Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

nds-wolfsburg - [NDS-Wolfsburg] Termin für Bewerberaufstellung!

nds-wolfsburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Wolfsburg (Niedersachsen)

Listenarchiv

[NDS-Wolfsburg] Termin für Bewerberaufstellung!


Chronologisch Thread 
  • From: Jürgen Stemke <stemke AT gmx.de>
  • To: "Ortsgruppe (Niedersachsen) Wolfsburg" <nds-wolfsburg AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [NDS-Wolfsburg] Termin für Bewerberaufstellung!
  • Date: Thu, 22 Dec 2011 21:21:09 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfsburg>
  • List-id: "Ortsgruppe Wolfsburg \(Niedersachsen\)" <nds-wolfsburg.lists.piratenpartei.de>



Anfang der weitergeleiteten E-Mail:

Von: "Martina Pöser" <m.poeser AT web.de>
Datum: 22. Dezember 2011 12:45:39 MEZ
Betreff: Re: [Aktive-nds] Klarstellung - Termin für Bewerberaufstellung!
Antwort an: "\[Aktive-Nds\]" <aktive-nds AT lists.piraten-nds.de>

Moin,

ich will es hier nochmal nachdrücklich sagen, da das wohl bei meiner anderen E-Mail untergegangen ist:

Die Bewerberaufstellung für die Landtagswahl kann nicht im April stattfinden, sondern erst nach dem 27.05.2012!

Hier nochmal § 18 NLWG mit den relevanten Auszügen:

(1) 1 Als Bewerber einer Partei kann in einem Kreiswahlvorschlag nur benannt werden, wer nicht Mitglied in einer anderen Partei ist und von den im Wahlkreis im Zeitpunkt ihres Zusammentretens wahlberechtigten Mitgliedern der Partei in geheimer Wahl zum Bewerber bestimmt worden ist. 2 Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl zur Bestimmung des Bewerbers gewählt worden sind. 3 Die Wahlen dürfen frühestens 44 Monate, für die Delegiertenversammlungen frühestens 40 Monate nach Beginn der Wahlperiode des Landtages stattfinden; dies gilt nicht, wenn die Wahlperiode vorzeitig endet.

(5) 1 Die Absätze 1, 3 und 4 gelten für Landeswahlvorschläge entsprechend. 2 Außerdem müssen in den Landeswahlvorschlägen die Namen der Bewerber in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein; die Versicherung nach Absatz 4 Satz 2 muss sich auch darauf erstrecken, dass die Festlegung der Reihenfolge dem Ergebnis der Wahl nach Absatz 1 Satz 1 entspricht.

Wenn das nicht beachtet wird, wird Eure Landesliste nicht zur Wahl zugelassen, denn die letzte Landtagswahl in Niedersachsen fand am 27.01.2008 statt.

Bitte beachtet das, denn das ist viel wichtiger als die Frage nach dem Verfahren für die Bewerberaufstellung.

LG, Martina




Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang