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nds-gifhorn - Re: [NDS-Gifhorn] Änderungsanträge im Sinne der Transparenz in den Räten

nds-gifhorn AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Ortsgruppe Gifhorn (Niedersachsen)

Listenarchiv

Re: [NDS-Gifhorn] Änderungsanträge im Sinne der Transparenz in den Räten


Chronologisch Thread 
  • From: Matthias <Pirat AT Gomex.de>
  • To: nds-gifhorn AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NDS-Gifhorn] Änderungsanträge im Sinne der Transparenz in den Räten
  • Date: Thu, 3 Nov 2011 23:46:28 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-gifhorn>
  • List-id: "Ortsgruppe Gifhorn \(Niedersachsen\)" <nds-gifhorn.lists.piratenpartei.de>
  • Organization: Piratenpartei

Ahoi Gifhorner Piraten,

ich hatte mir da etwas mehr Mitarbeit erhofft. Mit Hilfe von BS sind
folgende Anträge nun entstanden:

Änderungsanträge zur Geschäftsordnung des Rates

Matthias Stoll Gifhorn den
03.11.2011
Piratenpartei



Beschlussvorschlag:

1. Der Stadtrat möge beschließen, ihre Geschäftsordnung um folgenden
Paragraphen zu ergänzen:


Bild- und Tonaufzeichnungen

(1) Bild- und Tonübertragungen und Bild- und Tonaufzeichnungen der
öffentlichen Sitzungen des Rates sind grundsätzlich zulässig.
(2) Bild- und Tonübertragungen und Bild- und Tonaufzeichnungen sind nur dann
zu unterbinden, wenn dieses begründet und von der qualifizierten Mehrheit 2/3
der anwesenden Mitglieder des Rates gefordert wird.
(3) In nicht öffentlichen Sitzungen sind nur die Tonaufzeichnungen des
Protokollanten zulässig, welche nach Erstellung des Protokolls gelöscht
werden.

Begründung:

Das Interesse der Öffentlichkeit ist im Sinne der Transparenz politischer
Entscheidungsprozesse gegeben.Alle Einwohnerinnen und Einwohner unserer
Stadt haben ein Recht darauf, nicht nur aus den ihnen zur Verfügung stehenden
Printmedien vom Sitzungsverlauf einer Ratsversammlung zu erfahren, sondern
sollten sich – wenn sie es wollen – nicht nur durch schriftliche Protokolle,
sondern auch über andere Medien „ein genaueres Bild“ von der Arbeit der
gewählten Ratsmitglieder machen können.
In diesem Sinne und auch unter dem Aspekt der künftigen Durchführung von
Live-Übertragungen (z.B. Audio- und Videoübertragungen über das Internet) ist
deshalb die Geschäftsordnung zu ergänzen. Als Inhaber eines öffentlichen
Amtes ist es vertretbar, dass Äußerungen und politische Diskussionen in Bild
und Ton der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Durch die direkte und unmittelbare Übertragung der Diskussionen der
Stadtverordneten wird leichter gewährleistet, dass die politische
Meinungsbildung unverfälscht den Einwohnerinnen und Einwohner vermittelt
wird.


Beschlussvorschlag:

2. Der Stadtrat möge beschließen, den vorliegenden Entwurf der
Geschäftsordnung im Paragraphen 11 „Anhörungen“ zu ändern und die geänderte
Fassung als Geschäftsordnung zu beschließen:

Streichung des letzten Satzes: „Eine Diskussion mit den Einwohnerinnen und
Einwohnern findet nicht statt.“

Begründung:

Es sollte den Einwohnerinnen und Einwohnern gestattet sein einen
kommunikativen Austausch zu führen, der dazu dient Rückfragen, Ergänzungen
und Verständnisfragen zur Sache anzufügen.

Mit Rücksicht auf die allgemeine Politikverdrossenheit sind solche
Beschränkungen von Einwohnerinnen und Einwohnern zu vermeiden. Der
Ratsvorsitzende hat genügend weitere Möglichkeiten ein Ausufern von
Diskussionen zu verhindern.



Beschlussvorschlag:

3. Der Stadtrat möge beschließen, den vorliegenden Entwurf der
Geschäftsordnung im Paragraphen 16 „Protokoll“ zu ändern und die geänderte
Fassung als Geschäftsordnung zu beschließen:

Ergänzung des letzten Satzes von (1): „Das Tonband ist nach der Genehmigung
des Protokolls zu löschen“ um den Zusatz: „ ,wenn es sich um die Aufzeichnung
einer nichtöffentlichen Sitzung handelt.“

Begründung:

Auch die Audioaufzeichnungen des Protokollanten sollten für mehr Transparenz
im Rat genutzt werden sofern sie öffentlichen Sitzungen entstammen. Daher ist
das Löschen der Audioaufzeichnungen unnötig. Es sollte möglich sein, noch
einmal in öffentliche Sitzungen des Stadtrates hinein zu hören. Dies bedeutet
durch die heutigen digitalen Speicherungsmöglichkeiten zugleich eine
Archivierung von Dokumenten, die dem historischem Gedächtnis der Stadt
Gifhorn zugeführt werden können und somit einem historischen Zweck dienen.


