nds-kv-grafschaft-bentheim AT lists.piratenpartei.de
Betreff:
Ortsgruppe Gr. Bentheim / Nordhorn
Listenarchiv
- From: "Sascha Mertens" <sascha AT mertens-finke.de>
- To: "'Ortsgruppe Gr. Bentheim / Nordhorn'" <nds-kv-grafschaft-bentheim AT lists.piratenpartei.de>
- Subject: Re: [Nds-kv-grafschaft-bentheim] Antwort für Johanne
- Date: Mon, 14 May 2012 19:05:56 +0200
- List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-kv-grafschaft-bentheim>
- List-id: "Ortsgruppe Gr. Bentheim / Nordhorn" <nds-kv-grafschaft-bentheim.lists.piratenpartei.de>
Hi, mal eine kurze Frage – wie sieht es bei dem besagten Herrn mit eigener Fläche aus? Ist die u.U. zu verpachten? Dadurch könnte er ja Einnahmen erzeugen. Wenn dann noch Scheunen zur Verfügung stehen, kann man die auch sehr gut verpachten. Kenne das aus der eigenen Nachbarschaft. Es muss ja nicht immer gleich verkaufen sein. LG Sascha Von: nds-kv-grafschaft-bentheim-bounces AT lists.piratenpartei.de [mailto:nds-kv-grafschaft-bentheim-bounces AT lists.piratenpartei.de] Im Auftrag von Johanne Naber Gesendet: Montag, 14. Mai 2012 18:54 An: nds-kv-grafschaft-bentheim AT lists.piratenpartei.de Betreff: Re: [Nds-kv-grafschaft-bentheim] Antwort für Johanne Hallo Jürgen,
das war zu befürchten.
Vielen Dank für deine Mühe.
Bis bald
Johanne > Date: Mon, 14 May 2012 14:52:40 +0200 > From: Piraten.Nordhorn AT gmx.de > To: nds-kv-grafschaft-bentheim AT lists.piratenpartei.de > Subject: [Nds-kv-grafschaft-bentheim] Antwort für Johanne > > Hallo Johanne, > leider ist die Antwort die ich heute Mittag bekommen habe nicht anders ausgefallen als im Prinzip erwartet. > Wenn eine Person nicht allein für ihren Lebensunterhalt aufkommen kann, hat sie Anspruch auf Unterstützung. > Dies wird aber nur gewährt wenn diese Person keinerlei Vermögen hat. Egal woher es stammt. (Erbschaft, Zugewinn, usw.) > Sollte wie in dem von Dir beschriebenen Fall aber Grundstück vorhanden sein und es könnten zum Beispiel Pachteinnahmen oder sonstige Erträge damit erwirtschaftet werden, wird dieser Betrag als Gewinn angerechnet. Ist der Gewinn aus diesem Grundstück annähernd kostendeckend für den Lebensunterhalt, kann eine Unterstützung zur Aufstockung gewährt werden. Ist der Gewinn aber so gering, dass er im Prinzip keine Rolle spielt, ist das Grundstück zu einem marktüblichen Preis zu veräußern. Ab dem Moment wo die Person zustimmt ihren Besitz zu veräußern, steht ihr Unterstützung zu. Egal wie lange der Verkauf dauert. (Solange der Preis Marktüblich und nicht übertrieben ist.) Wird der Besitz veräußert hat die Person erst mal von diesen „Einnahmen“ die Unterstützung zurück zu erstatten und dann von dem Rest so lange seinen Unterhalt zu bestreiten bis das Geld aufgebraucht ist. Sie darf jetzt aber nicht Monate lang zig tausend Euro pro Monat ausgeben und nach kurze > r Zeit wieder Hilfe beantragen. Sie hat mit dem Geld „sorgsam“ umzugehen. Falls sie während ein Käufer gesucht wird, wieder eine Anstellung findet und genügend verdient muss sie sogar das vorgestreckte Geld zurück zahlen, da sie ihr Grundstück und in diesem Fall ihr Vermögen noch hat. Allerdings hat man die Möglichkeit zur Ratenzahlung, um nicht doch noch verkaufen zu müssen. Ich weiß, damit ist dem Mann nicht geholfen, aber so ist es im Moment. > > Dieses war eine Auskunft, die ich aus dem Gronauer Rathaus bekommen habe. > > -- > Mit Piratigem Gruß > Jürgen schöpping > Bernhard-Niehues-Str.22 > 48529 Nordhorn > Tel. 05921 8147788 > http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:J%C3%BCrgen_Sch%C3%B6pping > > NEU: FreePhone 3-fach-Flat mit kostenlosem Smartphone! > Jetzt informieren: http://mobile.1und1.de/?ac=OM.PW.PW003K20328T7073a > -- > Nds-kv-grafschaft-bentheim mailing list > Nds-kv-grafschaft-bentheim AT lists.piratenpartei.de > https://service.piratenpartei.de/listinfo/nds-kv-grafschaft-bentheim |
Archiv bereitgestellt durch MHonArc 2.6.19.