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nds-diepholz - Re: [NDS-Diepholz] Landkreis

nds-diepholz AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Diepholz

Listenarchiv

Re: [NDS-Diepholz] Landkreis


Chronologisch Thread 
  • From: "Christian Jordan" <christian.jordan1 AT gmx.de>
  • To: "Kreisverband Diepholz" <nds-diepholz AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: Re: [NDS-Diepholz] Landkreis
  • Date: Tue, 27 Mar 2012 06:59:51 +0200
  • Importance: Normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-diepholz>
  • List-id: Kreisverband Diepholz <nds-diepholz.lists.piratenpartei.de>

Guten Morgen,
 
sehe ich ähnlich.
Abgesehen davon, das wir in einer Zeit leben, in der an allen Ecken und Kanten CO² eingespart werden soll.
Jährlich wird tonnenweise Co²  und Methan durchs abfackeln freigesetzt.
 
Zum Teil wird es folgendermaßen begründet : ‘’Da das Abfackeln nur kurzzeitig erfolgen darf, werden die Schadstoffgrenzwerte nicht erreicht’’
Dies wird einfach als pauschale Aussage so gewertet und steht fest.
Ich habe mal irgendwo gelesen, das die Werte auf den Gesamtkohlenstoff bezogen sind. Sollte man aber wohl mal wissenschaftlich auswerten.
 
Die Gasfackeln brennen ja meines Wissens / Beobachtungen nach nicht nur kurzfristig.
Jetzt müsste man die Grenzwerte / Ausstoßmengen wissen.
 
Leuchet ebenso ein, dass sich die Reststoffe durch die Luft auf dem Boden absetzen.
 
Vermutlich gibt es irgendwo wieder eine Lücke bei den Emissionsrichtwerten, die eine Untersuchung überflüssig machen.
 
Die gehen wohl nur von den CO² Werten aus.
Andere Frage, wie hat der Landkreis eine Ungefährlichkeit festgestellt? Alleine durch die Angaben der Werte von Exxon?
Es gibt ja laut der Ausschreibung ein Umweltverträglichkeitsgutachten.
 
Gruß Christian
 
From: ruedigergums1 AT aol.com
Sent: Tuesday, March 27, 2012 6:07 AM
To: nds-diepholz AT lists.piratenpartei.de
Subject: Re: [NDS-Diepholz] Landkreis
 
Hallo und Ahoi zusammen,

zur Erinnerung, die Bürgerinitiative No-Fracking in Verden hatte behauptet und festgestellt, dass beim Abfackel von Prozessgasen Kiloweise Dioxine entstehen. Auch bekannt unter dem Namen Sevesogift. Beim Abfackeln müssen sich die Menschen in geschlossenen Räumen aufhalten. Da das Sevesogift auf Gras-und Ackerland fällt, sollten dort angebaute Nahrungsmittel nur mit Vorsicht, oder gar nicht verzerrt werden.
 
Noch mal ganz langsam, damit ich das auch verstehe.
 
Der Betreiber ExxonMobil hat die Abgase die beim Abfackeln von Porzessgasen entstehen nicht untersuchen lassen. Der Landkreis Diepholz hat festgestellt, das eine Untersuchung von den Abgasen nicht erforderlich sind. Die Bevölkerung wird wissendlich vergiftet. Nahungsmittel werden wissendlich vergiftet in den Handel gebracht.
Also, das geht gar nicht. Welche Möglichkeiten haben wir? Einen Öffentlichen Brief? Eine Aktion?

Gruss
Rüdiger
-----Ursprüngliche Mitteilung-----
Von: Christian Jordan <christian.jordan1 AT gmx.de>
An: Kreisverband Diepholz <nds-diepholz AT lists.piratenpartei.de>
Verschickt: Mo, 26 Mrz 2012 8:27 pm
Betreff: [NDS-Diepholz] Landkreis

Ahoi, anbei ein –vielleicht- interessanter Termin in Sulingen und der Link zum Amtsblatt des Landkreises 04/12.
 
Am 29. März in Sulingen: Professor Dr. Wilhelm Ripl übt Kritik an der bestehenden Klimatheorie und gibt seine Antworten auf eine zukunftsfähige Landnutzung
 
http://www.diepholz.de/internet/page.php?site=14&id=1023334&rubrik=1000004
 
Amtsblatt:
http://www.diepholz.de/internet/page.php?site=1001534&typ=2&rubrik=1000006&s_sprache=
 
Amtsblatt: 2012 in einem neuen Fenster aufrufen
 
Darin u.a folgender Beschluss, welcher indirekt mit Fracking zu tun hat:
 
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
 
Feststellung gemäß § 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Bek. des LBEG vom 28.02.2012
B II f 1.7 XVII 2012-004-II
 
Die Firma ExxonMobil Production Deutschland GmbH, Riethorst 12, 30659 Hannover, plant das
Projekt „Abfackeln von Prozessgasen“. Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Diepholz, Gemeinde
Wehrbleck, Gemarkung Wehrbleck, Flur 2, Flurstücke 260/20 und 261/21, im westlichen
Teil der ehemaligen Gasgewinnungsanlage Buchhorst Z 20.
Dabei soll die vorhandene Notfackel zukünftig kontinuierlich Überschussgase verbrennen.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist gemäß § 3 c i. V. m. Nr. 8.1.4 der Anlage 1 des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), in der derzeit geltenden Fassung, durch
eine Vorprüfung des Einzelfalles zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Diese nach den Vorgaben der Anlage 2 UVPG vorgenommene standortbezogene Vorprüfung des
Einzelfalls hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich
ist.
Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
 
-- 
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https://service.piratenpartei.de/listinfo/nds-diepholz


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