Zum Inhalt springen.
Sympa Menü

nds-wolfenbuettel - Re: [Piraten WF-SZ] Windkraft ...

nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen)

Listenarchiv

Re: [Piraten WF-SZ] Windkraft ...


Chronologisch Thread 
  • From: "Rainer Elsner" <mail AT rainer-elsner.de>
  • To: 'Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen)' <nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Piraten WF-SZ] Windkraft ...
  • Date: Wed, 5 Sep 2012 18:52:57 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfenbuettel>
  • List-id: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen) <nds-wolfenbuettel.lists.piratenpartei.de>

Hallo Arne,


> ...
> > Die neue bzw. überarbeitete DIN ist vermutlich die DIN 45680 zu
> tieffrequentem Schall auch Infraschall genannt. Laut dem zuständigen
> Normungsausschuss (NALS) wurde die DIN am 25.07.2011 veröffentlicht. Als
> gültige Fassung der TA Lärm wird bisher unverändert die Version aus 1998
> angezeigt, die auf die alte DIN (alte Fassung) verweist. Nun kann ich auf
> die
> Schnelle nicht sagen, wann die neu Fassung der DIN 45680 in den Anhang der
> TA Lärm übernommen wird. Dazu habe ich nichts gefunden.
> > Rein formalrechtlich gilt also möglicherweise noch die alte DIN.
> > Allerdings
> hat das BImSchG ja seinen flexiblen Charakter, so dass meines Erachtens
> Betreiber von Windkraftanlagen gut beraten sind, sich bereits an die neue
> DIN zu halten. Ich bin allerdings kein Jurist.
> >
> > So, nun muss ich mich wieder meiner eigenen Arbeit zuwenden. Ich hoffe,
> das hat Dir schon ein wenig geholfen.
>
> Das hat definitiv geholfen. Es geht zwar nicht um Infraschall, den können
> wir
> nach den Messwerten vermutlich zunächst vernachlässigen. Der
> tieffrequente Schall von ca. 30 bis 100 Hz wird ggf. zum Problem.
>
> Also können wir uns relativ entspannen, solange wir sicher sien können, dass
> es keinen Bestandsschutz gibt, sondern die Anlagen sich an die Regelungen
> der neuen DIN halten müssen, oder das, was daraus abgeleitet wird.
Ja, aber mit Einschränkung. Ich habe das gerade nochmal bei Wikipedia
nachgelesen (gute Zusammenfassung vom BImSchG). Nach erteilter Genehmigung
bestehen für den Betreiber zwar Gefahrenabwehr- und Vorsorgepflichten
orientiert am jeweiligen Stand der Technik(§5). Und dafür darf die
Genehmigungsbehörde auch nachträglich entsprechende Maßnahmen einfordern
(§17). Aber, wenn ich das richtig verstanden habe, muss das im Zweifel jemand
veranlassen (also z. B. ein betroffener Nachbar). Die Behörde wird nicht
unbedingt von selbst tätig. Das kann dann auch erst mal auf eine Rechtsstreit
hinauslaufen.

Für Betroffene ist es also dennoch sinnvoll, möglichst viel schon vor der
Genehmigung mit in die Auflagen zu bekommen. Und hier wird die Beteiligung
umso einfacher, je mehr Anlagen es sind. Eine UVP mit
Öffentlichkeitsbeteiligung ist zwingend wohl erst bei mehr als 19 Anlagen
vorgeschrieben. Bei weniger Anlagen legt die Behörde den Weg in einer
UVP-Vorprüfung fest. In jedem Fall beteiligt werden die sog. "Träger
öffentlicher Belange", also z. B. Umweltverbände.

Es kann also sinnvoll sein, dennoch das Zuständige Amt im Landkreis zu
fragen, wann die Aufnahme der DIN in die TA Lärm zu erwarten ist und ggf.
auch zu fragen bzw. zu "drängen", diese so oder so bei der Genehmigung zu
berücksichtigen. Bei Dettum scheint es ja so zu sein, dass die entsprechenden
potentiellen Betreiber und Planer ohnehin bereit sind, auf die Anliegen der
Anwohner einzugehen (sofern noch gilt, was seinerzeit in unserem Gespräch
gesagt wurde).

Gruß

Rainer






Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.

Seitenanfang