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nds-kv-grafschaft-bentheim - [Nds-kv-grafschaft-bentheim] Antwort für Johanne

nds-kv-grafschaft-bentheim AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Gr. Bentheim / Nordhorn

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[Nds-kv-grafschaft-bentheim] Antwort für Johanne


Chronologisch Thread 
  • From: "Jürgen Schöpping" <Piraten.Nordhorn AT gmx.de>
  • To: nds-kv-grafschaft-bentheim AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Nds-kv-grafschaft-bentheim] Antwort für Johanne
  • Date: Mon, 14 May 2012 14:52:40 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-kv-grafschaft-bentheim>
  • List-id: "Ortsgruppe Gr. Bentheim / Nordhorn" <nds-kv-grafschaft-bentheim.lists.piratenpartei.de>

Hallo Johanne,
leider ist die Antwort die ich heute Mittag bekommen habe nicht anders
ausgefallen als im Prinzip erwartet.
Wenn eine Person nicht allein für ihren Lebensunterhalt aufkommen kann, hat
sie Anspruch auf Unterstützung.
Dies wird aber nur gewährt wenn diese Person keinerlei Vermögen hat. Egal
woher es stammt. (Erbschaft, Zugewinn, usw.)
Sollte wie in dem von Dir beschriebenen Fall aber Grundstück vorhanden sein
und es könnten zum Beispiel Pachteinnahmen oder sonstige Erträge damit
erwirtschaftet werden, wird dieser Betrag als Gewinn angerechnet. Ist der
Gewinn aus diesem Grundstück annähernd kostendeckend für den Lebensunterhalt,
kann eine Unterstützung zur Aufstockung gewährt werden. Ist der Gewinn aber
so gering, dass er im Prinzip keine Rolle spielt, ist das Grundstück zu einem
marktüblichen Preis zu veräußern. Ab dem Moment wo die Person zustimmt ihren
Besitz zu veräußern, steht ihr Unterstützung zu. Egal wie lange der Verkauf
dauert. (Solange der Preis Marktüblich und nicht übertrieben ist.) Wird der
Besitz veräußert hat die Person erst mal von diesen „Einnahmen“ die
Unterstützung zurück zu erstatten und dann von dem Rest so lange seinen
Unterhalt zu bestreiten bis das Geld aufgebraucht ist. Sie darf jetzt aber
nicht Monate lang zig tausend Euro pro Monat ausgeben und nach kurze
r Zeit wieder Hilfe beantragen. Sie hat mit dem Geld „sorgsam“ umzugehen.
Falls sie während ein Käufer gesucht wird, wieder eine Anstellung findet und
genügend verdient muss sie sogar das vorgestreckte Geld zurück zahlen, da sie
ihr Grundstück und in diesem Fall ihr Vermögen noch hat. Allerdings hat man
die Möglichkeit zur Ratenzahlung, um nicht doch noch verkaufen zu müssen. Ich
weiß, damit ist dem Mann nicht geholfen, aber so ist es im Moment.

Dieses war eine Auskunft, die ich aus dem Gronauer Rathaus bekommen habe.


--
Mit Piratigem Gruß
Jürgen schöpping
Bernhard-Niehues-Str.22
48529 Nordhorn
Tel. 05921 8147788
http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:J%C3%BCrgen_Sch%C3%B6pping

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