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nds-gifhorn - [NDS-Gifhorn] Änderungsanträge im Sinne der Transparenz in den Räten

nds-gifhorn AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Gifhorn (Niedersachsen)

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[NDS-Gifhorn] Änderungsanträge im Sinne der Transparenz in den Räten


Chronologisch Thread 
  • From: Matthias <Pirat AT Gomex.de>
  • To: Claudia Jonda <claudia.jonda AT googlemail.com>
  • Cc: NDS-Gifhorn AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: [NDS-Gifhorn] Änderungsanträge im Sinne der Transparenz in den Räten
  • Date: Wed, 2 Nov 2011 22:04:55 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-gifhorn>
  • List-id: "Ortsgruppe Gifhorn \(Niedersachsen\)" <nds-gifhorn.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratenpartei

Ahoi Piraten, ahoi Claudia und Jens,

ich bräuchte mal schnelle Hilfe. Ich möchte das morgen raus hauen.
Cladia/Jens kannst du das auch Dennis schicken. Er hat auch den
Entwurf der GO.

Ahoi Dennis kannst du vllt. recherchieren wo ich das hinschicken muss.
Mail-Adressen der Fraktionen und Adresse und Telefonnummer und Fax der
Verwaltung von GF? Währe echt hilfreich. Bitte ruf mich morgen an, wenn
du was erledigen kannst.

Gruß Matthias


Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat möge beschließen, ihre Geschäftsordnung um folgenden
Paragraphen
zu ergänzen:


Bild- und Tonaufzeichnungen


(1) Bild- und Tonübertragungen und Bild- und Tonaufzeichnungen der
öffentlichen
Sitzungen des Rates sind grundsätzlich zulässig.
(2) Bild- und Tonübertragungen und Bild- und Tonaufzeichnungen sind nur dann
zu unterbinden, wenn dieses begründet und von der qualifizierten Mehrheit 2/3
der anwesenden Mitglieder des Rates gefordert wird.
(3) In nicht öffentlichen Sitzungen sind nur die Tonaufzeichnungen des
Protokollanten zulässig, welche nach Erstellung des Protokolls gelöscht
werden.

Begründung:

Alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt haben ein Recht darauf, nicht nur
aus den Ihnen
zur Verfügung stehenden Printmedien vom Sitzungsverlauf einer Ratsversammlung
zu
erfahren, sondern sollten sich – wenn sie es wollen – auch über andere Medien
„ein genaueres
Bild“ von der Arbeit „ihrer“ gewählten Ratsmitglieder machen können.
In diesem Sinne und auch unter dem Aspekt der künftigen Durchführung von
Live-Übertragungen
(z.B. über Internet und Videostream) ist deshalb die Geschäftsordnung zu
ergänzen.
Wir weisen darauf hin, dass die mit einer solchen Regelung in der
Geschäftsordnung
u.U. verbundenen Beeinträchtigungen für einzelne Mitglieder des Rates
vertretbar sind, da die gewählten Mitglieder eines Stadtrates in diesem Fall
nicht als Privatpersonen,
sondern als Inhaber eines öffentlichen Amtes betroffen sind. Als solche
müssen sie es
hinnehmen, dass ihre Auffassungen und Äußerungen in Bild und Ton in der
Öffentlichkeit
verbreitet werden.
Eine Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger erwartet ohnehin eine größtmögliche
Transparenz und Öffentlichkeit in Entscheidungsprozessen im
kommunalpolitischen Raum.
Da die Bürger in modernen Demokratien jedoch oft nicht unmittelbar am
politischen Prozess
beteiligt sind und nur selten an den Tagungen der Stadtverordnetenversammlung
teilnehmen
können und wollen, treten Journalisten als Vermittler von politischen
Informationen in diesem Prozess der politischen Kommunikation ein. Durch die
direkte und unmittelbare Übertragung der Diskussionen der Stadtverordneten
wird leichter gewährleistet, dass die politische Meinungsbildung
unverfälscht den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt wird. Einer subjektiven
journalistischen Filterung der Informationen wird hierdurch entgegengewirkt
und somit das Vertrauen der Bevölkerung in ihre Mandatsträger gestärkt.
Hierdurch kann auch der zunehmenden Entfremdung der Bürgerinnen und Bürger
von der Politik begegnet werden.


Beschlussvorschlag:

2. Der Stadtrat möge beschließen, den vorliegenden Entwurf der
Geschäftsordnung
im Paragraphen 11 „Anhörungen“ zu ändern und die geänderte Fassung als
Geschäftsordnung zu beschließen:

Streichung des letzten Satzes: „Eine Diskussion mit den Einwohnerinnen und
Einwohnern findet nicht statt.“

Begründung:

Es ist unnötig den interessierten Einwohnerinnen und Einwohner das Gefühl zu
vermitteln, das sie keinen kommunikativen Austausch mit den Ratsmitgliedern
in einer Anhörung zu erwarten haben.

Der Ratsvorsitzende hat genügend Möglichkeiten ein Ausufern von Diskussionen
zu verhindern.

Mit Rücksicht auf die allgemeine Politikverdrossenheit sind solche
Beschränkungen von Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.



Beschlussvorschlag:

3. Der Stadtrat möge beschließen, den vorliegenden Entwurf der
Geschäftsordnung
im Paragraphen 16 „Protokoll“ zu ändern und die geänderte Fassung als
Geschäftsordnung zu beschließen:

Ergänzung des letzten Satzes: „Das Tonband ist nach der Genehmigung des
Protokolls zu löschen“
um den Zusatz: „ ,wenn es sich um die Aufzeichnung einer nichtöffentlichen
Sitzung handelt.“

und
Hinzufügen eines neuen Absatzes:
(5) Genehmigte Protokolle sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es
reicht nicht aus, sie im Rathaus auszuhängen. Über geeignete Medien und
Plattformen sind sie den Bürgerinnen und Bürgern bereitzustellen.


Begründung:

Auch die Audioaufzeichnungen des Protokollanten könnten für mehr Transparenz
im Rat genutzt werden. Daher ist es unnötig, das hier das Löschen der
Aufzeichnungen vorgeschrieben wird.
Die Audioprotokolle könnten auch im Rats- und Bürgerinformationssystem der
Stadt Gifhorn veröffentlicht werden, zumindest sollte es möglich sein auf
Anfrage, nochmal in die öffentlichen Sitzungen hinein zu hören.

Die Protokolle sind die ersten greifbaren Ergebnisse einer Ratssitzung und
sollten von jeden interessieren Bürgerinnen und Bürger ohne Umstände
erreichbar sein.
Daher ist es wichtig, in diesem zusätzlichen Absatz, den Umgang mit den
Protokollen zu regeln.




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