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nds-wolfsburg - [NDS-Wolfsburg] Hauptsatzung und Geschäftsordnung

nds-wolfsburg AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Wolfsburg (Niedersachsen)

Listenarchiv

[NDS-Wolfsburg] Hauptsatzung und Geschäftsordnung


Chronologisch Thread 
  • From: "Matthias Kellner" <Matthias.Kellner AT gmx.net>
  • To: nds-wolfsburg AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [NDS-Wolfsburg] Hauptsatzung und Geschäftsordnung
  • Date: Thu, 20 Oct 2011 15:26:25 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfsburg>
  • List-id: "Ortsgruppe Wolfsburg \(Niedersachsen\)" <nds-wolfsburg.lists.piratenpartei.de>

Ahoi Ahmede, willkommen an Bord!

BRINGT JEMAND EINEN BEAMER MIT????????

bezüglich Geschäftsordnung und Hauptsatzung ist das ganze Ding ein
demokratischer Skandal, fast jeder dritte Satz ist Schrott. Damit wird der
Rat zum Abnicker von Oberbürgermeisterentscheidungen.

Herr Mohrs ist nur der Statthalter, bis die CDU wieder an die Macht kommt,
ein ewiger Wechsel der beiden Parteien, der "Einheitspartei".

Das Volk sicher in geheimen Sitzungen ausgesperrt.

Herr Mohrs und die SPD wären blöd, wenn sie statt der für sie optimalen
"repräsentativen" Demokratie (repräsentieren bedeutet meist nicht arbeitend
also Demokratie ohne Volk oder Basis) eine tatsächlich praktisch arbeitende
Demokratie einsetzen würden:
- es erzeugt nur Arbeit, wenn so viele Menschen mit schwatzen
- man wird auch nicht reich, wenn man mit zu vielen teilen muss

Sie könnten, wenn sie wollten, aber jederzeit eine Schweizer Hauptsatzung und
Geschäftsordnung (das beschließt nur der Rat und nicht die Verwaltung)
beschließen. In Summe könnte man das fordern, und gleich ein Beispiel
mitliefern. Die Schweiz sollte ein gutes Beispiel für blühende Landschaften
und Industrie sowie Jahrhunderte langen Frieden sein. Ein aufgeklärter
Demokrat hätte auch keine Angst vor juristischen Bedenken, die hatte Erich
Honecker in seinem Rechtsstaat (DDR für die Jüngeren :-) ) auch. Man könnte
exemplarisch in Deutschland bis zum EU-Menschengerichtshof durch kämpfen, das
Basisdemokratie auch in Deutschland legal ist. Oder man wandert halt aus.
Volljuristen sind in Deutschland die Träger der Macht und beanspruchen das
alleinige Auslegungsrecht der Bibel, äh mehr als 10 Gesetzestexte. In der
Schweiz wird ein Friedensrichter vom Volk gewählt. Mir ist bisher kein
deutscher Volljurist mit basisdemokratischen Forderungen aufgefallen :-(

Also Beispiel Schweiz, eine beliebige zur deutschen Grenzen nahe Stadt z.B.
Rheinfelden (vielleicht findet Ihr ja noch was besseres):
Gemeindeversammlung (Rechte und Sitzungen):
http://www.rheinfelden.ch/de/politik/sitzung/
Schicke Gewaltenteilung (drei) mit einem vom Volk gewählten
Friedensrichter!!!!: http://www.rheinfelden.ch/de/politik/polititkuebersicht/
Bürger-Initative/Referendum/Petition:
http://www.gemeinden-web.ch/gemeinden/rheinfelden/preview/de/politik/politikinformationen/welcome.php?action=showinfo&info_id=42513
Gemeindeordnung:
http://www.rheinfelden.ch/dl.php/de/20060704115733/Gemeindeordnung-fas05.pdf

Ich wette mit Euch, die Schweizer PIRATEN würden uns unterstützen, aber auch
die Schweizer Politiker, wenn wir in Wolfsburg im Bürgerpark Detmerode den
Rütli-Schwur auf Deutschland umsetzen würden. Hätten wir eine Verfassung und
etablierte Demokratie wie in der Schweiz, müsste keiner mehr vor uns Angst
haben (Ewiger Frieden mindestens von uns aus).

Natürlich müßte man die für die Gemeinde geltenden Schweizer Gesetze
durchscannen und wenn es die in Deutschland nicht gibt, müsste man diese in
die Hauptsatzung und Geschäftsordnung bringen.

Also könnte man in den Vorbereitungsrunden eine Geschäftsordnung wie in der
Schweiz fordern und dafür kompetente Berater aus der Schweiz kommen lassen.

Grundsätzliche Kritik an GO und Hauptsatzung ist, dass im Einklang zum NKomVG
und noch schlimmer (namentliche Abstimmung ersetzt geheime, wenn beides
beantragt ist -> Fraktionszwang total) ein öffentliches Gemeinwesen
anscheinend ohne Öffentlichkeit kontroliert werden soll. Insgesamt ist die
Rollenverteilung wie in einer guten Diktatur nicht ganz klar: Kontrolliert
der Rat die exekutive Verwaltung oder entscheidet er mit? Wer kontrolliert
dann die Verwaltung und Rat, wenn der Rat auch Teil der Exekutiven ist, wenn
der letzte freie und kompetente Mitspieler (der Wolfsburger Bürger) gar keine
Daten hat, weil das Wesentliche geheim ist?

Also zentrale Forderungen:
- alles öffentlich
- über alles kann zur Not die gesamte Gemeidne bei Antrag von 10% entscheiden
- die Gemeinde muss viele Dinge entscheiden, z.B. den Steuerfuss, um den
Umsatz (Einnahmen aus Steuern und Abgaben) der Stadt und Verwaltung zu
begrenzen


Geht es um die Einzel-Kritik der Geschäftsordnung, dann könnt Ihr etwas im
Wiki finden, Kopie hier unten in der Email.

