißen
Büropiraten. Der Begriff Büropirat ist
geschlechtsneutral.
(2) Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich
und unentgeltlich.
(3) Büropiraten sind gemäß § 6, § 7 und § 8 dieser
Geschäftsordnung ein Verwaltungspirat, ein
Finanzpirat und ein Pressepirat. Ein Büropirat kann nur
eine Hauptfunktion innerhalb der vGS
einnehmen. Vertretungspirat oder lokaler Pressesprecher
zu sein ist möglich.
(4) Jeder Büropirat muss ein volljähriger und
geschäftsfähiger Pirat sein.
(5) Die Funktion der Büropiraten und möglicher Vertreter
wird durch Wahl vergeben und durch
den Landesvorstand bestätigt.
(6) Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand unterstellt.
(7) Der Landesvorstand ist
(a) gegenüber dem Büropiraten weisungsbefugt, sofern es
die in der Landessatzung
festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt,
(b) berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu
entbinden, sofern sie in den
Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat
mit schriftlicher Begründung
zu erfolgen.
(8) Jeder Büropirat ist berichtspflichtig gegenüber der
Kreismitgliederversammlung und dem
Landesvorstand.
(9) Die Berichtspflicht ist erfüllt durch die
Veröffentlichung eines schriftlichen Halbjahresbericht
sowie eines Abschlussbericht am Ende der Amtszeit im Wiki
des Landesverbandes NordrheinWestfalen der Piratenpartei
Deutschland und über die Mailingliste des Rhein-Kreises
Neuss.
(10) Büropiraten sind Ansprechpartner für Queues des
Rhein-Kreises Neuss im Ticketsystem
des Landesverbandes.
§ 3 Wahl der Büropiraten
(1) Jeder Büropirat wird durch die
Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.
(2) Gewählt wird in geheimer Wahl.
(3) Gewählt ist, wer mindestens die Hälfte der
abgegebenen Stimmen für sich vereint.
Jeder anwesende akkreditierte Pirat hat eine Stimme in
geheimer Wahl.
Sollte in diesem Wahlgang kein Kandidat die 50% Mehrheit
auf sich vereinen können kommt es
zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten die im
1. Wahlgang die meisten Stimmen
auf sich vereinen konnten.
(4) Eine Mitgliederversammlung zur Wahl von Büropiraten
ist einzuberufen, wenn
(a) die Aufgaben der vGS nicht mehr vollständig durch
Büropiraten abgedeckt werden
können,
(b) das Amt des Büropiraten nach § 4 beendet ist.
(5) Die Mitgliederversammlung kann entscheiden, maximal
zwei Vertretungspiraten zu wählen.
Diese können den Verwaltungspiraten und/oder den
Finanzpiraten kommissarisch vertreten,
wenn dieser/diese verhindert ist/sind (z. B. längere
Abwesenheit, Urlaub, Krankheit).
(6) Wenn die Mitgliederversammlung keinen
Vertretungspiraten wählt, dann vertritt der
Verwaltungspirat den Finanzpiraten kommissarisch und
umgekehrt, wenn dieser verhindert ist
(z.B. längere Abwesenheit, Urlaub, Krankheit). Im
Zweifelsfall gilt §3 Abs. 4(a).
§ 4 Ende der Amtszeit
(1) Das Amt endet
(a) nach 12 Monaten. Gültig hierbei ist der Tag der
Bestätigung durch den Landesvorstand
der Piratenpartei NRW.
(b) durch Amtsverzicht,
(c) durch einen Widerspruch zu den in § 2 festgelegten
Bedingungen,
(d) durch einen schriftlich begründeten Beschluss des
Landesvorstandes,
(e) vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit oder
eine Neuwahl bei einer
Kreismitgliederversammlung.
(f) durch Annahme eines bisher nicht ausgeübten weiteren
Parteiamtes in einer höheren
Parteigliederung
(g) durch Annahme eines bisher nicht ausgeübten
politischen Mandates
(2) Nimmt ein Büropirat ein Parteiamt oder ein
politischen Mandat gemäß Absatz (1) an, so ist
er verpflichtet den Verwaltungspiraten (vgl. §6)
innerhalb von 7 Tagen davon zu unterrichten.(3) Die
Büropiraten verbleiben auch über Ihre Amtszeit hinaus bis
zur Wahl eines Nachfolgers
und dessen Bestätigung durch den Landesvorstand
kommissarisch im Amt.
