neuss AT lists.piratenpartei.de
Betreff: Piraten Neuss (Nordrhein-Westfalen)
Listenarchiv
- From: andreas kasprowski <lottepapa AT hotmail.de>
- To: <neuss AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Neuss] Protokoll vom Stammtisch 26.6.2012
- Date: Wed, 27 Jun 2012 11:13:11 +0200
- Importance: Normal
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/neuss>
- List-id: <neuss.lists.piratenpartei.de>
guten morgen susammen.am samstag den 7.7 wollen NADINE,FRANK and me,ANDREAS in neuss den infostand besetzen.uns fehlen--1. die erlaubnis(mainframer)standort,2.ein auto das den pavillon,infomaterial u.s.w. von der garage zum standplatz und zurückbringt,3.mindestens einen piratenprofi(morgen andreas rumba del sol,ich bring wieder kaffee mit) und natürlich so viel wie möglich piraten und sympathisanten.es könnte,wenn wir wollen ein lustiges und schönes beisammensein werden.
P.S.dürften wir eigentlich GEMAwegfreie musike im hintergrund laufen lassen?wenn ja,hat jemand einen ghettobeschaller(ich hol ab und bring zurück,GROßES und kleines ehrenwort).
so,und jetzt noch einen geschmeidigen tag noch,ANDREAS.
From: ich AT wfroemgen.de
Date: Wed, 27 Jun 2012 10:35:10 +0200
To: neuss AT lists.piratenpartei.de
Subject: [Neuss] Protokoll vom Stammtisch 26.6.2012
Pad: http://piratenpad.de/p/ProtNe-12-06-26
Anhänge:
--
G-Bär - Wilhelm Frömgen - +49-177-7249321 - Twitter: @_g_baer_ - Skype: wfroemgen
-- Neuss mailing list Neuss AT lists.piratenpartei.de https://service.piratenpartei.de/listinfo/neuss
P.S.dürften wir eigentlich GEMAwegfreie musike im hintergrund laufen lassen?wenn ja,hat jemand einen ghettobeschaller(ich hol ab und bring zurück,GROßES und kleines ehrenwort).
so,und jetzt noch einen geschmeidigen tag noch,ANDREAS.
From: ich AT wfroemgen.de
Date: Wed, 27 Jun 2012 10:35:10 +0200
To: neuss AT lists.piratenpartei.de
Subject: [Neuss] Protokoll vom Stammtisch 26.6.2012
Pad: http://piratenpad.de/p/ProtNe-12-06-26
Protokoll: Neusser Stammtisch vom 26.06.2012 (erstellt von G-Bär und PjotrPopolskii)
Anwesend sind 13 Menschen
Moderation: Daniel San
A. Vorstellungsrunde
B. Themen:
1. vGS Varianten -> Meinungsbild
Die Ausfertigungen die auch über die ML gingen werden ausgeteilt. Sie werden auch nochmal an das Protokoll das auf die ML geht angehängt. Die Varianten kommen aus dem Pad und sind verschieden zeitliche Versionen.
Die zu wählenden Posten haben keine Rechte, sondern nur Pflichten, bzw. Aufgaben, z.B. Mitgliederverwaltung oder Finanzverwaltung
Das Presseteam soll in Ergänzung zu den Büropiraten durch die KMV aufgestellt werden und bestehen in Person aus dem Pressesprecher und seinem Stellvertreter. Das Presseteam kann / soll die Kompetenzen zum Verfassen der PMs auf breitere Schultern stellen und Piraten in den Orten mit einbinden. Die örtlichen Mitglieder sollen von den Stammtischen/Arbeitskreisen benannt / entsandt werden. Die
11x Variante a 1x enth. 1x Dagegen (alle 3)
·
2. Konzept Pressepiraten
3. Öffentliche / nicht öffentliche Pads in der Pressearbeit
In der jüngeren Vergangenheit gab es viel Diskussion zu öffentlich oder nicht öffentlich ausgearbeiteten PMs
Am Beispiel Umweltskandal Kapellen erläuterte Hugo die Notwendigkeit von nicht öffentlichen Pads für die Zitatfreigabe
In Zukunft geht jede Ankündigung einer PM auch über die Neusser ML (ohne Link). Interessierte Piraten können sich dann beim Pressesprecher melden, um ein Passwort zu bekommen. Hugo will den Alex ansprechen, dass die Adresse presse AT neusser-piraten.de mit in die Mailingliste Neuss eingetragen wird.
4. Mitfahrgelegenheit LPT
Hugo fährt um /:24 Uhr mit dem Zug eine Stunde nach DO - zu Fuß sind es dann von dort aus 5 Minuten, Andreas Rüssels kann wohl auch noch Platz und kann über twitter kontaktiert werden. Konkret fahren einige Mitglieder (Nadine, Martin, Peter, etc.) nach Dortmund. Wegen der unterschiedlichen Anreisewege und der damit verbundenen vielfältigen Mitfahrgelegenheiten sollten sich in den kommenden Tagen nochmals alle über twitter commiten ;D
5. LPT Allgemein
Danielsan erläutert seine Motivation für die Kandidatur zum Beisitzer im LaVor
Seine thematische Arbeit hat ihn in den vielen Arbeitsgruppen der Piraten zum Teamplayer werden lassen.
