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nds-kommunalpolitik - [Nds-kommunalpolitik] Unser Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die städtischen Firmen

nds-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Niedersächsische Kommunalpolitk

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[Nds-kommunalpolitik] Unser Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die städtischen Firmen


Chronologisch Thread 
  • From: Jens-Wolfhard Schicke-Uffmann <drahflow AT gmx.de>
  • To: "fraktion AT piratenpartei-braunschweig.de" <fraktion AT piratenpartei-braunschweig.de>, nds-kommunalpolitik AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [Nds-kommunalpolitik] Unser Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die städtischen Firmen
  • Date: Fri, 15 Jun 2012 23:01:56 +0200
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-kommunalpolitik>
  • List-id: Niedersächsische Kommunalpolitk <nds-kommunalpolitik.lists.piratenpartei.de>

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VG Oldenburg:
> Auskunftsanspruch eines Ratsmitglieds nach § 39 a S. 2 GemO ND
>
> Der Auskunftsanspruch des Ratsmitgliedes gegen den Bürgermeister nach § 39
> a S. 2 NGO erstreckt
> sich auch auf die Angelegenheiten einer öffentliche Aufgaben der Gemeinde
> wahrnehmenden GmbH, an der
> die Gemeinde die Mehrheit der Anteile hält und die von der Gemeinde
> finanziert wird.

Die entsprechenden Gesetzesteile finden sich unverändert auch im NKomVG.

Original z.B. unter:

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE070004342&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

Das Urteil wurde vom OVG bestätigt, und die Revision vom BVerwG nicht
zugelassen.

Also, falls euch irgendwer erzählen will, Fragen über städtische
Gesellschaften könnten ihr nicht stellen: Doch!

Jens
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Version: GnuPG v1.4.10 (GNU/Linux)

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