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nds-diepholz - [NDS-Diepholz] Landkreis

nds-diepholz AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Diepholz

Listenarchiv

[NDS-Diepholz] Landkreis


Chronologisch Thread 
  • From: "Christian Jordan" <christian.jordan1 AT gmx.de>
  • To: "Kreisverband Diepholz" <nds-diepholz AT lists.piratenpartei.de>
  • Subject: [NDS-Diepholz] Landkreis
  • Date: Mon, 26 Mar 2012 19:53:04 +0200
  • Importance: Normal
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-diepholz>
  • List-id: Kreisverband Diepholz <nds-diepholz.lists.piratenpartei.de>

Ahoi, anbei ein –vielleicht- interessanter Termin in Sulingen und der Link zum Amtsblatt des Landkreises 04/12.
 
Am 29. März in Sulingen: Professor Dr. Wilhelm Ripl übt Kritik an der bestehenden Klimatheorie und gibt seine Antworten auf eine zukunftsfähige Landnutzung
 
http://www.diepholz.de/internet/page.php?site=14&id=1023334&rubrik=1000004
 
Amtsblatt:
http://www.diepholz.de/internet/page.php?site=1001534&typ=2&rubrik=1000006&s_sprache=
 
Amtsblatt: 2012 in einem neuen Fenster aufrufen
 
Darin u.a folgender Beschluss, welcher indirekt mit Fracking zu tun hat:
 
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
 
Feststellung gemäß § 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Bek. des LBEG vom 28.02.2012
B II f 1.7 XVII 2012-004-II
 
Die Firma ExxonMobil Production Deutschland GmbH, Riethorst 12, 30659 Hannover, plant das
Projekt „Abfackeln von Prozessgasen“. Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Diepholz, Gemeinde
Wehrbleck, Gemarkung Wehrbleck, Flur 2, Flurstücke 260/20 und 261/21, im westlichen
Teil der ehemaligen Gasgewinnungsanlage Buchhorst Z 20.
Dabei soll die vorhandene Notfackel zukünftig kontinuierlich Überschussgase verbrennen.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist gemäß § 3 c i. V. m. Nr. 8.1.4 der Anlage 1 des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), in der derzeit geltenden Fassung, durch
eine Vorprüfung des Einzelfalles zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Diese nach den Vorgaben der Anlage 2 UVPG vorgenommene standortbezogene Vorprüfung des
Einzelfalls hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich
ist.
Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
 



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