Als Beisitzer möchte er daher neben seiner inhaltlichen Arbeit vor allem teambuildend (Unwort) arbeiten und unterstützen (FLAUSCH)
· Frage an Daniel: Wie stellst Du Dir die Arbeit als Schnittstelle zwischen Fraktion und Basis vor?
·
· In erster Linie kann er sich vorstellen, dass er die Kontaktanfragen steuern und vermitteln kann - direkt adressieren und Fragen filtern/konkretisieren. Das kommt aber darauf an, ob die Fraktion hierzu - wie vielleicht geplant - Leute für die Basiskommunikation einstellt oder auch nicht.
·
6. Was sind an Aktionen geplant
Ortstermin mit den Neusser MdL in Grevenbroich zum Thema Umweltskandal am 28.06. u 17:00 Uhr
Schulausschusssitzung 3.7. Sondersitzung zum Thema PCB in Neusser Schulen Hugo & Peter gehen hin
Am 28.06.2012 um 16:00 Uhr Treffen Senioreninitiative Kaarst im Seniorenzentrum mit PjotrPopolskii und Lunapirat genau :)
Am 03. Juli um 16:30 Uhr Bürgermeistersprechstunde in Grevenbroich mit den Piraten :) PjotrPopolskii geht hin
Am 02.07.2012 19:00 Uhr Mumble Kaarst
Am 05.07.2012 Jugendhilfeausschuss Kaarst (Lunapirat)
7. Infostände
Nächster Termin für den Neusser Infostand ist der 7.7.
Teilnehmer sind Nadine, Andreas, Frank
Genehmigung muss noch beantragt werden
Anregung, bitte nochmal und wiederholt über die mailingliste zu erinnern
Terminliste auf der Neusser Seite und den Blogs
Fahrzeug zum Materialtransport wird benötigt
8. Verkehrsbetriebe
Andreas bemängelt die leeren Riesenbusse in den Abendstunden im Stadtgebiet Neuss - sollten nicht kleiner Busse reichen? (Energie etc.)
In der Runde kam das Thema der Nachtbusse auf, die ja schon vielfach (kommunal) fahren. Es kommt auch viel auf die Strecken/Routen an, die gefahren werden.
Neuss beabsichtigt wohl, die noch in der Testphase befindlichen Hybridbusse nach erfolgreichem Test anzuschaffen. Der Ansatz, dies über private Unternehmen als Sponsoren zu regeln, die ein Interesse an der Anbindung haben, wurde diskutiert - fahrscheinloser OEPNV kann hierfür eine gute Basis sein :) Neuss hat von außen gesehen wohl einen mittelmäßig organisierten OEPNV - Aufruf: Arbeitet im AL Personennahverkehr mit!
9. El Greco Ausstellung:
Gruppenführung kostenlos, nur Eintritt. Elle kann Kontakt herstellen
10. Das Camp: Werbung!
11. Luna hat am 5.7. Führung durch den Landtag. Ein Bericht wär schön.
08:30 Uhr Ankunft und Sicherheitscheck
08:45 Uhr Einführung in die Tagesordnung
09:15 Uhr Frühstück
10:00 Uhr Teilnahme an der laufenden Plenarsitzung
11:15 Uhr Diskussion mit einigen Piraten
12:15 Uhr Ende des offiziellen Programms
12. Nächster Termin VGS per Doodle festlegen:
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Geschäftsordnung der virtuellen Geschäftsstelle
für den Rhein Kreis Neuss
VARIANTE A (Urfassung)
Präambel
Diese Geschäftsordnung klärt die Verbindlichkeiten, Rechte und Pflichten der virtuellen
Geschäftsstelle.
Diese Geschäftsordnung gilt mit einfacher Mehrheit als angenommen. Das bedeutet, dass sich
über 50% der abgegebenen Stimmen für diesen Antrag aussprechen müssen.
Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Kreismitgliederversammlung mit einfacher
Mehrheit geändert werden.
Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme an öffentlicher Stelle, bekannt zu machen.
Mindestens jedoch als Rundschreiben/Email an alle Piraten des Rhein-Kreises Neuss und als
Email an die Mailingliste: NRW-Info.
§ 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten der virtuellen Geschäftsstelle
Die virtuelle Geschäftsstelle, im Folgenden als vGS bezeichnet, dient der Unterstützung und
Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der Mitgliederverwaltung
und den finanziellen Angelegenheiten, sowie als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit, wie
sie in den §§ 6, 7 und 8 dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt sind.
Die vGS hat das Recht beim Vorstand des Landesverbandes der Piraten NRW ein Budget für die
Bewältigung der Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen.
§ 2 Mitarbeiter
Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben der vGS nach § 1 betraut sind, heißen
Mitarbeiter.
Jeder Mitarbeiter erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
Jeder Mitarbeiter muss ein volljähriger und geschäftsfähiger Pirat sein.
Kein Mitarbeiter darf ein weiteres Parteiamt in einer höheren Parteigliederung innehaben.
Kein Mitarbeiter darf ein politisches Mandat innehaben.
Die Funktion der Mitarbeiter wird durch Wahl vergeben und durch den Landesvorstand
bestätigt.
Jeder Mitarbeiter ist dem Landesvorstand unterstellt.
Der Landesvorstand ist
• gegenüber dem Mitarbeiter weisungsbefugt, sofern es die in der Landessatzung
festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt,
• berechtigt, den Mitarbeiter von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern sie in den
Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung
zu erfolgen.