(4) Endet die Amtszeit eines Büropiraten, so kann die
Mitgliederversammlung entscheiden alle
Büropiraten neu wählen.
§ 5 Datenschutz
(1) Jeder Büropirat muss spätestens zu Beginn seiner
Amtszeit die Datenschutzverpflichtung
des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei
Deutschland unterzeichnen und
sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen
datenschutzkonform verhalten.
(2) Jeder Büropirat nimmt, falls er dies nicht bereits
getan, an einer Datenschutzschulung der
Piratenpartei teil.
§ 6 Verwaltungspirat
(1) Der Büropirat, der mit der Betreuung der Mitglieder
betraut ist, heißt Verwaltungspirat.
(2) Der Verwaltungspirat hat das Recht die
Mitgliederdaten des Rhein-Kreises Neuss
einzusehen.
(3) Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des
Kreises
(a) zu Mitgliederversammlungen einzuladen,
(b) über aktuelle Ereignisse in der Partei zu
informieren,
(c) zu Versammlungen und Veranstaltungen auf Antrag
einzuladen.
(4) Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des
Kreises in Form eines postalisch
versendeten Briefes oder einer E-Mail anzuschreiben.
Jedes Anschreiben ist als Vorgang im
Tätigkeitsbericht anzuzeigen.
(5) Der Verwaltungspirat hat die Aufgabe
(a) bei Kreis- und Ortsmitgliederversammlungen die
Akkreditierung durchzuführen,
(b) datenschutzkonforme Statistiken bereit zu stellen,
(c) rechtzeitig zu Mitgliederversammlung für die Neu-
oder Wiederwahl der Büropiraten
einzuladen. Bei regulärer Beendigung einer Amtzeit nach
12 Monaten ist der Termin für
diese Mitgliederversammlung innerhalb des Zeitraums
zwischen 21 Tagen vor und 21
Tagen nach dem Ende der Amtszeit nach § 4. Die
Einladungsfrist für die
Kreismitgliederversammlung beträgt 28 Tage.
(d) auf Antrag von mindestens 10% aller Piraten des
Rhein-Kreises Neuss eine
ausserordentliche Kreismitgliederversammlung und auf
Antrag von mindestens 10%
aller Piraten eines Ortes eine ausserordentliche
Ortsmitgliederversammlung (OMV)
einzuberufen. Der Antrag hat in Schriftform und mit
persönlicher Unterschrift aller
Antragstellenden bei einem Büropiraten zu erfolgen. Die
Einladungsfrist für eine
ausserordentliche Mitgliederversammlung beträgt 7 Tage.
(e) die Verwaltung der Mitglieder des Rhein-Kreises Neuss
in ihm vom Landesvorstand
beauftragtem Rahmen zu erfüllen.
§ 7 Finanzpirat
(1) Der Büropirat, der mit der Erledigung der lokalen,
finanziellen Angelegenheiten betraut ist,
heißt Finanzpirat.
(2) Der Finanzpirat hat die Aufgabe finanzielle
Angelegenheiten zur Unterstützung des
Schatzmeisters der übergeordneten Gliederung zu
erledigen.(3) Der Finanzpirat nimmt Belege (Rechnungen und
Quittungen) über beschlossene Ausgaben
entgegen und übermittelt diese dem Schatzmeister der
übergeordneten Gliederung.
(4) Der Finanzpirat ist Ansprechparter für Piraten und
Organisationseinheiten in allen
Finanzangelegenheiten im Rhein-Kreis Neuss. Er
kommuniziert mit dem Schatzmeister der
übergeordneten Gliederung.
§ 8 Pressepirat
(1) Der Büropirat, der mit der Betreuung der Presse für
den Rhein-Kreis Neuss betraut ist,
heißt geschlechtsneutral (Kreis-)Pressepirat.
(2) Jeder Ort des Rhein-Kreises Neuss kann einen lokalen
Pressepiraten bestimmen.
