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nds-wolfenbuettel - Re: [Piraten WF] [Nds-ag-orga] Satzungsänderungsantrag § 10 Gliederung [NEU]

nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen)

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Re: [Piraten WF] [Nds-ag-orga] Satzungsänderungsantrag § 10 Gliederung [NEU]


Chronologisch Thread 
  • From: Michael Leukert <wf-pirat AT online.de>
  • To: nds-ag-orga AT lists.piratenpartei.de, "Ortsgruppe Wolfenbüttel (Niedersachsen)" <nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Piraten WF] [Nds-ag-orga] Satzungsänderungsantrag § 10 Gliederung [NEU]
  • Date: Sun, 01 Nov 2009 13:49:33 +0100
  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfenbuettel>
  • List-id: Ortsgruppe Wolfenbüttel (Niedersachsen) <nds-wolfenbuettel.lists.piratenpartei.de>

Joachim Losehand schrieb:
Ich habe mich entschieden - den Toren gibt's der HErr im Schlaf - meinen Satzungsänderungsantrag zurückzuziehen und folgenden

Neuen Satzungsänderungsantrag einzubringen (steht auch schon im Wiki).

§ 10 Gliederung [NEU]
<b>1. Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung.</b>

<b>Begründung</b>:
1. In allen strittigen Fragen - so auch zur Gliederung - verdrängt die Bundessatzung unsere Landessatzung; das heißt: dort, wo wir Eigenregelungen schaffen, haben diese nur dann Bestand, wenn diese mit der Bundessatzung und der Interpretation des Bundesschiedsgerichts resp. der Entscheidung des Bundesparteitags konform gehen.
2. Darum ist unsere Landessatzung auch als niedersächsische Interpretation der Bundessatzung anzusehen bzw. ist sie eine Eigenregelung dort, wo die Bundessatzung uns Spielraum zu dieser Regelung läßt.
3. Ziel unserer Satzung und der am LPT 2009 beschlossenen Satzungsänderungen sollte es sein, daß wir nicht jedes Jahr die Satzung an unsere Bedürfnisse anpassen und dafür vom Bundesverband die nachträgliche Genehmigung einholen müssen, sondern, (<b>Vorteile:</b>) daß wir eine Regelung schaffen, die a) konform mit der Bundessatzung ist und b) uns genügend eigenen Spielraum zur Interpretation lassen, um nicht im Falle einer strittigen und falschen Interpretation auch noch die Satzung ändern zu müssen.
4. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen-Anhalt sind Flächenverbände ohne Regierungsbezirke. (Dank an Holger Lubitz für den Hinweis.) Mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern verweisen alle diese Landesverbände auf die Bundessatzung: "Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung" bzw. "Die Gliederung wird durch die Bundessatzung geregelt" (Brandenburg). Auch Bayern und Baden-Würtemmberg als Beispiel für Länder mit Regierungsbezirken haben die Formulierung "Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung" in ihre Satzung aufgenommen.

<b>Vorteile:</b> Wir können auf dem LPT mit dieser knappen Formulierung ohne jeglichen Balast satzungsrechtlicher Spitzfindigkeiten auf Landesebene daran gehen, eine tragfähige, flexible und allen Bedürfnissen gerechte Gliederungsstruktur gemeinsam im Konsens zu entwickeln. Diese können wir ggf. auf dem Bundesparteitag (in Absprache mit anderen Bundesländern ohne Regierungsbezirke?) vorstellen und uns dort dafür stark machen, sollte es Bedenken oder ein Veto des Bundesschiedsgerichts vorher geben.

JL

Mal zwischen Tür und Angel eingeworfen, bin gleich außer Haus, wenn dieser Passus von
dir verwirklicht werden würde, hingen alle strittigen Gründungen in NDS in der Schwebe, bis jemand vom Bund
oder der das Bundesschiedsgericht darüber entscheidet.
Ich bin der Meinung, die tiefere Gliederung (ab Landesverband) sollte aus der Bundessatzung entfernt werden, da
sie seit dem ALLE Landesverbände NUN gegründet sind, nichts mehr in der Bundessatzung zu suchen hat. Die tiefere
Gliederung sollte alleinig in der Verantwortung der Landesverbände liegen. Diese sollten frei über die Form und Art
der weiteren Untergliederung entscheiden. Jedes Bundesland hat andere Strukturen, das kann man nicht abdecken,
indem man sich in der Landessatzung auf die Bundessatzung beruft.

LG aus Wolfenbüttel
Michael




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