Jeder Mitarbeiter ist rechenschaftspflichtig gegenüber • der Mitgliederversammlung,
• dem Landesvorstand.
Die Rechenschaftspflicht ist erfüllt durch
• die Veröffentlichung eines schriftlichen Halbjahresbericht,
• im Wiki des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland und
• der Crewsprecher-Mailingliste des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der
Piratenpartei Deutschland.
• einen Abschlussbericht am Ende der Amtszeit.
§ 3 Wahl des/der Mitarbeiter der vGS
Jeder Mitarbeiter wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.
Gewählt wird in geheimer Wahl.
Gewählt ist, wer bei einer Akzeptanzwahl mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für
sich vereint.
Eine Mitgliederversammlung zur Wahl eines Mitarbeiters ist einzuberufen, wenn
• die Aufgaben des Piratenbüros nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt
werden können,
• das Amt des Büropiraten nach § 4 beendet ist.
§ 4 Ende der Amtszeit
Das Amt endet
• nach 12 Monaten. Gültig herbei ist der Tag der Bestätigung durch den Landesvorstand
der Piratenpartei NRW.
• durch Amtsverzicht,
• durch einen Widerspruch zu den in § 2 festgelegten Bedingungen,
• durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes,
• vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit oder eine Neuwahl bei einer
Kreismitgliederversammlung.
Die Mitarbeiter verbleiben auch über Ihre Amtszeit hinaus bis zur Wahl eines Nachfolgers
kommisarisch im Amt.
§ 5 Datenschutz
Jeder Mitarbeiter muss spätestens zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzerklärung des
Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland unterzeichnen und sich
entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform verhalten.
§ 6 Verwaltungspirat
Der Mitarbeiter, der mit der Betreuung der Mitglieder betraut ist, heißt Verwaltungspirat.
Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitgliederdaten des Landkreises einzusehen.
Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des Kreises
• zu Mitgliederversammlungen einzuladen,
• über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren,
• zu Stammtischen und anderen Versammlungen auf Antrag einzuladen.
Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des Kreises in in Form eines postalisch
versendeten Briefes oder einer E-Mail anzuschreiben. Jedes Anschreiben ist als Vorgang im Rechenschaftsbericht anzuzeigen.
Der Verwaltungspirat hat die Aufgabe
• bei Kreismitgliederversammlungen die Akkreditierung durchzuführen,
• datenschutzkonforme Statistiken bereit zu stellen,
• vor dem regulären Ende seiner Amtszeit zur Mitgliederversammlung für die Neu- oder
Wiederwahl der Mitarbeiter einzuladen. Der Termin für diese Mitgliederversammlung ist
innerhalb des Zeitraums zwischen 21 Tagen vor und 21 Tagen nach dem Ende der
Amtszeit nach § 4. Die Einladungsfrist für die Kreismitgliederversammlung beträgt 28
Tage.
• auf Antrag von mindestens 10% aller Piraten des Landkreises eine ausserordentliche
Kreismitgliederversammlung einzuberufen. Der Antrag hat in Schriftform und mit
persönlicher Unterschrift aller Antragstellenden bei einem Mitarbeiter zu erfolgen. Die
Einladungsfrist für eine ausserordentliche Kreismitgliederversammlung beträgt 7 Tage.
§ 7 Finanzpirat
Der Mitarbeiter, der mit der Erledigung der lokalen, finanziellen Angelegeheiten betraut ist,
heißt Finanzpirat.
Der Finanzpirat hat die Aufgabe finanzielle Angelegenheiten zur Unterstützung des
Landesschatzmeisters zu erledigen.
Der Finanzpirat nimmt Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene Ausgaben
entgegen und übermittelt diese dem Landesschatzmeister.
Er ist Ansprechparter für Piraten und Organisationseinheiten in allen Finanzangelegenheiten. Er
kommuniziert mit dem Landesschatzmeister.
§ 8 Pressepirat
Der Mitarbeiter, der mit der Betreuung der Presse betraut ist, heißt Pressepirat.
Die Kreismitgliederversammlung hat das Recht dem Pressepiraten Helfer zur Seite zu stellen.
Diese Helfer werden lokale Pressesprecher genannt und von der Kreismitgliederversammlung
durch nicht geheime Akzeptanzwahl mit einfacher Mehrheit gewählt.
Die lokalen Pressesprecher unterstehen dem Pressepiraten.
Der Pressepirat hat die Aufgabe und das Recht Pressemitteilungen zu veröffentlichen.
Die lokalen Pressesprecher haben die Aufgabe und das Recht Pressemitteilungen nach Freigabe
durch den Pressepiraten zu veröffentlichen.
Der Pressepirat hat die Pflicht die Pressemitteilungen der lokalen Pressesprecher zu prüfen und
innerhalb von 24 Stunden freizugeben oder schriftlich begründet ihre Veröffentlichung
abzulehnen.
Der Pressepirat hat die Aufgabe Presseanfragen zu beantworten oder einen geeigneten
Gesprächspartner zu vermitteln.
Jede Pressemitteilung muss grundsätzlich vor Veröffentlichung von mindestens zwei weiteren
Piraten gegengelesen und freigegeben werden. Von diesen darf keiner eine Funktion innerhalb
der vGS inne haben.