(3) Die Orte entscheiden selbst, wie sie ihren lokalen
Pressepiraten (sowie mögliche
Stellvertreter) bestimmen. Der Stammtisch eines Ortes
kann beschliessen
(a) den lokalen Pressepiraten durch die KMV wählen zu
lassen oder
(b) den lokalen Pressepiraten durch Stammtischbeschluss
zu bestimmen oder
(c) den lokalen Pressepiraten durch
Ortmitgliederversammlung (OMV) wählen zu lassen.
Die OMV muss bei einem Büropiraten in Textform beantragt
werden. Dem Antrag ist das
Stammtischprotokoll hinzuzufügen.
(4) Auf Antrag gemäß §6 Abs. 5d kann eine
Ortmitgliederversammlung (OMV) für die Wahl
oder Neuwahl des lokalen Pressepiraten beantragt werden.
Die Wahl eines lokalen
Pressepiraten durch eine OMV überstimmt einen möglichen
vorherigen Stammtischbeschluss.
(5) Lokale Pressepiraten werden nicht durch den
Landesvorstand bestätigt.
(6) Die lokalen Pressepiraten bilden zusammen mit dem
Kreispressepiraten das Presseteam
des Rhein-Kreises Neuss.
(7) Die Amtszeit des gesamten Presseteams endet mit dem
Ende der Amtszeit des
Kreispressepiraten.
(8) Das Presseteam wählt aus den lokalen Pressepiraten
einen Stellvertreter des
Kreispressepiraten.
(9) Der Kreispressepirat und sein Stellvertreter sind
Ansprechpartner für die Presse.
(10) Das Presseteam gibt sich eine Arbeitsanleitung für
Pressemitteilungen.
(11) Für die Veröffentlichung einer Pressemitteilung
politischen Inhalts ist die Zustimmung des
Presseteams erforderlich. Es müssen mindestens 3
Mitglieder des Presseteams ihre
Zustimmung geben. Besteht das Presseteam nur aus 6
Personen oder weniger, so genügen 2
statt 3 Befürworter. Bekundet mehr als ein Mitglied des
Presseteams seine begründete
Ablehnung, wird die PM nicht veröffentlicht.
(12) Pressemitteilungen anderen Inhalts, z.B.
Terminankündigungen, Ergebnisse von Wahlen
etc. können der Kreispressepirat, sein Stellvertreter
sowie die lokalen Pressepiraten
selbstständig veröffentlichen und bedürfen nicht der
Zustimmungsregelung aus (11).
(13) Presseanfragen kann der Kreispressepirat
selbstständig beantworten, an einen lokalen
Pressepiraten weiterleiten oder durch das Presseteam
beantworten lassen.
Diese Geschäftsordnung wurde am XX.XX.XXXX auf der
Kreismitgliederversammlung des
Rhein-Kreis Neuss mit der notwendigen Mehrheit
beschlossen.
==================================================================
Geschäftsordnung der virtuellen Geschäftsstelle
für den Rhein Kreis Neuss
Variante C / Zweidrittelmehrheit in Präambel (2)
Präambel
(1) Diese Geschäftsordnung (GO) klärt die verbindlichen
Aufgaben, Rechte und Pflichten der
virtuellen Geschäftsstelle.
(2) Diese Geschäftsordnung gilt mit Zweidrittelmehrheit
Mehrheit als angenommen. Das
bedeutet das mindestens doppelt soviele Stimmen für als
gegen diese Geschäftsordnung
abgegeben werden müssen.
(3) Diese Geschäftsordnung kann nur durch die
Kreismitgliederversammlung mit
Zweidrittelmehrheit geändert oder aufgehoben werden.
(4) Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme bzw. Änderung
durch einen Büropiraten der
virtuellen Geschäftsstelle des Rhein-Kreises Neuss auf
der NRW-Organisations-Mailingliste,
einer Neusser-Mailingliste und in Textform an den
Landesvorstand öffentlich bekannt zu
machen.
(5) Orte im Sinn dieser Geschäftsordnung sind Städte und
Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss.
Im einzeln sind dies Stand Juni 2012: Dormagen,
Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich,
Meerbusch, Neuss, Jüchen, Rommerskirchen.
§ 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten der virtuellen
Geschäftsstelle
(1) Die virtuelle Geschäftsstelle, im Folgenden als vGS
bezeichnet, dient der Unterstützung und
Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen
Aufgaben der Mitgliederverwaltung
und den finanziellen Angelegenheiten, sowie als
Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit, wie
sie in den § 6, § 7 und § 8 dieser Ordnung im Einzelnen
aufgeführt sind.
