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Subject: Niedersächsische Kommunalpolitk
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Re: [Nds-kommunalpolitik] Unser Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die städtischen Firmen
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- From: richter169 <richter169 AT aol.com>
- To: Nds-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
- Subject: Re: [Nds-kommunalpolitik] Unser Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die städtischen Firmen
- Date: Fri, 15 Jun 2012 23:05:17 +0000
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- List-id: Niedersächsische Kommunalpolitk <nds-kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>
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Drahflow schrieb:
VG Oldenburg:
Auskunftsanspruch eines Ratsmitglieds nach § 39 a S. 2 GemO NDDie entsprechenden Gesetzesteile finden sich unverändert auch im NKomVG.
Der Auskunftsanspruch des Ratsmitgliedes gegen den Bürgermeister nach § 39 a S. 2 NGO erstreckt
sich auch auf die Angelegenheiten einer öffentliche Aufgaben der Gemeinde wahrnehmenden GmbH, an der
die Gemeinde die Mehrheit der Anteile hält und die von der Gemeinde finanziert wird.
Original z.B. unter:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE070004342&st=null&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Das Urteil wurde vom OVG bestätigt, und die Revision vom BVerwG nicht zugelassen.
Also, falls euch irgendwer erzählen will, Fragen über städtische Gesellschaften könnten ihr nicht stellen: Doch!
Jens
Hallo Jens,
danke für den Hinweis. Den kann ich evtl. Hannover gut brauchen.
Bis dann
LG von Jürgen Hey
- [Nds-kommunalpolitik] Unser Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die städtischen Firmen, Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann, 06/15/2012
- Re: [Nds-kommunalpolitik] Unser Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die städtischen Firmen, richter169, 06/16/2012
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