Alle meine Ideen sind zu finden unter:
https://wiki.piratenpartei.de/Wolfsburg/2011

Im folgenden PDF habe ich unvollständig die zu ändernden Paragraphen und die
Zielrichtung angegeben (die Sitzerechnungen sind veraltet):
https://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/2/2b/Handlungsspielraum-NKomVG-Hauptsatzung-GO2006-Wahlergebnis-RatDerStadtUndAusschuesse.pdf
gibt auch ein gleichnamiges ODF (statt Excel).

Kopie des PDF:

NkomVG § Geschäftsordnung (GO2006) des Rates
GO2011

§ 61 Wahl des Vorsitzenden der Vertretung bei der ersten Sitzung verhandeln

§ 57 (5) GO2006 § 21: Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen >= 10 ergibt
ein stimmberechtigtes Piratenmitglied ohne Gruppe
GO2006 § 21 (1): Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen 9 ergibt kein
stimmberechtigtes Piratenmitglied

§ 74 (2)Im Hauptausschuss → 10 in GO2011 beschließen

§ 69 Vertretung gibt sich selbst eine Geschäftsordnung: Abstimmverfahren:
NkomVG §66

§ 69 Motivation aller Rats-Mitglieder alle Ausschüsse auf 11 Personen
anzuheben insbesondere Finanzcontroling, Stadtentwicklung, Ausländer

§ 72 (1) Alle Ausschusssitzungen sind öffentlich

§ 78 (4) Alle Haupt-Ausschusssitzungen sind öffentlich

§ 91 (5) Satz 2 Zusammenarbeit Ortsrat, Stadtrat, Verwaltungsausschuss

§ 57 (5) Rechte, Pflichten, Mindestgröße von Fraktionen und Gruppen
NkomVG durch GO2011 ergänzen:
- Die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Vertretung, der Ausschüsse und
des Verwaltungsausschusses kann durch Beschluss von 10%
der stimmberechtigten Mitglieder des jeweiligen Gremiums ergänzt werden.
- Die Tagesordnung der Ausschüsse und des Verwaltungsausschusses
(Hauptausschuss) kann durch Beschluss von 10%
Der Mitglieder der Vertretung um Tagesordnungspunkte ergänzt werden.

§ 59 (3) GO2011: In dringenden Fällen kann die Tagesordnung in der Sitzung
mit einfacher Mehrheit erweitert werden

§ 59 (4) GO2011: Auch für nicht öffentliche Sitzungen ist Ort, Zeit und
Tagesordnung öffentlich bekannt zu geben

§ 90 (2) Bildung von Stadtbezirken, wenn es denn Vorteile hat?

§ 13 Anschlusszwang aufheben

§ 154 (1) Rechnungsprüfungsamt untersteht der Vertretung, Hauptausschuss
Recht auf Prüfaufträge

§ 154 (2) Vertretung beruft: Leiter, Prüfer

§ 155 Rechnungsprüfung

§156 (4) Jahresabschlussbericht Ausfertigung kostenpflichtig erreichbar →
sofort beschaffen

§ 158 (3) Bei zu der Stadt gehörenden „privaten“ Betrieben prüfen, ob in der
Satzung Rechte gemäß § 53 Abs. 1 HgrG und § 54 HGrG eingeräumt werden

§ 65 (2) Beschlussfähigkeit sollte bei mehr als der Hälfte der Mitglieder der
Vertretung liegen

§ 71 (4) Antrag auf Teilnahme an Ausschüssen, wo Piraten nicht vertreten

§ 58 (4) Satz 3 Akteneinsicht

§ 71 (1) GO2011 neue Gliederung der Ausschüsse statt GO2006 § 19 Anzahl § 21

§ 138 (1) Die Vertretung entscheidet: Entsendung von Vertretern in
Gesellschaften mit Beteiligung der Stadt Wolfsburg → öffentliche Diskussion
der Qualifikation

§ 138 (7) Für Gesellschafter Höhe der angemessenen Vergütung öffentlich
festlegen





In der GO2011 gegenüber GO2006 folgendes streichen:
NKomVG GO2006
§ 43 (1) Anwesenheitspflicht
§ 30 (1), § 26 (1), § 45 Nicht öffentlich gleich vertraulich =
Verschwiegen = geheim
§ 45 Aussprechen von Ordnungsgeld
§ 66 (2) § 30 (6) Dominanz von namentlichen Abstimmungen über geheime

§ 68 § 25 (1), § 31 (1), § 38 (1) Protokoll/Niederschrift wird von
den Beamten verfasst

§ 53 (3) (5) Dem Hauptausschuss in vielen Einzelfällen die Zuständigkeiten
entziehen und auf die Vertretung übertragen


In der GO2011 gegenüber GO2006 folgendes streichen:
NkomVG § 12 (2)

Mehrheit der Mitglieder der Vertretung (Rat) erforderlich
Hauptsatzung
§ 4 (1) Mitglieder
§ 3 (1) Wertgrenzen herabsetzen (Glasdach)
§ 3 (2) Über Geschäfte > 1 € mit Ratsmitgliedern etc.
beschließt der Rat immer öffentlich.


Auch noch von den PIRATEN ansprechbare potentielle Partner:
Umweltschutzverbände Mitglieder in zwei Ausschüssen gemäß GO2006 § 21 (4), §
21 (5)
NKomVG §

Herzliche Grüße
Matthias
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  • [NDS-Wolfsburg] Hauptsatzung und Geschäftsordnung, Matthias Kellner, 20.10.2011

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