(2) Die vGS hat das Recht und die Pflicht, im Auftrag für
Piraten und Organisationseinheiten im
Rhein-Kreis Neuss gemäß der geltenden Finanzordnung des
Landesverbandes beim Vorstand
der Piraten NRW ein Budget für die Bewältigung der
Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen.
§ 2 Büropiraten
(1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben der
vGS nach § 1 betraut sind, heißen
Büropiraten. Der Begriff Büropirat ist
geschlechtsneutral.
(2) Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich
und unentgeltlich.
(3) Büropiraten sind gemäß § 6, § 7 und § 8 dieser
Geschäftsordnung ein Verwaltungspirat, ein
Finanzpirat und ein Pressepirat. Ein Büropirat kann nur
eine Hauptfunktion innerhalb der vGS
einnehmen. Vertretungspirat oder lokaler Pressesprecher
zu sein ist möglich.
(4) Jeder Büropirat muss ein volljähriger und
geschäftsfähiger Pirat sein.
(5) Die Funktion der Büropiraten und möglicher Vertreter
wird durch Wahl vergeben und durch
den Landesvorstand bestätigt.
(6) Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand unterstellt.
(7) Der Landesvorstand ist
(a) gegenüber dem Büropiraten weisungsbefugt, sofern es
die in der Landessatzung
festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt,
(b) berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu
entbinden, sofern sie in den
Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat
mit schriftlicher Begründung
zu erfolgen.
(8) Jeder Büropirat ist berichtspflichtig gegenüber der
Kreismitgliederversammlung und dem
Landesvorstand.
(9) Die Berichtspflicht ist erfüllt durch die
Veröffentlichung eines schriftlichen Halbjahresbericht
sowie eines Abschlussbericht am Ende der Amtszeit im Wiki
des Landesverbandes NordrheinWestfalen der Piratenpartei
Deutschland und über die Mailingliste des Rhein-Kreises
Neuss.
(10) Büropiraten sind Ansprechpartner für Queues des
Rhein-Kreises Neuss im Ticketsystem
des Landesverbandes.
§ 3 Wahl der Büropiraten
(1) Jeder Büropirat wird durch die
Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.
(2) Gewählt wird in geheimer Wahl.
(3) Gewählt ist, wer mindestens die Hälfte der
abgegebenen Stimmen für sich vereint.
Jeder anwesende akkreditierte Pirat hat eine Stimme in
geheimer Wahl.
Sollte in diesem Wahlgang kein Kandidat die 50% Mehrheit
auf sich vereinen können kommt es
zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten die im
1. Wahlgang die meisten Stimmen
auf sich vereinen konnten.
(4) Eine Mitgliederversammlung zur Wahl von Büropiraten
ist einzuberufen, wenn
(a) die Aufgaben der vGS nicht mehr vollständig durch
Büropiraten abgedeckt werden
können,
(b) das Amt des Büropiraten nach § 4 beendet ist.
(5) Die Mitgliederversammlung kann entscheiden, maximal
zwei Vertretungspiraten zu wählen.
Diese können den Verwaltungspiraten und/oder den
Finanzpiraten kommissarisch vertreten,
wenn dieser/diese verhindert ist/sind (z. B. längere
Abwesenheit, Urlaub, Krankheit).
(6) Wenn die Mitgliederversammlung keinen
Vertretungspiraten wählt, dann vertritt der
Verwaltungspirat den Finanzpiraten kommissarisch und
umgekehrt, wenn dieser verhindert ist
(z.B. längere Abwesenheit, Urlaub, Krankheit). Im
Zweifelsfall gilt §3 Abs. 4(a).
§ 4 Ende der Amtszeit
(1) Das Amt endet
(a) nach 12 Monaten. Gültig hierbei ist der Tag der
Bestätigung durch den Landesvorstand
der Piratenpartei NRW.
(b) durch Amtsverzicht,
(c) durch einen Widerspruch zu den in § 2 festgelegten
Bedingungen,
(d) durch einen schriftlich begründeten Beschluss des
Landesvorstandes,
(e) vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit oder
eine Neuwahl bei einer
Kreismitgliederversammlung.