Beschlussvorschlag:

4. Der Stadtrat möge beschließen, den vorliegenden Entwurf der
Geschäftsordnung im Paragraphen 16 „Protokoll“ zu ergänzen und die geänderte
Fassung als Geschäftsordnung zu beschließen:

Hinzufügen eines neuen Absatzes:
(5) Genehmigte Protokolle sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es
reicht nicht aus, sie im Rathaus auszuhängen.
Über geeignete Medien und Plattformen sind sie den Einwohnerinnen und
Einwohnern bereitzustellen.

Begründung:

Audioprotokolle könnten bspw. auch im Rats- und Bürgerinformationssystem der
Stadt Gifhorn veröffentlicht werden, im Sinne einer einwohnerfreundlichen
Stadt sollte es möglich sein unter einfachsten Bedingungen in die
öffentlichen Sitzungen des Stadtrates hinein zu hören, um sich so ein
umfassendes Bild über die politischen Debatten machen zu können.
Die Protokolle sind die ersten greifbaren Ergebnisse einer Ratssitzung und
sollten von jeder interessierten Einwohnerin und jedem interessierten
Einwohner ohne Umstände erreichbar sein.
Daher ist es wichtig, in diesem zusätzlichen Absatz, den Umgang mit den
Protokollen zu regeln.



Beschlussvorschlag:

5. Der Stadtrat möge beschließen, den vorliegenden Entwurf der
Geschäftsordnung im Paragraphen 23 „Einwohnerfragestunde“ zu ändern und die
geänderte Fassung als Geschäftsordnung zu beschließen:

Änderung (1) Satz 3: „Sie soll dreißig Minuten nicht überschreiten.“

Begründung: Eine längere Einwohnerfragestunde ist wünschenswert um im
Bedarfsfall mehr Einwohnern Gelegenheit zu geben sich zu äußern.



Beschlussvorschlag:

6. Der Stadtrat möge beschließen, den vorliegenden Entwurf der
Geschäftsordnung im Paragraphen 23 „Einwohnerfragestunde“ zu ändern und die
geänderte Fassung als Geschäftsordnung zu beschließen:

Änderung (3): „Die Fragen werden von der oder dem Vorsitzenden beantwortet.
Jede Frage einer Einwohnerin oder eines Einwohners, die nicht rechtzeitig
beantwortet werden konnte oder die bis zum Ablauf der Einwohnerfragestunde
nicht behandelt werden konnte, wird bis zur nächsten Fragestunde verbindlich
zurückgestellt oder schriftlich beantwortet. Bei einer schriftlichen
Beantwortung, ist der Rat über die Antwort in Kenntnis zu setzen. Eine
Protokollierung der Einwohnerfragen und deren Beantwortung findet statt.“

Begründung:

Zum einen sollte jede Frage einer Einwohnerin oder eines Einwohners
wahrgenommen und beantwortet werden. Zum anderen sollte die Transparenz
auch bei den Einwohnerfragestunden gewährleistet werden, sodass im
Nachhinein ersichtlich ist, welche Fragen gestellt wurden und wie diese
beantwortet wurden.


Beste Grüße Matthias

Am Wed, 2 Nov 2011 22:04:55 +0100
schrieb Matthias <Pirat AT Gomex.de>:

