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nds-diepholz - Re: [NDS-Diepholz] Geschäftsordnung für Gründungsversammlung

nds-diepholz AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Diepholz

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Re: [NDS-Diepholz] Geschäftsordnung für Gründungsversammlung


Chronologisch Thread 
  • From: Stefan Seibert <seibert.stefan.92 AT googlemail.com>
  • To: nds-diepholz AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NDS-Diepholz] Geschäftsordnung für Gründungsversammlung
  • Date: Thu, 09 Feb 2012 19:27:53 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-diepholz>
  • List-id: Stammtisch Diepholz <nds-diepholz.lists.piratenpartei.de>

Am 09.02.2012 19:09, schrieb Mike Bell:
In der Gründungsversammlung wird die Gründung beschlossen, die Satzung, der Vorstand gewählt und alles wird protokolliert. Fertig.

Richtig.

Somit muss nach meiner Interpretation keine  GO alleine für die Gründungsversammlung geschrieben werden.

Eben deshalb doch. Wir müssen doch irgendwo festhalten, wie der Vorstand gewählt wird, wie Versammlungs- / Wahlleiter bestimmt werden, wann welche Anträge wie gestellt werden dürfen etc.

Zudem steht in der anderen beschlussfähigen GO (für Mitgliederversammlungen) unter § 1, Absatz 1 folgendes:
Jedes Organ der PIRATEN Diepholz gibt sich eine gültige Geschäftsordnung, die als fester Bestandteil in diese Geschäftsordnung integriert ist.
Gemäß unserer beschlussfähigen Satzung zählt auch die Gründungsversammlung als Organ des Kreisverbandes (§ 11, Absatz 1).

Natürlich ist es juristisch nicht einwandfrei, sich auf noch zu beschließende Satzungen / GOs zu stützen. Wie ich aber schon einmal sagte, stammt alles von den Delmenhorstener Piraten. Uns wurde zugesichert, dass alles juristisch einwandfrei sei. Wenn wir also was ändern, sollten wir uns sicher sein. Lieber habe ich eine unnötige GO mehr als dass wir uns später dann vorm Schiedsgericht wiedersehen.

Gruß,
Stefan



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