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nds-diepholz - Re: [NDS-Diepholz] Geschäftsordnung für Gründungsversammlung

nds-diepholz AT lists.piratenpartei.de

Betreff: Kreisverband Diepholz

Listenarchiv

Re: [NDS-Diepholz] Geschäftsordnung für Gründungsversammlung


Chronologisch Thread 
  • From: Stefan Seibert <seibert.stefan.92 AT googlemail.com>
  • To: nds-diepholz AT lists.piratenpartei.de
  • Subject: Re: [NDS-Diepholz] Geschäftsordnung für Gründungsversammlung
  • Date: Wed, 08 Feb 2012 23:19:14 +0100
  • List-archive: <https://service.piratenpartei.de/pipermail/nds-diepholz>
  • List-id: Stammtisch Diepholz <nds-diepholz.lists.piratenpartei.de>

Hallo Sebastian,

eines vorweg: Beide GOs kommen von den Piraten aus Delmenhorst. Andreas meinte, wir sollten uns wegen der Satzung an der von Delmenhorst orientieren, weil juristisch wasserdicht. Ähnlich bin ich dann mit den GOs verfahren. § 1 stammt also daher - können den von mir aus streichen oder zumindest darüber diskutieren. Mehrheiten sind aber doch auch fest definiert, also brauchen wir § 2 genauso wenig, richtig?

Zu § 8: In unserer beschlussfähigen Satzung steht in § 2, Abs. 1 folgendes: "1. Mitglied der PIRATEN Diepholz ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Wohnsitz im Kreis Diepholz." - Wer also nicht in Diepholz wohnt, gehört auch nicht zu unserem Kreisverband. Die Satzung ist angeblich juristisch wasserdicht und hier zu finden:

http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Diepholz_Satzung_KV

Ich bin kein Jurist, nur ein Laie. Wenn ich also was durcheinander bringen sollte, bitte darauf aufmerksam machen.

Gruß,
Stefan

Am 08.02.2012 23:10, schrieb Sebastian Scho:
Vorab: du scheinst mit deiner Mailadresse noch nicht Mitglied der Liste
zu sein. Ich musste sie per Hand freigeben.

§1 ist imho unnötig. Woher kommt die Formulierung? Laut §1 Bundessatzung:
"(5) Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder
werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet."
sollte alles klar sein.

Was §8 angeht: Üblicherweise ist es so, dass man sich den Kreisverband
frei aussuchen kann. Also es hat mit gemeldeten Wohnsitz nichts zu tun.
Ich meine auch unsere Landessatzung schreibt das so vor.

Gruß
Sebastian





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