(f) durch Annahme eines bisher nicht ausgeübten weiteren
Parteiamtes in einer höheren
Parteigliederung
(g) durch Annahme eines bisher nicht ausgeübten
politischen Mandates
(2) Nimmt ein Büropirat ein Parteiamt oder ein
politischen Mandat gemäß Absatz (1) an, so ist
er verpflichtet den Verwaltungspiraten (vgl. §6)
innerhalb von 7 Tagen davon zu unterrichten.(3) Die
Büropiraten verbleiben auch über Ihre Amtszeit hinaus bis
zur Wahl eines Nachfolgers
und dessen Bestätigung durch den Landesvorstand
kommissarisch im Amt.
(4) Endet die Amtszeit eines Büropiraten, so kann die
Mitgliederversammlung entscheiden alle
Büropiraten neu wählen.
§ 5 Datenschutz
(1) Jeder Büropirat muss spätestens zu Beginn seiner
Amtszeit die Datenschutzverpflichtung
des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei
Deutschland unterzeichnen und
sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen
datenschutzkonform verhalten.
(2) Jeder Büropirat nimmt, falls er dies nicht bereits
getan, an einer Datenschutzschulung der
Piratenpartei teil.
§ 6 Verwaltungspirat
(1) Der Büropirat, der mit der Betreuung der Mitglieder
betraut ist, heißt Verwaltungspirat.
(2) Der Verwaltungspirat hat das Recht die
Mitgliederdaten des Rhein-Kreises Neuss
einzusehen.
(3) Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des
Kreises
(a) zu Mitgliederversammlungen einzuladen,
(b) über aktuelle Ereignisse in der Partei zu
informieren,
(c) zu Versammlungen und Veranstaltungen auf Antrag
einzuladen.
(4) Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des
Kreises in Form eines postalisch
versendeten Briefes oder einer E-Mail anzuschreiben.
Jedes Anschreiben ist als Vorgang im
Tätigkeitsbericht anzuzeigen.
(5) Der Verwaltungspirat hat die Aufgabe
(a) bei Kreis- und Ortsmitgliederversammlungen die
Akkreditierung durchzuführen,
(b) datenschutzkonforme Statistiken bereit zu stellen,
(c) rechtzeitig zu Mitgliederversammlung für die Neu-
oder Wiederwahl der Büropiraten
einzuladen. Bei regulärer Beendigung einer Amtzeit nach
12 Monaten ist der Termin für
diese Mitgliederversammlung innerhalb des Zeitraums
zwischen 21 Tagen vor und 21
Tagen nach dem Ende der Amtszeit nach § 4. Die
Einladungsfrist für die
Kreismitgliederversammlung beträgt 28 Tage.
(d) auf Antrag von mindestens 10% aller Piraten des
Rhein-Kreises Neuss eine
ausserordentliche Kreismitgliederversammlung und auf
Antrag von mindestens 10%
aller Piraten eines Ortes eine ausserordentliche
Ortsmitgliederversammlung (OMV)
einzuberufen. Der Antrag hat in Schriftform und mit
persönlicher Unterschrift aller
Antragstellenden bei einem Büropiraten zu erfolgen. Die
Einladungsfrist für eine
ausserordentliche Mitgliederversammlung beträgt 7 Tage.
(e) die Verwaltung der Mitglieder des Rhein-Kreises Neuss
in ihm vom Landesvorstand
beauftragtem Rahmen zu erfüllen.
§ 7 Finanzpirat
(1) Der Büropirat, der mit der Erledigung der lokalen,
finanziellen Angelegenheiten betraut ist,
heißt Finanzpirat.
(2) Der Finanzpirat hat die Aufgabe finanzielle
Angelegenheiten zur Unterstützung des
Schatzmeisters der übergeordneten Gliederung zu
erledigen.(3) Der Finanzpirat nimmt Belege (Rechnungen und
Quittungen) über beschlossene Ausgaben
entgegen und übermittelt diese dem Schatzmeister der
übergeordneten Gliederung.
(4) Der Finanzpirat ist Ansprechparter für Piraten und
Organisationseinheiten in allen
Finanzangelegenheiten im Rhein-Kreis Neuss. Er
kommuniziert mit dem Schatzmeister der
übergeordneten Gliederung.