Die vGS wird zusätzlich mit einem Postfach/Briefkasten ausgestattet:
==================================================================
Geschäftsordnung der virtuellen Geschäftsstelle
für den Rhein Kreis Neuss
Variante B / einfache Mehrheit in Präambel (2)
Präambel
(1) Diese Geschäftsordnung (GO) klärt die verbindlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der
virtuellen Geschäftsstelle.
(2) Diese Geschäftsordnung gilt mit einfacher Mehrheit als angenommen. Das bedeutet das
mehr Stimmen für als gegen diese Geschäftsordnung abgegeben werden müssen
(3) Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Kreismitgliederversammlung mit
Zweidrittelmehrheit geändert oder aufgehoben werden.
(4) Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme bzw. Änderung durch einen Büropiraten der
virtuellen Geschäftsstelle des Rhein-Kreises Neuss auf der NRW-Organisations-Mailingliste,
einer Neusser-Mailingliste und in Textform an den Landesvorstand öffentlich bekannt zu
machen.
(5) Orte im Sinn dieser Geschäftsordnung sind Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss.
Im einzeln sind dies Stand Juni 2012: Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich,
Meerbusch, Neuss, Jüchen, Rommerskirchen.
§ 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten der virtuellen Geschäftsstelle
(1) Die virtuelle Geschäftsstelle, im Folgenden als vGS bezeichnet, dient der Unterstützung und
Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der Mitgliederverwaltung
und den finanziellen Angelegenheiten, sowie als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit, wie
sie in den § 6, § 7 und § 8 dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt sind.
(2) Die vGS hat das Recht und die Pflicht, im Auftrag für Piraten und Organisationseinheiten im
Rhein-Kreis Neuss gemäß der geltenden Finanzordnung des Landesverbandes beim Vorstand
der Piraten NRW ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen.
§ 2 Büropiraten
(1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben der vGS nach § 1 betraut sind, heißen
Büropiraten. Der Begriff Büropirat ist geschlechtsneutral.
(2) Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
(3) Büropiraten sind gemäß § 6, § 7 und § 8 dieser Geschäftsordnung ein Verwaltungspirat, ein
Finanzpirat und ein Pressepirat. Ein Büropirat kann nur eine Hauptfunktion innerhalb der vGS
einnehmen. Vertretungspirat oder lokaler Pressesprecher zu sein ist möglich.
(4) Jeder Büropirat muss ein volljähriger und geschäftsfähiger Pirat sein.
(5) Die Funktion der Büropiraten und möglicher Vertreter wird durch Wahl vergeben und durch
den Landesvorstand bestätigt.
(6) Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand unterstellt. (7) Der Landesvorstand ist
(a) gegenüber dem Büropiraten weisungsbefugt, sofern es die in der Landessatzung
festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt,
(b) berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern sie in den
Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung
zu erfolgen.
(8) Jeder Büropirat ist berichtspflichtig gegenüber der Kreismitgliederversammlung und dem
Landesvorstand.
(9) Die Berichtspflicht ist erfüllt durch die Veröffentlichung eines schriftlichen Halbjahresbericht
sowie eines Abschlussbericht am Ende der Amtszeit im Wiki des Landesverbandes NordrheinWestfalen der Piratenpartei Deutschland und über die Mailingliste des Rhein-Kreises Neuss.
(10) Büropiraten sind Ansprechpartner für Queues des Rhein-Kreises Neuss im Ticketsystem
des Landesverbandes.
§ 3 Wahl der Büropiraten
(1) Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.
(2) Gewählt wird in geheimer Wahl.
(3) Gewählt ist, wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint.
Jeder anwesende akkreditierte Pirat hat eine Stimme in geheimer Wahl.
Sollte in diesem Wahlgang kein Kandidat die 50% Mehrheit auf sich vereinen können kommt es
zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten die im 1. Wahlgang die meisten Stimmen
auf sich vereinen konnten.
(4) Eine Mitgliederversammlung zur Wahl von Büropiraten ist einzuberufen, wenn
(a) die Aufgaben der vGS nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden
können,
(b) das Amt des Büropiraten nach § 4 beendet ist.
(5) Die Mitgliederversammlung kann entscheiden, maximal zwei Vertretungspiraten zu wählen.
Diese können den Verwaltungspiraten und/oder den Finanzpiraten kommissarisch vertreten,
wenn dieser/diese verhindert ist/sind (z. B. längere Abwesenheit, Urlaub, Krankheit).
(6) Wenn die Mitgliederversammlung keinen Vertretungspiraten wählt, dann vertritt der
Verwaltungspirat den Finanzpiraten kommissarisch und umgekehrt, wenn dieser verhindert ist
(z.B. längere Abwesenheit, Urlaub, Krankheit). Im Zweifelsfall gilt §3 Abs. 4(a).
§ 4 Ende der Amtszeit
(1) Das Amt endet
(a) nach 12 Monaten. Gültig hierbei ist der Tag der Bestätigung durch den Landesvorstand
der Piratenpartei NRW.
(b) durch Amtsverzicht,
(c) durch einen Widerspruch zu den in § 2 festgelegten Bedingungen,
(d) durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes,
(e) vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit oder eine Neuwahl bei einer
Kreismitgliederversammlung.
