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Betreff: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen)
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- From: "Rainer Elsner" <mail AT rainer-elsner.de>
- To: 'Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen)' <nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Piraten WF-SZ] Windkraft ...
- Date: Tue, 4 Sep 2012 09:24:00 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfenbuettel>
- List-id: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen) <nds-wolfenbuettel.lists.piratenpartei.de>
Hallo Arne,
eigentlich sind DIN und TA Lärm zwei Paar Schuhe. Die TA Lärm ist eine
Ausführungsverordnung des BImSchG, hat also bindenden Charakter.
DIN-Vorschriften stellen u. a. quasi den Stand der Technik fest und
beschreiben Verfahrensweisen u. ä., sind für sich genommen aber freiwillige
Übereinkommen. Sie regeln ggf. also "nur" indirekt Anforderungen usw.
Das BImSchG schreibt u. a. aber vor, dass immer der Stand der Technik
maßgeblich ist - übrigens auch nach erteilter Genehmigung. Insofern ersetzt
eine neue DIN nicht die TA Lärm, sondern führt ggf. zu neuen Richtwerten in
der TA Lärm.
Ich habe mal kurz recherchiert. Die Angaben, die ich bisher gefunden habe,
sind leider noch nicht abschließend.
Die neue bzw. überarbeitete DIN ist vermutlich die DIN 45680 zu
tieffrequentem Schall auch Infraschall genannt. Laut dem zuständigen
Normungsausschuss (NALS) wurde die DIN am 25.07.2011 veröffentlicht. Als
gültige Fassung der TA Lärm wird bisher unverändert die Version aus 1998
angezeigt, die auf die alte DIN (alte Fassung) verweist. Nun kann ich auf die
Schnelle nicht sagen, wann die neu Fassung der DIN 45680 in den Anhang der TA
Lärm übernommen wird. Dazu habe ich nichts gefunden.
Rein formalrechtlich gilt also möglicherweise noch die alte DIN. Allerdings
hat das BImSchG ja seinen flexiblen Charakter, so dass meines Erachtens
Betreiber von Windkraftanlagen gut beraten sind, sich bereits an die neue DIN
zu halten. Ich bin allerdings kein Jurist.
So, nun muss ich mich wieder meiner eigenen Arbeit zuwenden. Ich hoffe, das
hat Dir schon ein wenig geholfen.
Gruß
Rainer
> Hi,
>
> habe gestern auf der Sitzung des Bauausschusses (Landkreis) die Frage
> gestellt, ob bei Errichtung oder Erweiterung von Windparks Lärmmessungen
> erfolgen werden.
>
> Es erfolgen Lärmmessungen und es werden ggf. nötige Maßnahmen
> ergriffen.
> Das kann bis zum Abschalten von Anlagen gehen.
>
> D. h. solange die Windräder nach der neuen DIN gebaut werden, kann da
> nichts passieren. Ist die Lärmbelästigung zu hoch, werden Maßnahmen
> ergriffen.
>
> Die einzige Frage, die noch zu klären ist, wäre wann eine Anlage nach neuer
> (DIN) und wann nach alter Verordnung (TA Lärm) zu bewerten ist, hat das
> mit der Baugenehmigung zu tun, oder ist der Zeitpunkt ein anderer?
>
> Gruß
> Arne
> --
> NDS-Wolfenbuettel mailing list
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- [Piraten WF-SZ] Windkraft ..., Arne Hattendorf, 04.09.2012
- Re: [Piraten WF-SZ] Windkraft ..., Rainer Elsner, 04.09.2012
- Re: [Piraten WF-SZ] Windkraft ..., Arne Hattendorf, 05.09.2012
- Re: [Piraten WF-SZ] Windkraft ..., Rainer Elsner, 05.09.2012
- Re: [Piraten WF-SZ] Windkraft ..., Arne Hattendorf, 05.09.2012
- Re: [Piraten WF-SZ] Windkraft ..., Rainer Elsner, 04.09.2012
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