> Ahoi Piraten, ahoi Claudia und Jens,
>
> ich bräuchte mal schnelle Hilfe. Ich möchte das morgen raus hauen.
> Cladia/Jens kannst du das auch Dennis schicken. Er hat auch den
> Entwurf der GO.
>
> Ahoi Dennis kannst du vllt. recherchieren wo ich das hinschicken muss.
> Mail-Adressen der Fraktionen und Adresse und Telefonnummer und Fax der
> Verwaltung von GF? Währe echt hilfreich. Bitte ruf mich morgen an,
> wenn du was erledigen kannst.
>
> Gruß Matthias
>
>
> Beschlussvorschlag:
>
> 1. Der Stadtrat möge beschließen, ihre Geschäftsordnung um folgenden
> Paragraphen zu ergänzen:
>
>
> Bild- und Tonaufzeichnungen
>
>
> (1) Bild- und Tonübertragungen und Bild- und Tonaufzeichnungen der
> öffentlichen Sitzungen des Rates sind grundsätzlich zulässig.
> (2) Bild- und Tonübertragungen und Bild- und Tonaufzeichnungen sind
> nur dann zu unterbinden, wenn dieses begründet und von der
> qualifizierten Mehrheit 2/3 der anwesenden Mitglieder des Rates
> gefordert wird. (3) In nicht öffentlichen Sitzungen sind nur die
> Tonaufzeichnungen des Protokollanten zulässig, welche nach Erstellung
> des Protokolls gelöscht werden.
>
> Begründung:
>
> Alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt haben ein Recht darauf,
> nicht nur aus den Ihnen zur Verfügung stehenden Printmedien vom
> Sitzungsverlauf einer Ratsversammlung zu erfahren, sondern sollten
> sich – wenn sie es wollen – auch über andere Medien „ein genaueres
> Bild“ von der Arbeit „ihrer“ gewählten Ratsmitglieder machen können.
> In diesem Sinne und auch unter dem Aspekt der künftigen Durchführung
> von Live-Übertragungen (z.B. über Internet und Videostream) ist
> deshalb die Geschäftsordnung zu ergänzen. Wir weisen darauf hin, dass
> die mit einer solchen Regelung in der Geschäftsordnung u.U.
> verbundenen Beeinträchtigungen für einzelne Mitglieder des Rates
> vertretbar sind, da die gewählten Mitglieder eines Stadtrates in
> diesem Fall nicht als Privatpersonen, sondern als Inhaber eines
> öffentlichen Amtes betroffen sind. Als solche müssen sie es
> hinnehmen, dass ihre Auffassungen und Äußerungen in Bild und Ton in
> der Öffentlichkeit verbreitet werden. Eine Mehrzahl der Bürgerinnen
> und Bürger erwartet ohnehin eine größtmögliche Transparenz und
> Öffentlichkeit in Entscheidungsprozessen im kommunalpolitischen Raum.
> Da die Bürger in modernen Demokratien jedoch oft nicht unmittelbar am
> politischen Prozess beteiligt sind und nur selten an den Tagungen der
> Stadtverordnetenversammlung teilnehmen können und wollen, treten
> Journalisten als Vermittler von politischen Informationen in diesem
> Prozess der politischen Kommunikation ein. Durch die direkte und
> unmittelbare Übertragung der Diskussionen der Stadtverordneten wird
> leichter gewährleistet, dass die politische Meinungsbildung
> unverfälscht den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt wird. Einer
> subjektiven journalistischen Filterung der Informationen wird
> hierdurch entgegengewirkt und somit das Vertrauen der Bevölkerung in
> ihre Mandatsträger gestärkt. Hierdurch kann auch der zunehmenden
> Entfremdung der Bürgerinnen und Bürger von der Politik begegnet
> werden.
>
> Beschlussvorschlag:
>
> 2. Der Stadtrat möge beschließen, den vorliegenden Entwurf der
> Geschäftsordnung im Paragraphen 11 „Anhörungen“ zu ändern und die
> geänderte Fassung als Geschäftsordnung zu beschließen:
>
> Streichung des letzten Satzes: „Eine Diskussion mit den
> Einwohnerinnen und Einwohnern findet nicht statt.“
>
> Begründung:
>
> Es ist unnötig den interessierten Einwohnerinnen und Einwohner das
> Gefühl zu vermitteln, das sie keinen kommunikativen Austausch mit den
> Ratsmitgliedern in einer Anhörung zu erwarten haben.
>
> Der Ratsvorsitzende hat genügend Möglichkeiten ein Ausufern von
> Diskussionen zu verhindern.
>
> Mit Rücksicht auf die allgemeine Politikverdrossenheit sind solche
> Beschränkungen von Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.
>
>
>
> Beschlussvorschlag:
>
> 3. Der Stadtrat möge beschließen, den vorliegenden Entwurf der
> Geschäftsordnung im Paragraphen 16 „Protokoll“ zu ändern und die
> geänderte Fassung als Geschäftsordnung zu beschließen:
>
> Ergänzung des letzten Satzes: „Das Tonband ist nach der Genehmigung
> des Protokolls zu löschen“ um den Zusatz: „ ,wenn es sich um die
> Aufzeichnung einer nichtöffentlichen Sitzung handelt.“
>
> und
> Hinzufügen eines neuen Absatzes:
> (5) Genehmigte Protokolle sind der Öffentlichkeit zugänglich zu
> machen. Es reicht nicht aus, sie im Rathaus auszuhängen. Über
> geeignete Medien und Plattformen sind sie den Bürgerinnen und Bürgern
> bereitzustellen.
>
>
> Begründung:
>
> Auch die Audioaufzeichnungen des Protokollanten könnten für mehr
> Transparenz im Rat genutzt werden. Daher ist es unnötig, das hier das
> Löschen der Aufzeichnungen vorgeschrieben wird. Die Audioprotokolle
> könnten auch im Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Gifhorn
> veröffentlicht werden, zumindest sollte es möglich sein auf Anfrage,
> nochmal in die öffentlichen Sitzungen hinein zu hören.
>
> Die Protokolle sind die ersten greifbaren Ergebnisse einer
> Ratssitzung und sollten von jeden interessieren Bürgerinnen und
> Bürger ohne Umstände erreichbar sein. Daher ist es wichtig, in diesem
> zusätzlichen Absatz, den Umgang mit den Protokollen zu regeln.





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