(f) durch Annahme eines bisher nicht ausgeübten weiteren Parteiamtes in einer höheren
Parteigliederung
(g) durch Annahme eines bisher nicht ausgeübten politischen Mandates
(2) Nimmt ein Büropirat ein Parteiamt oder ein politischen Mandat gemäß Absatz (1) an, so ist
er verpflichtet den Verwaltungspiraten (vgl. §6) innerhalb von 7 Tagen davon zu unterrichten.(3) Die Büropiraten verbleiben auch über Ihre Amtszeit hinaus bis zur Wahl eines Nachfolgers
und dessen Bestätigung durch den Landesvorstand kommissarisch im Amt.
(4) Endet die Amtszeit eines Büropiraten, so kann die Mitgliederversammlung entscheiden alle
Büropiraten neu wählen.
§ 5 Datenschutz
(1) Jeder Büropirat muss spätestens zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzverpflichtung
des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland unterzeichnen und
sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform verhalten.
(2) Jeder Büropirat nimmt, falls er dies nicht bereits getan, an einer Datenschutzschulung der
Piratenpartei teil.
§ 6 Verwaltungspirat
(1) Der Büropirat, der mit der Betreuung der Mitglieder betraut ist, heißt Verwaltungspirat.
(2) Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitgliederdaten des Rhein-Kreises Neuss
einzusehen.
(3) Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des Kreises
(a) zu Mitgliederversammlungen einzuladen,
(b) über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren,
(c) zu Versammlungen und Veranstaltungen auf Antrag einzuladen.
(4) Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des Kreises in Form eines postalisch
versendeten Briefes oder einer E-Mail anzuschreiben. Jedes Anschreiben ist als Vorgang im
Tätigkeitsbericht anzuzeigen.
(5) Der Verwaltungspirat hat die Aufgabe
(a) bei Kreis- und Ortsmitgliederversammlungen die Akkreditierung durchzuführen,
(b) datenschutzkonforme Statistiken bereit zu stellen,
(c) rechtzeitig zu Mitgliederversammlung für die Neu- oder Wiederwahl der Büropiraten
einzuladen. Bei regulärer Beendigung einer Amtzeit nach 12 Monaten ist der Termin für
diese Mitgliederversammlung innerhalb des Zeitraums zwischen 21 Tagen vor und 21
Tagen nach dem Ende der Amtszeit nach § 4. Die Einladungsfrist für die
Kreismitgliederversammlung beträgt 28 Tage.
(d) auf Antrag von mindestens 10% aller Piraten des Rhein-Kreises Neuss eine
ausserordentliche Kreismitgliederversammlung und auf Antrag von mindestens 10%
aller Piraten eines Ortes eine ausserordentliche Ortsmitgliederversammlung (OMV)
einzuberufen. Der Antrag hat in Schriftform und mit persönlicher Unterschrift aller
Antragstellenden bei einem Büropiraten zu erfolgen. Die Einladungsfrist für eine
ausserordentliche Mitgliederversammlung beträgt 7 Tage.
(e) die Verwaltung der Mitglieder des Rhein-Kreises Neuss in ihm vom Landesvorstand
beauftragtem Rahmen zu erfüllen.
§ 7 Finanzpirat
(1) Der Büropirat, der mit der Erledigung der lokalen, finanziellen Angelegenheiten betraut ist,
heißt Finanzpirat.
(2) Der Finanzpirat hat die Aufgabe finanzielle Angelegenheiten zur Unterstützung des
Schatzmeisters der übergeordneten Gliederung zu erledigen.(3) Der Finanzpirat nimmt Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene Ausgaben
entgegen und übermittelt diese dem Schatzmeister der übergeordneten Gliederung.
(4) Der Finanzpirat ist Ansprechparter für Piraten und Organisationseinheiten in allen
Finanzangelegenheiten im Rhein-Kreis Neuss. Er kommuniziert mit dem Schatzmeister der
übergeordneten Gliederung.
§ 8 Pressepirat
(1) Der Büropirat, der mit der Betreuung der Presse für den Rhein-Kreis Neuss betraut ist,
heißt geschlechtsneutral (Kreis-)Pressepirat.
(2) Jeder Ort des Rhein-Kreises Neuss kann einen lokalen Pressepiraten bestimmen.
(3) Die Orte entscheiden selbst, wie sie ihren lokalen Pressepiraten (sowie mögliche
Stellvertreter) bestimmen. Der Stammtisch eines Ortes kann beschliessen
(a) den lokalen Pressepiraten durch die KMV wählen zu lassen oder
(b) den lokalen Pressepiraten durch Stammtischbeschluss zu bestimmen oder
(c) den lokalen Pressepiraten durch Ortmitgliederversammlung (OMV) wählen zu lassen.
Die OMV muss bei einem Büropiraten in Textform beantragt werden. Dem Antrag ist das
Stammtischprotokoll hinzuzufügen.
(4) Auf Antrag gemäß §6 Abs. 5d kann eine Ortmitgliederversammlung (OMV) für die Wahl
oder Neuwahl des lokalen Pressepiraten beantragt werden. Die Wahl eines lokalen
Pressepiraten durch eine OMV überstimmt einen möglichen vorherigen Stammtischbeschluss.
(5) Lokale Pressepiraten werden nicht durch den Landesvorstand bestätigt.
(6) Die lokalen Pressepiraten bilden zusammen mit dem Kreispressepiraten das Presseteam
des Rhein-Kreises Neuss.
(7) Die Amtszeit des gesamten Presseteams endet mit dem Ende der Amtszeit des
Kreispressepiraten.
