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nds-wolfenbuettel - [Piraten WF] Satzungen

nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Wolfenbüttel-Salzgitter (Niedersachsen)

Listenarchiv

[Piraten WF] Satzungen


Chronologisch Thread 
  • From: arne.hattendorf AT web.de
  • To: Lars Wittig <lars.wittig AT phadiso.de>, "Ortsgruppe Wolfenbüttel (Niedersachsen)" <nds-wolfenbuettel AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [Piraten WF] Satzungen
  • Date: Sat, 31 Oct 2009 01:48:25 +0100
  • List-archive: <http://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-wolfenbuettel>
  • List-id: Ortsgruppe Wolfenbüttel (Niedersachsen) <nds-wolfenbuettel.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: http://freemail.web.de/

Als erstes wäre da die Landessatzung

Aufgefallen:

§8.7 Inhaber eines, in der Partei ausgeführten ehrenamtlichen Amtes, sollten
ihre Einkünfte und deren Herkunft offen legen.
ggf. Ändern in: Art und Herkunft ihrer Einkünfte offenlegen.
Grund: Bei der Höhe der Einkünfte sollte die Privatspäre gegenüber der
Transparenz überwiegen.

§10 allgemein: Verbänden werden unterschiedlich Bezeichnet, einheitlichkeit
herstellen!

§10.3 Die Satzung ist bei der Landesgeschäftsstelle zu hinterlegen.
Sollten wir noch machen!

§10.5 Regionsverbände sind Verbände im Gebiet einer regionalen
Gebietskörperschaft. Sie ersetzen in ihrem Gebiet die Kreis- / Stadtverbände.
Kreisverbände können sich auflösen und zu Regionalverbänden zusammenschließen.
ggf. Ändern in friedliche Koexistenz von Region und Kreis.
Grund: Kollision mit §10.2 "Kreis- und Ortsverbände besitzen Programm-,
Finanz- und Personalautonomie.", d. h. wenn sich die Kreisverbände auflösen,
um sich zum Regio zusammenzuschließen, haben sie nicht mehr die in §10.2
garantierten Autonomien.

§10.5 weiterhin: Die Landesdelegiertenkonferenz kann auf Antrag der
Mitgliederversammlungen der betroffenen Kreisverbände eine abweichende
Regelung treffen. Der räumliche Tätigkeitsbereich der Ortsverbände deckt sich
mit den Grenzen der jeweiligen (Samt-)Gemeinde. Die Kreisversammlung kann auf
Antrag der Mitgliederversammlungen der betroffenen Ortsverbände eine
abweichende Regelung treffen.
ggf. Ändern in: Das jeweils übergeordnete Gremium kann auf Antrag Ausnahmen
genehmigen. Mit Veröffentlichung des Antrags kann ein vorläufiger
nachgeordneter Verband gegründet werden. Bis zum Beschluß des übergeordneten
Gremiums hat der vorläufige Verband weder Programm- noch Finanzautonomie.
Grund: Das sichert volle Flexibilität und verhindert trotzdem Wildwuchs. IMO
tragfähiger Kompromiss.

§10.7 Neu: Eine dem Landesverband untergeordnete Gliederung darf nicht gegen
den Willen Ihrer Mitglieder mit einem anderen Verband verschmolzen werden.
Grund: Das hat das Potential schweren Ärger zu machen. Der untergeordnete
Verband wird früher oder später einsehen, dass er allein auf weiter Flur
nichts ausrichten kann. Sonst geht das Leben auch so weiter.

§13.2 ausgestalten, z. B.: Die Delegiertenversammlung umfasst zwischen 15 und
50 Delegierte aus den dem Landesverband untergeordneten Verbänden. Über die
Zusamensetzung entscheidet eine Geschäftsordnung. Die erste
Delegiertenversammlung wird vom Landesvorstand einberufen, nicht später als
150 Tage nach der Gründung des fünften Kreisverbands. Zwischen einem
Landesparteitag und der folgenden Delegiertenkonferenz sollen nicht mehr als
150 Tage liegen. Das golt analog für die bis zum nächsten Landesparteitag
folgenden Delegiertenkonferenzen.


Dann wäre da die Bundesssatzung

7.2 Analog zu Landessatzung §10

gleich von dem LPT Niederachsen einen Antrag an die Nächste BPT vorbereiten.


Gruß
Arne

p.s.: es ist kurz vor zwei. Wenn noch wer Ergänzungen / Anregungen hat, immer
raus damit.

--
Falls jemand im schwarzen Meer der niedersächsischen Bildung
dem FDP Schul-Zerstörer begegnet ...
Argumente laden, volle rhetorische Breitseite
und klarmachen zum Ändern!

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