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nds-wolfenbuettel - Re: [Piraten WF] [Nds-ag-orga] Satzungsänderungsantrag § 10 Gliederung [NEU]

nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen)

Listenarchiv

Re: [Piraten WF] [Nds-ag-orga] Satzungsänderungsantrag § 10 Gliederung [NEU]


Chronologisch Thread 
  • From: arne.hattendorf AT web.de
  • To: nds-ag-orga AT lists.piratenpartei.de, Ortsgruppe Wolfenbüttel <nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [Piraten WF] [Nds-ag-orga] Satzungsänderungsantrag § 10 Gliederung [NEU]
  • Date: Sun, 01 Nov 2009 20:15:49 +0100
  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfenbuettel>
  • List-id: Ortsgruppe Wolfenbüttel (Niedersachsen) <nds-wolfenbuettel.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: http://freemail.web.de/

Hallo Michael,

> Von: "Michael Leukert" <wf-pirat AT online.de>
> An: "Ortsgruppe Wolfenbüttel (Niedersachsen)"
> <nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de>
> Betreff: Re: [Piraten WF] [Nds-ag-orga] Satzungsänderungsantrag § 10
> Gliederung [NEU]
> Joachim Losehand schrieb:
> > Ich habe mich entschieden - den Toren gibt's der HErr im Schlaf -
> > meinen Satzungsänderungsantrag zurückzuziehen und folgenden
> >
> > Neuen Satzungsänderungsantrag einzubringen (steht auch schon im Wiki).
> >
> > § 10 Gliederung [NEU]
> > <b>1. Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung.</b>
...
> Mal zwischen Tür und Angel eingeworfen, bin gleich außer Haus, wenn
> dieser Passus von
> dir verwirklicht werden würde, hingen alle strittigen Gründungen in NDS
> in der Schwebe, bis jemand vom Bund
> oder der das Bundesschiedsgericht darüber entscheidet.
> Ich bin der Meinung, die tiefere Gliederung (ab Landesverband) sollte
> aus der Bundessatzung entfernt werden, da
> sie seit dem ALLE Landesverbände NUN gegründet sind, nichts mehr in der
> Bundessatzung zu suchen hat. Die tiefere
> Gliederung sollte alleinig in der Verantwortung der Landesverbände
> liegen. Diese sollten frei über die Form und Art
> der weiteren Untergliederung entscheiden. Jedes Bundesland hat andere
> Strukturen, das kann man nicht abdecken,
> indem man sich in der Landessatzung auf die Bundessatzung beruft.

Das ist grob das, was ich vorhin gemeint habe. Um das zu konkretisieren:
Der KV sollte als Verband einer oder mehrerer Kreise und/oder kreisfreien
Städte in die Bundessatzung. Grund: Wir brauchen etwas einheitlich, überall
wird Kommunalpolitik auf Kreisebene gemacht, also sollte prinzipiell ein Ziel
sein überall Kreisverbände zu gründen. Ob diese Verbände einen Landkreis
umfassen - was wohl standard wäre - oder aus verschiedenen Gründen zwei oder
viellecht mehr Landkreise, sollte wenn geht offen bleiben. Einzig wichtige
Regel zu einem KV ist IMO, dass er keinen Landkreis - oder keine Kreisfreie
Stadt - teilen darf (passt das für HH, HB und B auch?).

Wir können mit der Landessatzung nicht gegen die Bundessatzung, das ist klar.
Bundesrecht bricht Landesrecht, so soll das auch bleiben. Jetzt gilt es
vorzusorgen. Zunächst brauchen wir keine wüsten Konstrukte in die Satzung
aufzunehmen, da eigentlich die Bundessatzung faast alles regelt, da stimme
ich Dir zu. Die Punkte, die Auslegungssache sind, könnten in einem einfachen
Beschluß für Nds. geregelt werden, da muss nichts in die Satzung. Nur -
warten darauf, dass wir in der Bundessatzung etwas regeln können ... na ja,
dann geht das wilde Gegründe los und wir sehen jeden zweiten KV vors
Bundesschiedsgericht gezogen.

Der §10 sollte also IMO wie folgt erweitert werden:
2. Weitergehende Regelungen können vom Landesparteitag getroffen werden.
Sollte eine Satzungsänderung des Bundessatzung eine Korrektur der Regeln
erforderlich machen, wird diese vom Vorstand vorgenomen.

Jetzt können folgende Fälle eintreten:

1) keine Änderung der Bundessatzung ... vorgehen nach der Bundessatzung und
den ggf. beschlossenen Regelungen des LPT
2) Abgabe der Regelungen ganz oder Teilweise an die Länder ... vorgehen nach
den ggf. beschlossenen Regelungen des LPT, diese Regelungen nach Evaluierung
auf dem nächsten LPT in die Landessatzung aufnehmen
3) Verschärfung / Konkretisierung der Bundessatzung ... flexible Reaktion
möglich (Vorstandsentscheidung, sonst Sonderparteitag)

Ich finde so eine Regelung hat nur Vorteile. Das bedeutet aber auch, dass die
meisten der Sachen, die wir diskutiert haben, nicht einfach so wegfallen,
sondern schon auf dem LPT geregelt werden müssen und nur nicht in die Satzung
aufgenommen werden.

Wir sollten aber unsere Landessatzung jetzt klarkriegen, das würde bedeuten:

-----

§ 10 Gliederung [NEU]
<b>1. Die Gliederung des Landesverbands regelt die Bundessatzung.</b>
<b>2. Weitergehende Regelungen können vom Landesparteitag getroffen werden.
Sollte eine Satzungsänderung des Bundessatzung eine Korrektur der Regeln
erforderlich machen, wird diese vom Vorstand vorgenomen.</b>

und dann natürlich Beschluss, wie wir den aktuell vorgehen wollen.

-----

Da würde ich bei meinem Matrixvorschlag bleiben: Flächendeckende Bezirke
(4-10) mit Verwaltungsautonomie, kontrolliert vom Vorstand, Regioverbände
nach Bedarf mit Kontrolle und auf Initiative der KV / SV, wie schon das ganze
Wochenede diskutiert, Beiträge und Mitgliederverwaltung auf Kreis-/Stadt- (wo
existiert) oder Bezirksebene), aber das ist ja jetzt nicht das Thema.

Das hat übrigens noch einen ganz anderen Vorteil: Falls es gravierende
Probleme gibt und tatsächlich - aus Gründen, die wir jetzt vielleicht nicht
einmal erahnen - ein Schiedsgericht angerufen wird, kommt es nur zu einem
Anrufen des Bundesschiedsgerichts, nämlich ob unsere Regelungen konform mit
der Bundessatzung sind.

Gruß
Arne

-- 
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