§ 8 Pressepirat
(1) Der Büropirat, der mit der Betreuung der Presse für
den Rhein-Kreis Neuss betraut ist,
heißt geschlechtsneutral (Kreis-)Pressepirat.
(2) Jeder Ort des Rhein-Kreises Neuss kann einen lokalen
Pressepiraten bestimmen.
(3) Die Orte entscheiden selbst, wie sie ihren lokalen
Pressepiraten (sowie mögliche
Stellvertreter) bestimmen. Der Stammtisch eines Ortes
kann beschliessen
(a) den lokalen Pressepiraten durch die KMV wählen zu
lassen oder
(b) den lokalen Pressepiraten durch Stammtischbeschluss
zu bestimmen oder
(c) den lokalen Pressepiraten durch
Ortmitgliederversammlung (OMV) wählen zu lassen.
Die OMV muss bei einem Büropiraten in Textform beantragt
werden. Dem Antrag ist das
Stammtischprotokoll hinzuzufügen.
(4) Auf Antrag gemäß §6 Abs. 5d kann eine
Ortmitgliederversammlung (OMV) für die Wahl
oder Neuwahl des lokalen Pressepiraten beantragt werden.
Die Wahl eines lokalen
Pressepiraten durch eine OMV überstimmt einen möglichen
vorherigen Stammtischbeschluss.
(5) Lokale Pressepiraten werden nicht durch den
Landesvorstand bestätigt.
(6) Die lokalen Pressepiraten bilden zusammen mit dem
Kreispressepiraten das Presseteam
des Rhein-Kreises Neuss.
(7) Die Amtszeit des gesamten Presseteams endet mit dem
Ende der Amtszeit des
Kreispressepiraten.
(8) Das Presseteam wählt aus den lokalen Pressepiraten
einen Stellvertreter des
Kreispressepiraten.
(9) Der Kreispressepirat und sein Stellvertreter sind
Ansprechpartner für die Presse.
(10) Das Presseteam gibt sich eine Arbeitsanleitung für
Pressemitteilungen.
(11) Für die Veröffentlichung einer Pressemitteilung
politischen Inhalts ist die Zustimmung des
Presseteams erforderlich. Es müssen mindestens 3
Mitglieder des Presseteams ihre
Zustimmung geben. Besteht das Presseteam nur aus 6
Personen oder weniger, so genügen 2
statt 3 Befürworter. Bekundet mehr als ein Mitglied des
Presseteams seine begründete
Ablehnung, wird die PM nicht veröffentlicht.
(12) Pressemitteilungen anderen Inhalts, z.B.
Terminankündigungen, Ergebnisse von Wahlen
etc. können der Kreispressepirat, sein Stellvertreter
sowie die lokalen Pressepiraten
selbstständig veröffentlichen und bedürfen nicht der
Zustimmungsregelung aus (11).
(13) Presseanfragen kann der Kreispressepirat
selbstständig beantworten, an einen lokalen
Pressepiraten weiterleiten oder durch das Presseteam
beantworten lassen.
Diese Geschäftsordnung wurde am XX.XX.XXXX auf der
Kreismitgliederversammlung des
Rhein-Kreis Neuss mit der notwendigen Mehrheit
beschlossen.
G-Bär - Wilhelm Frömgen - +49-177-7249321 - Twitter: @_g_baer_ - Skype: wfroemgen |
- [Neuss] Protokoll vom Stammtisch 26.6.2012, Wilhelm Frömgen, 27.06.2012
- Re: [Neuss] Protokoll vom Stammtisch 26.6.2012, Der Piratenschlumpf, 27.06.2012
- Re: [Neuss] Protokoll vom Stammtisch 26.6.2012, andreas kasprowski, 27.06.2012
- Re: [Neuss] Protokoll vom Stammtisch 26.6.2012, Hugo Hoff (aka Noregred), 27.06.2012
- Re: [Neuss] Protokoll vom Stammtisch 26.6.2012, peter-theo, 27.06.2012
- <Mögliche Wiederholung(en)>
- Re: [Neuss] Protokoll vom Stammtisch 26.6.2012, konnygv AT t-online.de, 28.06.2012
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