(8) Das Presseteam wählt aus den lokalen Pressepiraten einen Stellvertreter des
Kreispressepiraten.
(9) Der Kreispressepirat und sein Stellvertreter sind Ansprechpartner für die Presse.
(10) Das Presseteam gibt sich eine Arbeitsanleitung für Pressemitteilungen.
(11) Für die Veröffentlichung einer Pressemitteilung politischen Inhalts ist die Zustimmung des
Presseteams erforderlich. Es müssen mindestens 3 Mitglieder des Presseteams ihre
Zustimmung geben. Besteht das Presseteam nur aus 6 Personen oder weniger, so genügen 2
statt 3 Befürworter. Bekundet mehr als ein Mitglied des Presseteams seine begründete
Ablehnung, wird die PM nicht veröffentlicht.
(12) Pressemitteilungen anderen Inhalts, z.B. Terminankündigungen, Ergebnisse von Wahlen
etc. können der Kreispressepirat, sein Stellvertreter sowie die lokalen Pressepiraten
selbstständig veröffentlichen und bedürfen nicht der Zustimmungsregelung aus (11).
(13) Presseanfragen kann der Kreispressepirat selbstständig beantworten, an einen lokalen
Pressepiraten weiterleiten oder durch das Presseteam beantworten lassen.
Diese Geschäftsordnung wurde am XX.XX.XXXX auf der Kreismitgliederversammlung des
Rhein-Kreis Neuss mit der notwendigen Mehrheit beschlossen.
==================================================================
Geschäftsordnung der virtuellen Geschäftsstelle
für den Rhein Kreis Neuss
Variante C / Zweidrittelmehrheit in Präambel (2)
Präambel
(1) Diese Geschäftsordnung (GO) klärt die verbindlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der
virtuellen Geschäftsstelle.
(2) Diese Geschäftsordnung gilt mit Zweidrittelmehrheit Mehrheit als angenommen. Das
bedeutet das mindestens doppelt soviele Stimmen für als gegen diese Geschäftsordnung
abgegeben werden müssen.
(3) Diese Geschäftsordnung kann nur durch die Kreismitgliederversammlung mit
Zweidrittelmehrheit geändert oder aufgehoben werden.
(4) Diese Geschäftsordnung ist nach Annahme bzw. Änderung durch einen Büropiraten der
virtuellen Geschäftsstelle des Rhein-Kreises Neuss auf der NRW-Organisations-Mailingliste,
einer Neusser-Mailingliste und in Textform an den Landesvorstand öffentlich bekannt zu
machen.
(5) Orte im Sinn dieser Geschäftsordnung sind Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss.
Im einzeln sind dies Stand Juni 2012: Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich,
Meerbusch, Neuss, Jüchen, Rommerskirchen.
§ 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten der virtuellen Geschäftsstelle
(1) Die virtuelle Geschäftsstelle, im Folgenden als vGS bezeichnet, dient der Unterstützung und
Arbeitserleichterung des Landesvorstandes bei den lokalen Aufgaben der Mitgliederverwaltung
und den finanziellen Angelegenheiten, sowie als Anlaufstelle für die lokale Pressearbeit, wie
sie in den § 6, § 7 und § 8 dieser Ordnung im Einzelnen aufgeführt sind.
(2) Die vGS hat das Recht und die Pflicht, im Auftrag für Piraten und Organisationseinheiten im
Rhein-Kreis Neuss gemäß der geltenden Finanzordnung des Landesverbandes beim Vorstand
der Piraten NRW ein Budget für die Bewältigung der Aufgaben (Sachkosten) zu beantragen.
§ 2 Büropiraten
(1) Piraten, die mit der Durchführung der Aufgaben der vGS nach § 1 betraut sind, heißen
Büropiraten. Der Begriff Büropirat ist geschlechtsneutral.
(2) Jeder Büropirat erfüllt seine Aufgaben ehrenamtlich und unentgeltlich.
(3) Büropiraten sind gemäß § 6, § 7 und § 8 dieser Geschäftsordnung ein Verwaltungspirat, ein
Finanzpirat und ein Pressepirat. Ein Büropirat kann nur eine Hauptfunktion innerhalb der vGS
einnehmen. Vertretungspirat oder lokaler Pressesprecher zu sein ist möglich.
(4) Jeder Büropirat muss ein volljähriger und geschäftsfähiger Pirat sein.
(5) Die Funktion der Büropiraten und möglicher Vertreter wird durch Wahl vergeben und durch
den Landesvorstand bestätigt.
(6) Jeder Büropirat ist dem Landesvorstand unterstellt. (7) Der Landesvorstand ist
(a) gegenüber dem Büropiraten weisungsbefugt, sofern es die in der Landessatzung
festgelegten Aufgaben des Landesvorstandes berührt,
(b) berechtigt, den Büropiraten von einzelnen Aufgaben zu entbinden, sofern sie in den
Bereich seines Weisungsrechts fallen. Die Entbindung hat mit schriftlicher Begründung
zu erfolgen.
(8) Jeder Büropirat ist berichtspflichtig gegenüber der Kreismitgliederversammlung und dem
Landesvorstand.
(9) Die Berichtspflicht ist erfüllt durch die Veröffentlichung eines schriftlichen Halbjahresbericht
sowie eines Abschlussbericht am Ende der Amtszeit im Wiki des Landesverbandes NordrheinWestfalen der Piratenpartei Deutschland und über die Mailingliste des Rhein-Kreises Neuss.
