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nds-kommunalpolitik - Re: [Nds-kommunalpolitik] Unser Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die städtischen Firmen

nds-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Niedersächsische Kommunalpolitk

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Re: [Nds-kommunalpolitik] Unser Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die städtischen Firmen


Chronologisch Thread 
  • From: richter169 <richter169 AT aol.com>
  • To: Nds-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [Nds-kommunalpolitik] Unser Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die städtischen Firmen
  • Date: Fri, 15 Jun 2012 23:05:17 +0000
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-kommunalpolitik>
  • List-id: Niedersächsische Kommunalpolitk <nds-kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Newsserver der Piratenpartei Deutschland - Infos siehe: http://wiki.piratenpartei.de/Syncom/Newsserver


Drahflow schrieb:
VG Oldenburg:
Auskunftsanspruch eines Ratsmitglieds nach § 39 a S. 2 GemO ND

Der Auskunftsanspruch des Ratsmitgliedes gegen den Bürgermeister nach § 39 a S. 2 NGO erstreckt
sich auch auf die Angelegenheiten einer öffentliche Aufgaben der Gemeinde wahrnehmenden GmbH, an der
die Gemeinde die Mehrheit der Anteile hält und die von der Gemeinde finanziert wird.
Die entsprechenden Gesetzesteile finden sich unverändert auch im NKomVG.

Original z.B. unter:
http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE070004342&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

Das Urteil wurde vom OVG bestätigt, und die Revision vom BVerwG nicht zugelassen.

Also, falls euch irgendwer erzählen will, Fragen über städtische Gesellschaften könnten ihr nicht stellen: Doch!

Jens

Hallo Jens,
danke für den Hinweis. Den kann ich evtl. Hannover gut brauchen.

Bis dann
LG von Jürgen Hey




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