(10) Büropiraten sind Ansprechpartner für Queues des Rhein-Kreises Neuss im Ticketsystem
des Landesverbandes.
§ 3 Wahl der Büropiraten
(1) Jeder Büropirat wird durch die Kreismitgliederversammlung vorgeschlagen und gewählt.
(2) Gewählt wird in geheimer Wahl.
(3) Gewählt ist, wer mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen für sich vereint.
Jeder anwesende akkreditierte Pirat hat eine Stimme in geheimer Wahl.
Sollte in diesem Wahlgang kein Kandidat die 50% Mehrheit auf sich vereinen können kommt es
zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten die im 1. Wahlgang die meisten Stimmen
auf sich vereinen konnten.
(4) Eine Mitgliederversammlung zur Wahl von Büropiraten ist einzuberufen, wenn
(a) die Aufgaben der vGS nicht mehr vollständig durch Büropiraten abgedeckt werden
können,
(b) das Amt des Büropiraten nach § 4 beendet ist.
(5) Die Mitgliederversammlung kann entscheiden, maximal zwei Vertretungspiraten zu wählen.
Diese können den Verwaltungspiraten und/oder den Finanzpiraten kommissarisch vertreten,
wenn dieser/diese verhindert ist/sind (z. B. längere Abwesenheit, Urlaub, Krankheit).
(6) Wenn die Mitgliederversammlung keinen Vertretungspiraten wählt, dann vertritt der
Verwaltungspirat den Finanzpiraten kommissarisch und umgekehrt, wenn dieser verhindert ist
(z.B. längere Abwesenheit, Urlaub, Krankheit). Im Zweifelsfall gilt §3 Abs. 4(a).
§ 4 Ende der Amtszeit
(1) Das Amt endet
(a) nach 12 Monaten. Gültig hierbei ist der Tag der Bestätigung durch den Landesvorstand
der Piratenpartei NRW.
(b) durch Amtsverzicht,
(c) durch einen Widerspruch zu den in § 2 festgelegten Bedingungen,
(d) durch einen schriftlich begründeten Beschluss des Landesvorstandes,
(e) vorzeitig, durch Abwahl mit einfacher Mehrheit oder eine Neuwahl bei einer
Kreismitgliederversammlung.
(f) durch Annahme eines bisher nicht ausgeübten weiteren Parteiamtes in einer höheren
Parteigliederung
(g) durch Annahme eines bisher nicht ausgeübten politischen Mandates
(2) Nimmt ein Büropirat ein Parteiamt oder ein politischen Mandat gemäß Absatz (1) an, so ist
er verpflichtet den Verwaltungspiraten (vgl. §6) innerhalb von 7 Tagen davon zu unterrichten.(3) Die Büropiraten verbleiben auch über Ihre Amtszeit hinaus bis zur Wahl eines Nachfolgers
und dessen Bestätigung durch den Landesvorstand kommissarisch im Amt.
(4) Endet die Amtszeit eines Büropiraten, so kann die Mitgliederversammlung entscheiden alle
Büropiraten neu wählen.
§ 5 Datenschutz
(1) Jeder Büropirat muss spätestens zu Beginn seiner Amtszeit die Datenschutzverpflichtung
des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen der Piratenpartei Deutschland unterzeichnen und
sich entsprechend dieser und den geltenden Gesetzen datenschutzkonform verhalten.
(2) Jeder Büropirat nimmt, falls er dies nicht bereits getan, an einer Datenschutzschulung der
Piratenpartei teil.
§ 6 Verwaltungspirat
(1) Der Büropirat, der mit der Betreuung der Mitglieder betraut ist, heißt Verwaltungspirat.
(2) Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitgliederdaten des Rhein-Kreises Neuss
einzusehen.
(3) Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des Kreises
(a) zu Mitgliederversammlungen einzuladen,
(b) über aktuelle Ereignisse in der Partei zu informieren,
(c) zu Versammlungen und Veranstaltungen auf Antrag einzuladen.
(4) Der Verwaltungspirat hat das Recht die Mitglieder des Kreises in Form eines postalisch
versendeten Briefes oder einer E-Mail anzuschreiben. Jedes Anschreiben ist als Vorgang im
Tätigkeitsbericht anzuzeigen.
(5) Der Verwaltungspirat hat die Aufgabe
(a) bei Kreis- und Ortsmitgliederversammlungen die Akkreditierung durchzuführen,
(b) datenschutzkonforme Statistiken bereit zu stellen,
(c) rechtzeitig zu Mitgliederversammlung für die Neu- oder Wiederwahl der Büropiraten
einzuladen. Bei regulärer Beendigung einer Amtzeit nach 12 Monaten ist der Termin für
diese Mitgliederversammlung innerhalb des Zeitraums zwischen 21 Tagen vor und 21
Tagen nach dem Ende der Amtszeit nach § 4. Die Einladungsfrist für die
Kreismitgliederversammlung beträgt 28 Tage.
(d) auf Antrag von mindestens 10% aller Piraten des Rhein-Kreises Neuss eine
ausserordentliche Kreismitgliederversammlung und auf Antrag von mindestens 10%
aller Piraten eines Ortes eine ausserordentliche Ortsmitgliederversammlung (OMV)
einzuberufen. Der Antrag hat in Schriftform und mit persönlicher Unterschrift aller
Antragstellenden bei einem Büropiraten zu erfolgen. Die Einladungsfrist für eine
ausserordentliche Mitgliederversammlung beträgt 7 Tage.
(e) die Verwaltung der Mitglieder des Rhein-Kreises Neuss in ihm vom Landesvorstand
beauftragtem Rahmen zu erfüllen.
§ 7 Finanzpirat
(1) Der Büropirat, der mit der Erledigung der lokalen, finanziellen Angelegenheiten betraut ist,
heißt Finanzpirat.
(2) Der Finanzpirat hat die Aufgabe finanzielle Angelegenheiten zur Unterstützung des
Schatzmeisters der übergeordneten Gliederung zu erledigen.(3) Der Finanzpirat nimmt Belege (Rechnungen und Quittungen) über beschlossene Ausgaben
entgegen und übermittelt diese dem Schatzmeister der übergeordneten Gliederung.
(4) Der Finanzpirat ist Ansprechparter für Piraten und Organisationseinheiten in allen
Finanzangelegenheiten im Rhein-Kreis Neuss. Er kommuniziert mit dem Schatzmeister der
übergeordneten Gliederung.
§ 8 Pressepirat
(1) Der Büropirat, der mit der Betreuung der Presse für den Rhein-Kreis Neuss betraut ist,
heißt geschlechtsneutral (Kreis-)Pressepirat.
(2) Jeder Ort des Rhein-Kreises Neuss kann einen lokalen Pressepiraten bestimmen.
(3) Die Orte entscheiden selbst, wie sie ihren lokalen Pressepiraten (sowie mögliche
Stellvertreter) bestimmen. Der Stammtisch eines Ortes kann beschliessen
(a) den lokalen Pressepiraten durch die KMV wählen zu lassen oder
(b) den lokalen Pressepiraten durch Stammtischbeschluss zu bestimmen oder
(c) den lokalen Pressepiraten durch Ortmitgliederversammlung (OMV) wählen zu lassen.
Die OMV muss bei einem Büropiraten in Textform beantragt werden. Dem Antrag ist das
Stammtischprotokoll hinzuzufügen.
(4) Auf Antrag gemäß §6 Abs. 5d kann eine Ortmitgliederversammlung (OMV) für die Wahl
oder Neuwahl des lokalen Pressepiraten beantragt werden. Die Wahl eines lokalen
Pressepiraten durch eine OMV überstimmt einen möglichen vorherigen Stammtischbeschluss.
(5) Lokale Pressepiraten werden nicht durch den Landesvorstand bestätigt.
(6) Die lokalen Pressepiraten bilden zusammen mit dem Kreispressepiraten das Presseteam
des Rhein-Kreises Neuss.
(7) Die Amtszeit des gesamten Presseteams endet mit dem Ende der Amtszeit des
Kreispressepiraten.
(8) Das Presseteam wählt aus den lokalen Pressepiraten einen Stellvertreter des
Kreispressepiraten.
(9) Der Kreispressepirat und sein Stellvertreter sind Ansprechpartner für die Presse.
(10) Das Presseteam gibt sich eine Arbeitsanleitung für Pressemitteilungen.
(11) Für die Veröffentlichung einer Pressemitteilung politischen Inhalts ist die Zustimmung des
Presseteams erforderlich. Es müssen mindestens 3 Mitglieder des Presseteams ihre
Zustimmung geben. Besteht das Presseteam nur aus 6 Personen oder weniger, so genügen 2
statt 3 Befürworter. Bekundet mehr als ein Mitglied des Presseteams seine begründete
Ablehnung, wird die PM nicht veröffentlicht.
(12) Pressemitteilungen anderen Inhalts, z.B. Terminankündigungen, Ergebnisse von Wahlen
etc. können der Kreispressepirat, sein Stellvertreter sowie die lokalen Pressepiraten
selbstständig veröffentlichen und bedürfen nicht der Zustimmungsregelung aus (11).
(13) Presseanfragen kann der Kreispressepirat selbstständig beantworten, an einen lokalen
Pressepiraten weiterleiten oder durch das Presseteam beantworten lassen.
Diese Geschäftsordnung wurde am XX.XX.XXXX auf der Kreismitgliederversammlung des
Rhein-Kreis Neuss mit der notwendigen Mehrheit beschlossen.
G-Bär - Wilhelm Frömgen - +49-177-7249321 - Twitter: @_g_baer_ - Skype: wfroemgen
-- Neuss mailing list Neuss AT lists.piratenpartei.de https://service.piratenpartei.de/listinfo/neuss
- [Neuss] Protokoll vom Stammtisch 26.6.2012, Wilhelm Frömgen, 27.06.2012
- Re: [Neuss] Protokoll vom Stammtisch 26.6.2012, Der Piratenschlumpf, 27.06.2012
- Re: [Neuss] Protokoll vom Stammtisch 26.6.2012, andreas kasprowski, 27.06.2012
- Re: [Neuss] Protokoll vom Stammtisch 26.6.2012, Hugo Hoff (aka Noregred), 27.06.2012
- Re: [Neuss] Protokoll vom Stammtisch 26.6.2012, peter-theo, 27.06.2012
- <Mögliche Wiederholung(en)>
- Re: [Neuss] Protokoll vom Stammtisch 26.6.2012, konnygv AT t-online.de, 28.06.2012
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